Inhalt
Gremien
Inhaltsverzeichnis
Zur Beratung des/der Bundesminister:in für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurden folgende Gremien eingerichtet:
- Tierschutzkommission
- Tierschutzrat
- Vollzugsbeirat
Tierschutzkommission
Die Tierschutzkommission ist in § 41a des Tierschutzgesetzes rechtlich verankert. Ihr gehören jeweils ein:e Vertreter:in der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien sowie vier von dem/der Bundesminister:in für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bestellte Expert:innen an.
Zu den Aufgaben der Tierschutzkommission zählen die Beratung des/der Bundesminister:in für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Fragen des Tierschutzes sowie die Abgabe von Empfehlungen hinsichtlich Strategien zur Weiterentwicklung des Tierschutzes und der politischen Schwerpunktsetzung für den Arbeitsplan.
Tierschutzrat
Der Tierschutzrat dient als Gremium der Begleitung, Evaluierung und Weiterentwicklung des (rechtlichen) Tierschutzes in Österreich. Die Bestimmungen hierfür sind in § 42 des Tierschutzgesetzes verankert.
Zu den Aufgaben des Tierschutzrates zählen:
- Beratung der Kommission und des/der zuständigen Bundesminister:in,
- Erstellung und Abgabe von Stellungnahmen zu Verordnungsentwürfen des Tierschutzgesetzes sowie des Tiertransportgesetzes,
- Erstellung von Stellungnahmen und Unterlagen im Auftrag des/der Bundesminister:in oder der Kommission,
- Ausarbeitung von Entscheidungsgrundlagen aufgrund wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse und Abgabe wissenschaftlicher Stellungnahmen, Empfehlungen und Antworten im Auftrag des/der Bundesminister:in im Bereich des Tierschutzes unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben, ökonomischer Gegebenheiten und praktischer Umsetzungsmöglichkeiten,
- Erstellung eines jährlichen Berichtes über die Entwicklungen der wissenschaftlichen Erkenntnisse unter besonderer Berücksichtigung der internationalen Vorgehensweise,
- Erstattung von Vorschlägen über inhaltliche Schwerpunkt für den Arbeitsplan,
- Erstellung eines zu veröffentlichenden Berichtes über die Tätigkeit des Tierschutzrates.
Der Tierschutzrat setzt sich wie folgt zusammen:
- Vertreter:innen des Bundesministeriums für Gesundheit,
- Vertreter:innen des Ministerium für Landwirtschaft,
- Vertreter:innen der Kammern,
- Vertreter:innen der Tierschutzorganisationen,
- Vertreter:innen der Universitäten,
- Vertreter:innen der Österreichischen Zooorganisationen,
- Vertreter:innen des Lehr- und Forschungszentrums für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
- Tierschutzombudspersonen.
Seit April 2017 ist auch die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz berechtigt, an Sitzungen des Tierschutzrates teilzunehmen und kann von diesem Gremium auch als Expert:in zugezogen werden.
Die Protokolle der Sitzungen des Tierschutzrates können hier eingesehen werden:
Vollzugsbeirat
Der Vollzugsbeirat soll einen einheitlichen Vollzug des Tierschutzgesetzes sicherstellen. Dies ist notwendig, da für die Gesetzgebung zwar der Bund zuständig ist, der Vollzug aber ausschließlich den Bundesländern obliegt.
Der Vollzugsbeirat besteht aus den Landesveterinärdirektor:innen der jeweiligen Bundesländer, Vertreter:innen des Gesundheitsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums sowie eines/einer Sprecher:in der Tierschutzombudspersonen. Die Vorsitzende des Tierschutzrates nimmt ebenfalls an der Sitzung teil, hat aber nur beratende Funktion und kein Stimmrecht. Seit April 2017 ist auch die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz berechtigt, an Sitzungen des Vollzugsbeirates teilzunehmen und kann von diesem Gremium auch als Expert:in zugezogen werden.
Die Aufgabe des Vollzugsbeirates ist die Erarbeitung von Richtlinien, die für die einheitliche Vollziehung des Tierschutzgesetzes in den Ländern notwendig sind, die Erarbeitung von Richtlinien für den Vollzug des Tierschutzes beim Transport sowie die Erstattung von Vorschlägen für den Arbeitsplan.
Die Bestimmungen für den Vollzugsbeirat sind in § 42a des Tierschutzgesetzes verankert.
Veröffentlichte Beschlüsse des Vollzugsbeirats
Aus Gründen der Transparenz hat sich der Vollzugsbeirat in der 23. Sitzung im April 2022 dazu entschlossen, dass jene Beschlüsse, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, zu veröffentlichen.
Zugang für Mitglieder des Vollzugsbeirats
In diesem Bereich werden die Protokolle des Vollzugsbeirates abgelegt. Dieser Bereich ist nur für die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder dieses Gremiums zugänglich. So kann gewährleistet werden, dass bei einer Änderung in der Zusammensetzung des Beirates auch ältere Protokolle für neue Mitglieder zugänglich sind.
Zugang für Mitglieder und Stellvertreter des Vollzugsbeirats