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Vorschriften zur Tierkennzeichnung und Registrierung
In Österreich gibt es für einige Tierarten Regelungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit des Einzeltiers.
Die Grundlagen sind teilweise unionsrechtliche Bestimmungen, die im nationalen Recht umgesetzt bzw. auf Grund nationaler Durchführungsbestimmungen vollzogen werden. Bei Hunden ist die Basis die nationale Bestimmung im Rahmen des Tierschutzgesetzes.
Folgende Tierarten betrifft die Kennzeichnungspflicht:
Rinder: Informationen der Agrarmarkt Austria (AMA)
Bienen: Antworten zu häufig gestellten Fragen (Statistik Austria - VIS)