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Tierschutz bei der Schlachtung
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 wird der Tierschutz bei der Schlachtung europaweit einheitlich geregelt. Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Zusätzlich ist ein Sachkundenachweis oder anderer Nachweis als Bestätigung der Befähigung vorzulegen. Für die Schlachtung für den Eigenbedarf aller Tierarten, sowie die direkte Abgabe kleiner Mengen von Geflügel, Kaninchen und Hasen, die im landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet und durch den Erzeuger an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsverkaufsgeschäfte abgegeben werden, ist dieser Sachkundenachweis nicht verpflichtend. Als gleichwertig gegenüber dem Sachkundenachweis gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 gelten die in Anhang D der Tierschutz-Schlachtverordnung (BGBl. II Nr. 312/2015) genannten Ausbildungen. Diese werden ergänzt um folgende Ausbildungen:
Um die Tierschutzbestimmungen im Betrieb umzusetzen, ist in Großbetrieben ein Tierschutzbeauftragter (Animal welfare officer) zu benennen: EU-Information über Tierschutzbeauftragte in großen Schlachthäusern.
Der vorliegende Leitfaden gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben betreffend Tierschutz bei der Schlachtung. Die bewährten Verfahrensweisen vermitteln grundlegende Fachkenntnis und können zum Erstellen von Standardarbeitsanweisungen herangezogen werden.
Leitfaden für bewährte Verfahrensweisen betreffend Tierschutz bei der Schlachtung
Auch wenn Tiere im Seuchenfall auf behördliche Anordnung getötet werden müssen (Bestandsräumung) sind dabei tierschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.
Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 ist ein Bericht über die im vorangegangenen Jahr durchgeführten Bestandsräumungen an die Europäische Kommission zu übermitteln und im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Bestandsräumung Bericht 2018
Bestandsräumung Bericht 2017
Bestandsräumung Bericht 2016
Bestandsräumung Bericht 2015
Zusatzinformation
Linktipp
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Informationen zum Thema Tierschutz in Drittstaaten:
- Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE)