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Vorschriften zur Tierkennzeichnung und Registrierung
In Österreich gibt es für einige Tierarten Regelungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit des Einzeltiers.
Die Grundlagen sind teilweise unionsrechtliche Bestimmungen, die im nationalen Recht umgesetzt bzw. auf Grund nationaler Durchführungsbestimmungen vollzogen werden. Bei Hunden ist die Basis die nationale Bestimmung im Rahmen des Tierschutzgesetzes.
Folgende Tierarten betrifft die Kennzeichnungspflicht:
Nutztiere
Rinder: Informationen der Agrarmarkt Austria (AMA)
Pferd
Kennzeichnung von Pferden - Durchführungsverordnung
Hunde und Zuchtkatzen
Informationen zur Chip- und Registrierungspflicht für Hunde und Zuchtkatzen
In Österreich gilt für Hunde und Zuchtkatzen eine Chip- und Registrierungspflicht. Trotzdem gibt es immer wieder entlaufene oder gestohlene Tiere, deren Besitzer:innen nicht ausfindig gemacht werden können, da die Eintragung in der Heimtierdatenbank fehlt.
Der Folder zur Heimtierdatenbank unterstützt bei der Meldung und gibt einen Überblick über alle relevanten Fakten und Fragen zur Kennzeichnung und Registrierungsmöglichkeit.
Folder "Die Heimtierdatenbank"- Chip- und Registrierungspflicht
Heimtierdatenbank online abfragen
Bienen
Bienen: Antworten zu häufig gestellten Fragen (Statistik Austria - VIS)