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Kontaminanten in Lebensmitteln

Kontaminanten sind Stoffe, die den Lebensmitteln nicht absichtlich zugesetzt wurden. Diese Stoffe können in Lebensmitteln auf den verschiedenen Stufen der Herstellung, der Verpackung, des Transports oder der Lagerung vorhanden sein. Sie können auch aus einer Umweltkontamination resultieren. Da sich eine Kontamination im Allgemeinen negativ auf die Qualität von Lebensmitteln auswirkt und ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen kann, hat die EU Maßnahmen zur Minimierung von Kontaminanten in Lebensmitteln ergriffen.

Für die folgenden Kontaminanten wurden Maßnahmen der Europäischen Union (Festlegung von Höchstwerten) ergriffen:

  • Mykotoxine (Aflatoxine, Ochratoxin A, Patulin, Deoxynivalenol, Zearalenon, Fumonisine, Citrinin, Mutterkornsklerotien und Mutterkornalkaloide)
  • Pflanzentoxine (Erucasäure, Tropanalkaloide, Blausäure, Pyrrolizidinalkaloide, Opiumalkaloide, Δ9-THC)
  • Metalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen, anorganisches Zinn)
  • halogenierte persistente organische Schadstoffe (Dioxine, dioxinähnliche PCBs, nicht dioxinähnliche PCBs; Perfluoralkylstoffe: PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS)
  • Verarbeitungsschadstoffe (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): Benzo(a)pyren, Summe von 4 PAK; 3-Monochlorpropan-1,2-diol (3-MCPD), Glycidylfettsäureester)
  • andere Schadstoffe (Nitrate, Melamin, Perchlorat)

 Rechtsvorschriften auf EU-Ebene

Kontaminanten - KVG (bmg.gv.at)

Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene

Leitlinien, Richtlinien, Empfehlungen usw. der Codexkommission - KVG (bmg.gv.at)

Links

Contaminants - European Commission (europa.eu)

Rückstände & Kontaminanten von A bis Z - AGES