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Rechtsvorschriften im Veterinärwesen
Auf der Basis österreichischer Gesetze und Verordnungen sind bestimmte Maßnahmen im Veterinärbereich durch Kundmachung festzuschreiben. Außerdem sind mit In-Kraft-Treten der Binnenmarktverordnung 2008 (BVO 2008), aufgehoben und ersetzt durch die Binnenmarktverordnung 2022, bestimmte Maßnahmen wie z.B. Schutzmaßnahmen, die in Entscheidungen oder Verordnungen der Europäischen Union festgelegt wurden und mit ihrer Veröffentlichung gültig sind, bekannt zu machen. Als Kundmachungs- bzw. Bekanntmachungsorgan dienen die Amtlichen Veterinärnachrichten (AVN).
Aus Gründen der Übersichtlichkeit finden Sie hier eine Sammlung derzeit gültiger Kund- und Bekanntmachungen zu Informationszwecken. Rechtsverbindlich ist allerdings nur die in den jeweiligen AVN veröffentlichte Fassung.