Inhalt
Tierische Nebenprodukte
Basis für die Kontrollen der TNP-Betriebe ist der Artikel 45 der VO (EG) Nr. 1069/2009. Die nationale Rechtsgrundlage für diese Kontrollen ist im österreichischen Tiermaterialiengesetz, BGBl. I Nr.141/2003, idgF. zu finden.
Globale nationale Strategie
Ziel des Systems der amtlichen Kontrolle über die gesamte Lebensmittelkette ist der Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschädigung und Täuschung. Diese Ziele sollen über die Lebensdauer der Lebensmittel hinaus, auch für die sichere Entsorgung bzw. Be- und Weiterverarbeitung von tierischen Nebenprodukten gelten.
Strategische Ziele für tierische Nebenprodukte
Rückverfolgbarkeit - Nachweis der geordneten Verwendung/Entsorgung
Handbuch für die Eintragung von TNP - Betriebskontrollen in das VIS
Zugelassene oder registrierte Betriebe für tierische Nebenprodukte (TNP) gemäß VO(EG) Nr. 1069/2009 / Approved or registered ABP-plants according to Reg.(EC) No 1069/2009
Betriebslisten anderer Mitgliedsstaaten/ Lists of establishments of other member states
Leitlinie für Betriebe, die Heimtierfutter aus tierischen Nebenprodukten herstellen