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Pestizidrückstände in Lebensmitteln
Durch den Einsatz von Pestiziden beim Pflanzenschutz können Rückstände in Lebensmitteln auftreten für die das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zuständig ist. Zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher:innen gibt es Rückstandshöchstgehalte von Pestizidrückständen, die in oder auf Lebens- beziehungsweise Futtermitteln zulässig sind.
Der Begriff Pestizide wird umgangssprachlich als Synonym für Pflanzenschutzmittel verwendet. Der Oberbegriff Pestizide umfasst jedoch auch Produkte wie Biozide.
Pestizide umfassen laut Richtlinie 2009/128/EG:
- Pflanzenschutzmittel (Zuständigkeit: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft) sind laut Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 dazu bestimmt:
- Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen vor Schadorganismen zu schützen oder deren Einwirkung vorzubeugen (zum Beispiel Insektizide)
- in einer anderen Weise als Nährstoffe die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen (zum Beispiel Wachstumsregulatoren)
- Pflanzenerzeugnisse zu konservieren
- unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten (Herbizide)
- ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen (Herbizide)
- Biozid-Produkte (Zuständigkeit Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) sind laut Verordnung (EU) Nr. 528/2012 notwendig:
- zur Bekämpfung von für die Gesundheit von Mensch oder Tier schädlichen Organismen und zur Bekämpfung von Organismen, die natürliche oder gefertigte Materialien schädigen
- zur Bekämpfung von für die Gesundheit von Mensch oder Tier schädlichen Organismen und zur Bekämpfung von Organismen, die natürliche oder gefertigte Materialien schädigen
Regelungen auf EU-Ebene
Die Rückstände von Pestiziden in Lebens- und Futtermitteln werden auf EU-Ebene durch die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Diese Verordnung enthält harmonisierte gesetzliche Grenzwerte sowie Bestimmungen über amtliche Kontrollen von Pestizidrückständen in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die vorwiegend durch den Einsatz von Pestiziden beim Pflanzenschutz auftreten können. Die gesetzlichen Grenzwerte werden auch Rückstandshöchstgehalte genannt und sind zusätzlich in der EU-Pestiziddatenbank abrufbar.
Die Beurteilung des Risikos der Verbraucher:innen sowie gegebenenfalls der Tiere wird für die Rückstandshöchstgehalte von Pestiziden durch die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) durchgeführt.
Regelungen auf nationaler Ebene
Auf nationaler Ebene ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln zuständig. Die Codexkommission wurde zur Beratung der zuständigen Bundesministerin beziehungsweise des zuständigen Bundesministers in Angelegenheiten sämtlicher lebensmittelrechtlicher Vorschriften sowie zur Vorbereitung des österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus) eingerichtet. In den Unterkommissionen und Arbeitsgruppen der Codexkommission wird unter anderem die Thematik der Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln fachbereichübergreifend behandelt.
In der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung (SchäHöV) wurden auf nationaler Ebene Rückstandshöchstgehalte von Schädlingsbekämpfungsmitteln in und auf Lebensmitteln festgelegt. Diese wurde am 01.09.2008 teilweise außer Kraft gesetzt. Die auf EU-Ebene festgelegten Rückstandshöchstgehalte gelten in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.
Regelungen auf internationaler Ebene
Auf internationaler Ebene ist der FAO/WHO Codex Alimentarius unter anderem mit der Thematik Pestizide betraut. Zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher:innen gelten in den meisten Ländern Rückstandshöchstgehalte für Pestizide in Lebensmitteln. Es können jedoch Handelsschwierigkeiten auftreten, wenn die Grenzen dieser Rückstandshöchstgehalte zwischen den Ländern unterschiedlich sind.
Daher legt das Codex-Komitee für Pestizidrückstände „Codex Committee on Pesticide Residues (CCPR)“ Rückstandshöchstgehalte für Pestizide, sogenannte Codex Maximum Residue Limits (MRLs), in bestimmten Lebensmitteln oder Gruppen von Lebensmitteln oder Futtermitteln, die sich im internationalen Handel bewegen, fest. Diese MRLs sind nicht rechtlich bindend.
Die Beurteilung des Risikos der Verbraucher:innen wird für die Rückstandshöchstgehalte für Pestizide durch das „Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR)“ durchgeführt.
Kontrolle
Die Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln werden im Rahmen von nationalen und EU- Kontrollprogrammen kontrolliert.
EU-Rückstandsmonitoring
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG und der jährlichen Empfehlung der Kommission hat jeder Mitgliedstaat im Rahmen eines koordinierten Überwachungsprogrammes und eigener Monitoringpläne entsprechende Untersuchungsergebnisse der Kommission zu übermitteln.
Nationale Berichte zum Pestizidrückstands-Kontrollprogramm: Bericht des nationalen Programms zur Kontrolle von Pestizidrückständen.
EU-Berichte zum Pestizidrückstands-Kontrollprogramm: Reporting data on pesticides in food and feed according to Regulation (EC) No 396/2005; weitere Berichte