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Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln

Die Arbeit des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Bereich der Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit umfasst u.a.: 

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Die Lebensmittelunternehmer:innen tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe. Die Leitlinien sind eine Empfehlung zur praktischen Umsetzung der Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. 

Detailinformationen zu den Leitlinien zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln:

Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln im Rahmen der Umverteilung von Lebensmitteln
Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Schlachttier- und Fleischuntersuchung/ Hygienekontrollen 

Erlässe betreffend Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Hygienekontrollen. Weitere Informationen

Ausbildung und Prüfung für beauftragte amtliche Tierärzt:innen

Informationen zur Abwicklung der Prüfung betreffend Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Hygienekontrolle. Weitere Informationen

17.10.2024

EU-Audit

EU-Audits Ablauf