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Tiertransport - Rechtsvorschriften in Österreich
Tiertransportgesetz 2007
Bundesgesetz, mit dem ein Tiertransportgesetz erlassen wird, und das Tierschutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden
Am 1. August 2007 trat das Tiertransportgesetz 2007 in Kraft. Darin sind vor allem die Durchführungs- und Vollzugsbestimmungen zur EU-Tiertransportverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1/2005) festgelegt.
Tiertransport-Ausbildungsverordnung (TT-AusbVO)
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Ausbildung von Personen, die Tiertransporte durchführen, Personen, die auf Sammelstellen mit Tieren umgehen, sowie Personen, die Tiertransportkontrollen durchführen (Tiertransport-Ausbildungsverordnung, TT-AusbVO)
Die Ausbildungsverordnung beinhaltet durchführende Bestimmungen in Hinblick auf die Ausbildung von Personen, die Tiertransporte von Hausequiden, Hausrindern, Hausschweinen, Hausschafen, Hausziegen oder Geflügel durchführen bzw. im Umgang mit diesen Tieren auf Sammelstellen arbeiten. Gemäß Art. 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 benötigen diese Personen dafür einen Befähigungsnachweis.