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Biologische Produktion

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Gesetzliche Grundlagen

Die biologische/ökologische Produktion wird durch die Verordnung (EU) 2018/848 vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und diverse Berichtigungen sowie Delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen in der Europäischen Union einheitlich geregelt.

Die Grundlage für die Durchführung der Unionsvorschriften in Österreich bildet das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG).


Behörden und Kontrollstellen in Österreich

Zuständige Behörde ist die/der Landeshauptfrau/-mann. Die Kontrolle der Einhaltung der Unionsvorschriften wird von zugelassenen Kontrollstellen bei Unternehmer:innen durchgeführt, die auf den Stufen der Produktion und der Aufbereitung bis hin zum Vertrieb von biologischen Erzeugnissen tätig sind. Die Kontrollstellen sind nach der EN ISO/IEC 17065 (Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben) akkreditiert. Die Akkreditierung erfolgt durch die Akkreditierung Austria. Die Kontrolle des Imports von biologischen Erzeugnissen nach Österreich erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucher:innengesundheit. Für das Notifizierungsverfahren von biologischem heterogenem Material ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit zuständig.

Liste der zuständigen Behörden und Kontrollstellen im Bereich biologische Produktion - Stand: 26.1.2023 (L_0001 Version 12)

Liste der benannten amtlichen Labore im Bereich der biologischen Produktion gemäß Runderlass Benennung der amtlichen Laboratorien gemäß Art. 37 der Verordnung (EU) 2017/625 - Stand: 20.03.2023 (L_0026 Version 1)


Beschreibung des Kontrollsystems in Österreich gemäß Artikel 109 und Jahresbericht gemäß Artikel 113 der Verordnung (EU) 2017/625:
Die Beschreibung des Kontrollsystems in Österreich und den Jahresbericht finden Sie hier.


Der Zertifizierungsstatus von Unternehmer:innen in Österreich ist in folgenden Systemen abrufbar:


Der Zertifizierungsstatus von Unternehmer:innen in der EU ist in folgendem System abrufbar:


Kontrolle biologischer Lebensmittel in Österreich:
Die Untersuchungsergebnisse von Proben biologischer Erzeugnisse im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle und der Importkontrollen von Lebensmitteln aus biologischer Produktion finden Sie im Lebensmittelsicherheitsbericht.


Achtung

A K T U E L L E S

  • Vorsorgemaßnahmen: nationale Durchführung
    Die EU-Bio-Verordnung schreibt seit 1.1.2022 verhältnismäßige und angemessene Maßnahmen vor, um eine Kontamination durch Erzeugnisse und Stoffe zu vermeiden, die nicht für die Verwendung in der Bio-Produktion zugelassen sind (Artikel 28 der Verordnung (EU) 2018/848).
    Jede:r Unternehmer:in muss daher die Risiken, die im eigenen Einflussbereich liegen, identifizieren und entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen.

    Zur praxisnahen und österreichweit einheitlichen Spezifizierung dieser EU-Bestimmung wurde die Richtlinie „Verhältnismäßige und angemessene Vorsorgemaßnahmen“ (RL_0007) erlassen. Dieses Dokument listet jene Vorsorgemaßnahmen auf, die für die Umsetzung, sowohl auf Betriebs- als auch auf Kontrollebene, als verhältnismäßig und angemessen gelten. Die Richtlinie ist demnach die maßgebliche Vorgabe zur Erfüllung der Unternehmer:innenpflicht in Bezug auf Vorsorgemaßnahmen, deren Umsetzung im Zuge der Bio-Kontrolle von den Kontrollstellen zu überprüfen ist

  • Freigelände- und Weidezugang ab 2022
    Die Mindestanforderungen zur Umsetzung der Weidevorgaben für Pflanzenfresser, die noch bis zum 31.12.2021 angewendet werden konnten (das Weiden von 50 % der RGVE bzw. 1 RGVE pro Hektar weidefähiger Fläche), sind seit 01.01.2022 nicht mehr gültig. Die ab 01.01.2022 geltende Freigelände- und Weideregelung sind im Erlass Freigelände und Weidezugang ab 2022, festgelegt.

  • Häufig gestellte Fragen zum Thema Weide ab 2022 (Weide-FAQs) für Beratung und Praxis
    Notwendige Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen der biologischen Landwirtschaft in Österreich
    (Stand: 14.7.2021)


Freigelände und Weide: Rechtsgutachten

Rechtsgutachten "Freigelände- und Weidepflicht für Pflanzenfresser- Unionsrechtliche Grundlagen" von Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht, Johannes Keppler Universität Linz

Prof. Leidenmühler beantwortet Fragen

  • zur Auslegung der unionsrechtlichen Bestimmungen über den Zugang zu Freigelände und Weide und deren Verhältnis zueinander,
  • zu grundsätzlicher Weidepflicht und
  • zur Möglichkeit struktureller oder temporärer Ausnahmen

in der biologischen Produktion.

Rechtsgutachten, Zusammenfassung BMSGPK


Handel mit Drittländern

  • Import und Export von biologischen Erzeugnissen
    Informationen der Europäischen Kommission über den Import und Export von Erzeugnissen aus der biologischen Produktion finden Sie hier.

  • Handelsvereinbarungen (Chile, Schweiz, Vereinigtes Königreich)
    Informationen der Europäischen Kommission über den Import und Export von Erzeugnissen aus der biologischen Produktion in Zusammenhang mit Chile, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich finden Sie hier.

  • Import von biologischen Erzeugnissen nach Österreich
    Informationen des Bundesamtes für Verbraucher:innengesundheit über den Import von Erzeugnissen aus der biologischen Produktion nach Österreich finden Sie hier.


Weiterführende Informationen und Links


(Stand: 26.4.2023)

Kontrollausschuss

  • Publikationen
    Ergebnisse des Kontrollausschusses gemäß EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG)

Biobeirat

  • Publikationen
    Ergebnisse des Beirates für die biologische Produktion gemäß EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG)

Formulare BIO

  • Formulare BIO
    für Antragstellungen bzw. für Meldungen im Bereich der biologischen Produktion