Inhalt
Beirat für die biologische Produktion
Inhaltsverzeichnis
- Veröffentlichungen zur biologischen Produktion
- Information zu Antragsverfahren zur Verwendung von Erzeugnissen und Stoffen bzw. zur Anwendung von Verfahren in der Biologischen Produktion (Anhang I, II, III, IV und V der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165; Artikel 23 und 24 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/464; Artikel 9 und 18 der Verordnung (EU) 2018/848)
- 35 Jahre Bio-Regelungen in Österreich
Mit Inkrafttreten des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG) wurde ein Beirat für die biologische Produktion (Biobeirat) eingerichtet. Zu den Aufgaben des Biobeirats zählen gemäß § 13 Abs. 9 EU-QuaDG die Beratung der/des Bundesminister:in für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie die Erarbeitung von Richtlinienvorschlägen, welche als Richtlinien des BMSGPK auf dieser Seite veröffentlicht werden. Der Biobeirat setzt die Arbeit der Unterkommission Bio im Rahmen der Codex-Kommission gemäß § 77 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) fort.
Veröffentlichungen zur biologischen Produktion
nach Befassung des Plenums der Kommission zur Herausgabe des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codexkommission) bzw. im Rahmen des Beirates für die biologische Produktion
→ Die Erlässe zu GVO befinden sich derzeit in Überarbeitung!
Richtlinie Landwirtschaftliche Produkte aus biologischer Produktion und daraus hergestellte Folgeprodukte (Richtlinie biologische Produktion)
Version 4 (Stand 1.8.2023)
Richtlinie Landwirtschaftliche Produkte aus biologischer Produktion und daraus hergestellte Folgeprodukte (Richtlinie biologische Produktion)
Version 5 (Stand 1.1.2025)
(ersetzt Codexkapitel A 8 "Landwirtschaftliche Produkte aus biologischem Landbau und daraus hergestellte Folgeprodukte", siehe Archiv)
Information zu Antragsverfahren zur Verwendung von Erzeugnissen und Stoffen bzw. zur Anwendung von Verfahren in der Biologischen Produktion (Anhang I, II, III, IV und V der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165; Artikel 23 und 24 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/464; Artikel 9 und 18 der Verordnung (EU) 2018/848)
Information zu Antragsverfahren
Version 7, gilt ab 9.8.2024
Dossier betreffend Antrag auf Änderung des Anhangs 1 des Dokuments "Nationale kontrollrelevante Klarstellungen zur VO (EU) 2018/848 (DF)"
(als "Mitgeltendes Dokument" iVm der "Information zu Antragsverfahren, Punkt 3")
Version 1, gilt ab 9.8.2024
Im Jahr 2025 sind folgende Sitzungen des Beirats für die biologische Produktion geplant:
· 4. März 2025,
· 24. Juni 2025,
· 14. Oktober 2025.
35 Jahre Bio-Regelungen in Österreich
35 Jahre österreichische Bio-Regeln, und zwar von 1981 bis 2016, sind der Anlass für diese Festschrift. Österreich war unter den ersten Ländern weltweit, die sich mit dem Thema biologische Landwirtschaft auf staatlicher Ebene auseinandergesetzt haben, nämlich im Rahmen der Codexkommission. Die Codexkommission beriet und berät die jeweiligen GesundheitsministerInnen. Bereits 1989 wurde dazu im Österreichischen Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) ein eigenes Kapitel eröffnet, Regelungen auf EU-Ebene folgten dann 1991.
Das heutige Erfolgskonzept "Bio" hat eine umstrittene Vergangenheit, denn was unter einem biologisch hergestellten Lebensmittel zu verstehen ist, darüber herrschte große Uneinigkeit. Seit 2016 wird die Arbeit der Codex-Unterkommission "Bio" im Rahmen des Beirats für die biologische Produktion fortgesetzt.
Zum 35jährigen Bestehen zeigt eine Publikation die Entstehungsgeschichte der Regelungen für biologische Landwirtschaft in Österreich. Sie dokumentiert die Entwicklung der Unterkommission "Bio" und lässt Wegbereiter und Mitbegründer zu Wort kommen. Lesen Sie einen von Zeitzeugen aufbereiteten Ausschnitt der Zeit- und Rechtsgeschichte:
Festschrift "Biologische Landwirtschaft – 35 Jahre Bio-Regelungen in Österreich"
(Neuauflage 2020)
„Alle Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit.“
(16.12.2024)