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Lebensmittelrecht
Rechtsvorschriften in Österreich
Rechtsvorschriften in der EU
Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln
Die Lebensmittelunternehmerinnen und -unternehmer tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe. Die Leitlinie ist eine Empfehlung zur praktischen Umsetzung der Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Die Leitlinie ist eine Empfehlung zur praktischen Umsetzung der Rückverfolgbarkeit gemäß Art. 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 für karitative mildtätige und gemeinnützige Organisationen, die ohne kommerzielles Interesse Lebensmittelspenden an armutsbetroffene Menschen weitergeben.