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Tierschutz bei der Schlachtung

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 wird der Tierschutz bei der Schlachtung europaweit einheitlich geregelt. Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Zusätzlich ist ein Sachkundenachweis oder anderer Nachweis als Bestätigung der Befähigung vorzulegen. Für die Schlachtung für den Eigenbedarf aller Tierarten, sowie die direkte Abgabe kleiner Mengen von Geflügel, Kaninchen und Hasen, die im landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet und durch den Erzeuger an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsverkaufsgeschäfte abgegeben werden, ist dieser Sachkundenachweis nicht verpflichtend. Als gleichwertig gegenüber dem Sachkundenachweis gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 gelten die in Anhang D der Tierschutz-Schlachtverordnung  (BGBl. II Nr. 312/2015) genannten Ausbildungen. Diese werden ergänzt um folgende Ausbildungen:

Liste gemäß Punkt 4 des Anhang D der österreichischen Tierschutz-Schlachtverordnung (GZ: BMG-74310/0007-II/B/12/2016 

Um die Tierschutzbestimmungen im Betrieb umzusetzen, ist in Großbetrieben ein Tierschutzbeauftragter (Animal welfare officer) zu benennen: EU-Information über Tierschutzbeauftragte in großen Schlachthäusern.

Der vorliegende Leitfaden gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben betreffend Tierschutz bei der Schlachtung. Die bewährten Verfahrensweisen vermitteln  grundlegende Fachkenntnis und können zum Erstellen von Standardarbeitsanweisungen herangezogen werden.

Leitfaden für bewährte Verfahrensweisen betreffend Tierschutz bei der Schlachtung

Auch wenn Tiere im Seuchenfall auf behördliche Anordnung getötet werden müssen (Bestandsräumung) sind dabei tierschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.

Gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 ist ein Bericht über die im vorangegangenen Jahr durchgeführten Bestandsräumungen an die Europäische Kommission zu übermitteln und im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Bestandsräumung Bericht 2018

Annual report on depopulation and emergency killing during 2018 in AUSTRIA concerning Article 18 of Council Regulation (EC) Nr. 1099/2009 from  24. September 2009 on the protection of animals at the time of killing

Bericht über die im Jahr 2018  durchgeführten Bestandsräumungen in ÖSTERREICH gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung

Bestandsräumung Bericht 2017

Annual report on depopulation and emergency killing during 2017 in AUSTRIA concerning Article 18 of Council Regulation (EC) Nr. 1099/2009 from  24. September 2009 on the protection of animals at the time of killing

Bericht über die im Jahr 2017  durchgeführten Bestandsräumungen in ÖSTERREICH gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung 

Bestandsräumung Bericht 2016

Annual report on depopulation and emergency killing during 2016 in AUSTRIA concerning Article 18 of Council Regulation (EC) Nr. 1099/2009 from  24. September 2009 on the protection of animals at the time of killing

Bericht über die im Jahr 2016  durchgeführten Bestandsräumungen in ÖSTERREICH gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung 

Bestandsräumung Bericht 2015

Annual report on depopulation and emergency killing during 2015 in Austria/Bericht über die im Jahr 2015 durchgeführten Bestandsräumungen in Österreich


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