Inhalt
Gremien
Inhaltsverzeichnis
Zur Beratung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurden folgende Gremien eingerichtet:
- Tierschutzkommission
- Tierschutzrat
- Vollzugsbeirat
Diese drei beratenden Gremien erstatten auch Vorschläge für den von der Bundesministerin zu erstellenden mehrjährigen Arbeitsplan für sämtliche Belange des Tierschutzes.
Tierschutzkommission
Zu den Aufgaben der Tierschutzkommission zählen die Beratung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in Fragen des Tierschutzes sowie die Abgabe von Empfehlungen hinsichtlich Strategien zur Weiterentwicklung des Tierschutzes und der politischen Schwerpunktsetzung. Ihr gehören jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien an sowie vier von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz bestellte Expertinnen und Experten.
Tierschutzrat
Der Tierschutzrat dient als Gremium der Begleitung, Evaluierung und Weiterentwicklung des (rechtlichen) Tierschutzes in Österreich.
Die Aufgaben des Tierschutzrates:
- Beratung der zuständigen Bundesministerin,
- Schaffung von Grundlagen für eine einheitliche Vollziehung des Tierschutzrechts,
- Evaluierung der Implementierung des Tierschutzrechts,
- Mitwirken an der Rechtsfortbildung,
- Ausarbeitung von Grundlagen für Entscheidungen aufgrund wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse,
- Abgabe wissenschaftlicher Stellungnahmen und Empfehlungen.
Die Vollziehung im Bereich des Tierschutzes obliegt weiterhin den Bundesländern. Daher kommen den Richtlinien und Stellungnahmen des Tierschutzrates zu Fragen der Auslegung des Tierschutzgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen besondere Bedeutung für eine einheitliche Vollziehung zu. Dies geschieht unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben, ökonomischer Gegebenheiten und den Möglichkeiten praktischer Umsetzung im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit.
Der Tierschutzrat setzt sich wie folgt zusammen:
- VertreterInnen des Bundesministeriums für Gesundheit,
- VertreterInnen des Ministerium für Landwirtschaft,
- VertreterInnen der Kammern,
- VertreterInnen der Tierschutzorganisationen,
- VertreterInnen der Universitäten,
- VertreterInnen der Österreichischen Zooorganisationen,
- VertreterInnen des Lehr- und Forschungszentrums für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
- Tierschutzombudsleute.
Vollzugsbeirates:
- Erarbeitung von Richtlinien, die für die einheitliche Vollziehung des Tierschutzgesetzes in den Bundesländern notwendig sind.
- Erarbeitung von Richtlinien für den Vollzug des Tierschutzes beim Transport
- Erstattung von Vorschlägen für den mehrjährigen Tierschutz-Arbeitsplans
Veröffentlichte Beschlüsse des Vollzugsbeirates:
Aus Gründen der Transparenz hat sich der Vollzugsbeirat in der 23. Sitzung im April 2022 entschlossen, dass jene Beschlüsse, die für die Öffentlichkeit oder einen Teil der Öffentlichkeit von Interesse sind zu veröffentlichen.
Zugang für Mitglieder Vollzugsbeirat
In diesem Bereich werden die Protokolle des Vollzugsbeirates abgelegt. Dieser Bereich ist nur für die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder dieses Gremiums zugänglich. So kann gewährleistet werden, dass bei einer Änderung in der Zusammensetzung des Beirates auch ältere Protokolle für neue Mitglieder zugänglich sind.
Zugang für Mitglieder und Stellvertreter des Vollzugsbeirats