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Tierschutz beim Transport
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist für allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes sowie Angelegenheiten des Schutzes von Tieren beim Transport zuständig. Im Gegensatz zum allgemeinen Tierschutz, der in Gesetzgebung Bundes- und in Vollziehung Landessache ist, ist der Tierschutz beim Transport in mittelbarer Bundesverwaltung zu vollziehen.
Merkblätter mit Empfehlungen für Erleichterungen beim Tiertransport in der warmen Jahreszeit
Hitzestress beim Transport vermeiden
Намалете опасността от топлинен удар по време на транспорт
Reduce Heat Suffering During Transport
Reduire la Souffrance Causée par la Chaleur Pendant le Transport des Animaux
Ridurre la Sofferenza da Calore Durante il Trasporto
Reduzcamos el Sufrimiento por Calor durante el Transporte
A hőstressz elkerülése szállítás közben
NEU!
FAQs zur Tiertransportverordnung
Factsheet extreme Temperatures - Schafe
Factsheet extreme Temperatures - Schweine
Factsheet extreme Temperatures - Rinder
Factsheet extreme Temperatures - Pferde
Factsheet extreme Temperatures - Geflügel
Handbuch Tiertransporte
Das "Handbuch Tiertransporte" wurde im Auftrag des Ministeriums unter Beteiligung von VertreterInnen des Transportgewerbes, der Landwirtschaftskammer, des Landwirtschaftsministeriums und der Landesveterinärdirektionen erstellt.
Das Handbuch umfasst in übersichtlicher und leicht verständlicher Form die nach österreichischem und internationalem Recht geltenden Vorschriften. Das Handbuch ist in zwei Teile - Kurzstreckentransporte und Langstreckentransporte - gegliedert und richtet sich sowohl an Tiertransport-UnternehmerInnen, Landwirte und Landwirtinnen, als auch an Tiertransport-InspektorInnen, Exekutivorgane sowie am Schlachthof tätige und andere amtlich tätige Tierärzte und Tierärztinnen. Die Handbücher zum Tiertransport finden Sie auf der Homepage der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz.
Handbuch Kurzstrecke
Handbuch Langstrecke
Die Checkliste soll betroffenen Personen im Rahmen ihrer täglichen Arbeit als praktikables Hilfsmittel dienen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung der Checkliste bei Kontrollen nicht verpflichtend ist.
Checkliste Tiertransportkontrollen
Checkliste Tiertransportkontrollen
Gerne nehmen wir Kommentare und Änderungsvorschläge, die der Verbesserung der Anwendung dienen, entgegen, Kontakt: IXB11@sozialministerium.at
Kontrollplan beim Tiertransport
Zugelassene Transportunternehmen
Gemäß Artikel 13 (4) der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport haben die europäischen Mitgliedsstaaten Namen und Zulassungsnummern von Transportunternehmen, welche Langstreckentransporte (länger als 8 Stunden) durchführen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Liste der Typ 2 Zulassungen finden Sie auf der Homepage der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz.
LINK: https://www.tierschutzkonform.at/nutztiere/tiertransport/
Liste der Kontrollorte (Staging Points)
Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sieht je nach Tierart und Alter unterschiedliche Höchstfahrtzeiten und obligatorische Ruhe-, Fütterungs- und Tränkpausen vor. Können diese Höchstzeiten nicht eingehalten werden, müssen die Tiere an zugelassenen Kontrollorten (Staging Points) entladen und versorgt werden.
Liste der Kontrollorte (Staging Points) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1255/97
(18.1.2021)
Zusatzinformation
Rechtliches im Überblick
Linktipps
-
Der Tierschutz beim Transport ist EU-weit einheitlich geregelt:
- EU: Lebendtiere - Transport und Import Informationen zum Thema Tierschutz in Drittstaaten:
- Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) Tierschutz im Transport:
- Animal Transport Guides