Inhalt
Tierschutz
Tierschutzgesetz
Bis zum 31.12.2004 war der Tierschutz Landessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Es gab in Österreich 10 verschiedene Landestierschutzgesetze (Salzburg hatte 2 Tierschutzgesetze). Die sehr unterschiedlichen Bestimmungen in den einzelnen Ländern nährten den Wunsch nach einem einheitlichen Gesetz. Nach einem Volksbegehren im Jahr 1996 mit ca. 500.000 Unterschriften folgte 2003 das Bekenntnis des Nationalrates zu einer bundesweiten Regelung. Im Jahr 2005 trat dann das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz in Kraft. Es gelten nunmehr in allen Bundesländern einheitliche Bestimmungen.
Achtung: Für die Gesetzgebung ist der Bund zuständig, die Vollziehung ist jedoch ausschließlich Angelegenheit der Länder! mehr
Rechtsmittel gegen Tierschutzbescheide und -erkenntnisse
In Tierschutzangelegenheiten hat der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz das Recht, gegen Bescheide der Behörde Beschwerde und gegen Erkenntnisse der Landesverwaltungsgerichte Revision zu erheben (Parteistellung). Damit dieses Recht entsprechend gewahrt werden kann, sind Bescheide und Erkenntnisse in Tierschutzangelegenheiten dem Ressort zu übermitteln Hierfür steht das Postfach veterinaerrecht@gesundheitsministerium.gv.at zur Verfügung.
Notfall-Fonds für Tierheime 2022
Die aktuellen Krisen durch die Pandemie und den Ukraine-Krieg stellen die österreichischen Tierheime vor zusätzliche Anforderungen. Bereits 2021 hat das Ministerium das für den Bundestierschutzpreis reservierte Geld für die Schaffung eines Notfall-Fonds für Tierheime zur Verfügung gestellt. Auch in diesem Jahr soll das Geld dazu verwendet werden Tierheimen durch finanzielle Zuschüsse ein wenig bei der Bewältigung der schwierigen Lage zu helfen. Der Verein pro-Tier kümmert sich im Auftrag des Sozialministeriums um die Abwicklung dieses Projektes.
Weitere Informationen zu den Kriterien sowie das Antragsformular finden sie hier: Notfall-Fonds für Tierheime 2022
Arbeitsplan Tierschutz 2019-2024
Tierschutz beim Transport
Mit 1. Jänner 2005 wurde dem Gesundheitsministerium die Zuständigkeit für "allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes" und mit 1. März 2007 auch die Zuständigkeit für Angelegenheiten des Schutzes von Tieren beim Transport übertragen. Im Gegensatz zum allgemeinen Tierschutz, der in Gesetzgebung Bundes- und in Vollziehung Landessache ist (Art. 11, Abs. 1, Z. 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes/B-VG), ist der Tierschutz beim Transport in mittelbarer Bundesverwaltung zu vollziehen (Art. 10, Abs. 1, Z. 9 des Bundes-Verfassungsgesetzes). Mehr dazu: Tierschutz beim Transport
Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz
Die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz zur Bewertung und Kennzeichnung serienmäßig hergestellter Haltungssysteme und Stalleinrichtungen sowie Heimtierunterkünften und Heimtierzubehör wurde örtlich an der Veterinärmedizinischen Universität eingerichtet und untersteht, ausgenommen in wissenschaftlichen Fragen, der Aufsicht des Gesundheitsministers. Seit Juli 2013 wird die Fachstelle von der Veterinärmedizinerin Dr. Deininger geleitet, der Startschuss erfolgte mit der Auftaktveranstaltung am 24. März 2014 . Im Oktober 2015 übernahm Dr. Martina Dörflinger die Leitung der Fachstelle. Gesetzliche Basis ist die aufgrund des § 18 Abs. 6 und 9 des Tierschutzgesetzes erlassene Fachstellen-/Haltungssystemeverordnung, BGBl. II Nr. 63/2012. Mehr dazu: Fachstelle
Studien
Gemäß § 2 Tierschutzgesetz sind Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen. Zudem haben sie nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern. Das Gesundheitsministerium kam dieser Aufforderung nach und vergab seit 2005 zahlreiche Forschungsprojekte. Mehr dazu: Studien
Handbücher und Checklisten
Die Handbücher und Checklisten bilden eine solide Grundlage für die einheitliche Anwendung des Tierschutzrechts in ganz Österreich: Sie bieten einerseits Tierhalterinnen und Tierhaltern eine anschauliche Darstellung und Kommentierung der für sie relevanten Gesetzesbestimmungen, sodass sie durch Selbstevaluierung Standortbestimmungen durchführen und von sich aus entsprechende Anpassungsmaßnahmen ergreifen können. Andererseits sind sie Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte des Tiergesundheitsdienstes eine wesentliche Hilfestellung bei der Interpretation und Anwendung der Tierschutzbestimmungen. Mehr dazu: Fachstelle
(17.03.2025)
Zusatzinformation
FAQs zum Tierschutz (Häufige Fragen)
Links
- Chip- und Registrierungspflicht für Hunde:
- Heimtierdatenbank Informationen zum Heimtierausweis (Pet Passport):
- Heimtierausweis Informationen zum Tierschutz in Drittstaaten:
- Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE)