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Tierische Nebenprodukte

Basis für die Kontrollen der TNP-Betriebe ist der Artikel 45 der VO (EG) Nr. 1069/2009. Die nationale Rechtsgrundlage für diese Kontrollen ist im österreichischen Tiermaterialiengesetz, BGBl. I Nr.141/2003, idgF. zu finden.

Globale nationale Strategie 

Ziel des Systems der amtlichen Kontrolle über die gesamte Lebensmittelkette ist der Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschädigung und Täuschung. Diese Ziele sollen über die Lebensdauer der Lebensmittel hinaus, auch für die sichere Entsorgung bzw. Be- und Weiterverarbeitung von tierischen Nebenprodukten gelten.

Strategische Ziele für tierische Nebenprodukte

Rückverfolgbarkeit - Nachweis der geordneten Verwendung/Entsorgung 

Handbuch für die Eintragung von TNP - Betriebskontrollen in das VIS

Zugelassene oder registrierte Betriebe für tierische Nebenprodukte (TNP) gemäß VO(EG) Nr. 1069/2009 / Approved or registered ABP-plants according to Reg.(EC) No 1069/2009

Betriebslisten anderer Mitgliedsstaaten/ Lists of establishments of other member states

Leitlinie für Betriebe, die Heimtierfutter aus tierischen Nebenprodukten herstellen

Infoschreiben zur Genehmigung zum Verbringen bestimmter Tierischer Nebenprodukte im innergemeinschaftlichen Handel IGH (Stand 17.05.2022)

Antragsformular zur Genehmigung des Versands von tierischen Nebenprodukten und von ihren Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedsstaat (Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009)


Kremierung von Equiden

In der Regel wird die Entsorgung von Pferdekadavern in einer Tierkörperverwertung durchgeführt. Sofern in der jeweiligen Landesgesetzgebung nichts Gegenteiliges vorgeschrieben wird, ist es auch möglich, Pferdekadaver in einer dafür zugelassenen Verbrennungsanlage (Betriebsliste) zu kremieren. Falls eine Verbringung in andere Mitgliedsstaat oder in die Schweiz erfolgt, ist eine Vorabgenehmigung des Bestimmungsstaates erforderlich.

Für die Verbrennung von Equiden in der Verbrennungsanlage der Firma PEGASUS Tierbestattungen GMBH, DE-84478 Waldkraiburg DE 09 183 002 05 liegt eine diesbezügliche Genehmigung vor. Es sind zusätzliche Bestimmungen einzuhalten und es muss eine Amtstierärztliche Erklärung mitgeführt werden.

Zusatzbestimmungen

Amtstierärztliche Bescheinigung