Mit der Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zur Reichweitenmessung zu.

Mehr Informationen

Handel

 

Die Arbeit des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Bereich der Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit umfasst den Handel und Transport von

  • Tieren bzw. Erzeugnissen daraus 
  • Lebensmitteln nicht-tierischen Ursprungs 
  • Gebrauchsgegenständen 
  • kosmetischen Mitteln 

Es wird unterschieden zwischen Innergemeinschaftichen Handel und Export in Drittstaaten, Ein- und Durchfuhr sowie Handel mit Waren ohne tierischen bzw. pflanzlichen Ursprung. 

Detaillierte Informationen sind auf den dafür zuständigen Plattformen abrufbar:

Büro für veterinärbehördliche Zertifizierung

Das Büro für veterinärbehördliche Zertifizierung ist eine gemeinsame Einrichtung des BMSGPK, BMNT und der AGES. Es dient primär zur Unterstützung der Veterinärverwaltung und als Ansprechpartner für die Wirtschaft. Dazu gehören auch Tätigkeiten zur Öffnung und Erhaltung von Exportmärkten im veterinärrechtlichen Bereich. Die Österreichische Veterinärbehörde garantieren gegenüber den Importländern für die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen.


Bundesamt für Verbraucher:innengesundheit (BAVG)

Mit 1.1.2022 ist das Bundesamt für Verbraucher:innengesundheit (BAVG) die zuständige Behörde im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchführung von Importkontrollen im Sinne von §6c Abs 1 Z 1 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG).

Dem BAVG obliegt nach § 6c Abs. 1 GESG die Vollziehung folgender Aufgaben, die ihm in den jeweiligen Bundesgesetzen zugewiesen sind:

  • Einfuhrkontrolle im Sinne von § 6c Abs. 1 Z 1 GESG
  • Erteilung von Ausfuhrberechtigungen und damit zusammenhängender Kontrollen im Sinne von § 6c Abs. 1 Z 2 GESG
  • Ausstellung amtlicher Bescheinigungen oder amtlicher Attestierungen im Sinne von § 6c Abs. 1 Z 3 GESG
  • Waren gemäß § 1 Abs. 1 LMSVG, die über das Internet oder andere Fernabsatzkanäle aus Mitgliedstaaten der EU, EWR-Vertragsstaaten oder Drittstaaten in Österreich zum Verkauf angeboten werden, unterliegen einem regelmäßigen Monitoring durch das Bundesamt für Verbraucher:innengesundheit (§ 6c Abs. 1 Z 4 GESG iVm § 25a Abs 3 LMSVG)


Innergemeinschaftlicher Handel und Export in einen Drittstaat


Ein- und Durchfuhr


Waren ohne tierischen bzw. pflanzlichen Ursprung 

Informationen zum Thema Handel und Transport von Waren, die weder Tiere (bzw. tierischen Ursprungs) oder Pflanzen (bzw. pflanzlichen Ursprungs) sind, finden Sie auf den Webseiten der dafür zuständigen Ministerien:

(30.08.2023)

EU-Audit

EU-Audits Ablauf