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EU-Rückstandsmonitoring
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG und der jährlichen Empfehlung der Kommission hat jeder Mitgliedstaat im Rahmen eines koordinierten Überwachungsprogrammes und eigener Monitoringpläne entsprechende Untersuchungsergebnisse der Kommission zu übermitteln.
Links:
Berichte an die Europäische Kommission
Weiteführende Infos (AGES)
Letzte Aktualisierung: 20.09.2023