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Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit


Die Arbeit des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Bereich der Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit umfasst die Bereiche

  • Lebensmittel 
  • Trinkwasser 
  • Tierische Nebenprodukte (TNP)
  • Schlachttier und Fleischuntersuchung (SFU)
  • Gebrauchsgegenstände 
  • Spielzeug 
  • kosmetische Mittel 

Lebensmittel - Verordnung über Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden

Die vorliegende Verordnung dient im Wesentlichen dazu, dass in der Gemeinschaftsverpflegung (Großküchen) die Verbraucher:innen über die Herkunft von Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Geflügel- oder Wildfleisch, Milch und Ei in Speisen informiert werden. Zudem werden alle Anbieter:innen von Gemeinschaftsverpflegung (wie Restaurants) im Fall einer freiwilligen Auslobung der Herkunft dazu verpflichtet, die entsprechenden Nachweise für die Richtigkeit der Angabe zu führen. Weitere Informationen.

Seit 1. September 2023 gilt für Kantinen und Großküchen, etwa in Krankenhäusern, Schulen oder Betrieben, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Hier muss nun angegeben werden, woher Fleisch, Milch und Eier in den angebotenen Speisen kommen. Aber wie funktioniert das eigentlich genau – und wie kann so eine Herkunftskennzeichnung in der Praxis aussehen? Diese und viele andere Fragen beantwortet Ulrich Herzog, der Leiter der Sektion Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Gespräch mit Hannes Royer. Der gelernte Tierarzt erzählt von den Anfängen der Herkunftskennzeichnung zur Zeit des BSE-Skandals, warum es noch keine Kennzeichnungspflicht für die Gastronomie gibt und woran hier auf EU-Ebene gerade gearbeitet wird: „Ein nachhaltiges Lebensmittelsystem hat soziale Nachhaltigkeit, ökologische Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Nachhaltigkeit zu umfassen. Und das geht weit über die reine Herkunft hinaus.“ Für Hannes Royer und seinen Gast ist klar: Transparenz auf Österreichs Tellern ist wichtig, denn nur so können sich die Konsument:innen auch aktiv für gewisse Produktionsbedingungen entscheiden. 


Das Österreichische Lebensmittelbuch online

Die gesamten Informationen des "Codex Alimentarius Austriacus" ist auf der Webseite www.lebensmittelbuch.at abrufbar und dort auch in leicht zugänglicher Form durchsuchbar. Die verbindlichen Originaldokumente sind im Kapitel "Das Österreichische Lebensmittelbuch" gelistet.


Ablauf einer Lebensmittelkontrolle

Das Lebensmittelrecht ist EU-weit harmonisiert. In jedem Mitgliedsstaat gelten die gleichen Vorgaben. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben erfolgt national. Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) und das entsprechende Unionsrecht beinhalten Regeln mit dem Ziel, die Lebensmittelsicherheit und den Schutz vor Täuschung zu gewährleisten. mehr


Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Audits und Analysen– Videos der Europäischen Kommission

Eine Serie von Videos der Europäischen Kommission zeigt die in der Praxis durchgeführten Prüfungen und Analysen im Bereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Es werden die einzelnen Schritte des Auditverfahrens und der Informationsaustausch zwischen Prüfer und geprüfter Stelle erklärt sowie die Einfuhrbedingungen der EU für Erzeugnisse tierischen Ursprungs zusammenfasst.


Trinkwasser

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern kann Österreich seinen Bedarf an Trinkwasser fast zur Gänze aus geschützten Grundwasservorkommen decken. Es gelangt naturbelassen und mit durchwegs ausgezeichneter Qualität zu den Verbraucher:Innen. Für die gesundheitliche Unbedenklichkeit sorgen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie die Trinkwasserverordnung. mehr


Gebrauchsgegenstände

Der Begriff "Gebrauchsgegenstand" besteht in dieser umfassenden Form im EU-Recht nicht, er ist aber ein fester Bestandteil des österreichischen Lebensmittelrechts. Als rechtliche Grundlage für diese Warengruppen  dient daher das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG).  mehr


Spielzeug

Spielzeug ist im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) gesetzlich geregelt. Die Anforderungen an Spielzeug sind auf EU-Ebene harmonisiert. Die Mitgliedstaaten sind dabei zu einem Mindeststandard betreffend die Sicherheit von Spielzeug verpflichtet, der jedenfalls eingehalten und effektiv kontrolliert werden muss. mehr


Kosmetische Mittel

Der Begriff "Kosmetische Mittel" umfasst eine sehr große und vielfältige Warengruppe wie zum Beispiel Schönheitsmasken, Schminkgrundlagen, Gesichtspuder, Toilettenseifen, Parfums, Bade- und Duschzusätze, Haarentfernungsmittel, Deodorantien usw. Unabhängig um welches kosmetische Mittel es sich handelt, muss die verantwortliche Person die Sicherheit des Produktes gewährleisten. mehr


EU-Audit

EU-Audits Ablauf