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Ombudsstelle Tierschutz
Die Tierschutzombudspersonen haben die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. Mit 01.01.2005 trat das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (BGBl. I Nr. 118/2004) in Kraft. Gemäß § 41 TSchG hat jedes Bundesland gegenüber der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister eine Tierschutzombudsperson zu bestellen.
Zur Tierschutzombudsperson können nur Personen bestellt werden, die
- ein abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin, Zoologie oder Agrarwissenschaften haben oder eine vergleichbare Ausbildung und
- eine Zusatzausbildung im Bereich des Tierschutzes haben.
Die Funktionsperiode der Tierschutzombudsperson beträgt fünf Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Die Palette der Anliegen, welche an die Tierschutzombudspersonen herangetragen werden ist sehr breit:
- Auskünfte über Regelungen, Übergangsfristen, Haltungsbedingungen und Mindestanforderungen nach dem Tierschutzgesetz
- Beratung über die artgerechte Tierhaltung, die richtige Vorgehensweise bei vermuteten Vergehen gegen das Tierschutzgesetz und die Vermittlung zu den richtigen Ansprechpersonen.
- Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen, Teilnahme an diversen Veranstaltungen und die Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen sind Maßnahmen, um das Bewusstsein für Tierschutz und artgerechte Tierhaltung in der Bevölkerung zu erhöhen.
Durch die Gesetzeslage - die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund, die Vollziehung der Gesetze beim Land (Landesregierung) - sind zahlreiche Bewilligungspflichten entstanden, wie z.B. für Veranstaltungen mit Tieren, für Tierheime, Zoos, Zirkusse und auch gewerbliche Tierhaltungen. Die Durchführung von Tierschutzkontrollen sowie viele weitere Aspekte des Vollzuges wurden 2005 neu geregelt.
Damit verfügen Tierschutzombudspersonen über weitreichende Kompetenzen und Befugnisse, sie haben z.B. in Verwaltungsverfahren einschließlich Verwaltungsstrafverfahren nach obigem Bundesgesetz Parteistellung und sind berechtigt, in alle Verfahrensakte Einsicht zu nehmen sowie alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Mit der neuen Novelle des Tierschutzgesetzes ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet die Tierschutzombudspersonen bei Ermittlungen zum Tatbestand der Tierquälerei einzubeziehen. Die Behörden haben die Tierschutzombudspersonen auch in jeder anderen Weise bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. In der Ausübung ihres Amtes unterliegen die Tierschutzombudspersonen keinerlei Weisungen (Verfassungsbestimmung).
Die Tierschutzombudspersonen sind auch im Tierschutzrat nach §42 des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes vertreten. Zu den Aufgaben des Tierschutzrates gehören unter anderem die Beratung der Tierschutzkommission nach §41a TSchG und der Bundesministerin, sowie die Ausarbeitung von Entscheidungsgrundlagen aufgrund wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse. Über die Tätigkeit des Tierschutzrates gibt ein eigener Tätigkeitsbericht Auskunft.
Ombudsstellen
Jedes Bundesland hat eine Tierschutzombudsstelle. Sie vertritt die Interessen des Tierschutzes.
Tierschutzombudspersonen der einzelnen Bundesländer
Wien
DI.in Eva Persy
Adresse: 1190 Wien, Muthgasse 62
Telefon: 01 318 00 76 75079
post@tow-wien.at
Niederösterreich
Dr.in Lucia Giefing
Adresse: 3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29
Telefon: 02742/9005-15578
post.tso@noel.gv.at
Burgenland
Dr.in Gabriele Velich
Adresse: 7210 Mattersburg, Marktgasse 2
Telefon: 057600/2189
post.tierschutz@bgld.gv.at
Oberösterreich
Dr.in Cornelia Rouha-Mülleder
Adresse: 4020 Linz, Bahnhofplatz 1
Telefon: 0732/7720-14281
tierschutzombudsstelle@ooe.gv.at
Steiermark
Dr.in Karoline Schlögl
Adresse: 8010 Graz, Stempfergasse 7
Telefon: 0316/877-3966
tierschutzombudsfrau@stmk.gv.at
Kärnten
Mag.a Dr.in Jutta Wagner
Adresse: 9021 Klagenfurt, Kirchengasse 43
Telefon: 050536/37000
tierschutz@ktn.gv.at
Salzburg
Mag. Alexander Geyrhofer
Adresse: 5020 Salzburg, Fanny-vonLehnert-Straße 1
Telefon: 0662/8042-3461
alexander.geyrhofer@salzburg.gv.at
Tirol
Dr. Martin Janovsky
Adresse: 6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 17
Telefon: 0512/ 5083247
tierschutz@tirol.gv.at
Vorarlberg
Dr.in Ruth Sonnwender
Adresse: 6900 Bregenz, Montfortstraße 4
Telefon:+43 5574 511 42099
tierschutzombudsstelle@vorarlberg.at
(8.10.2019)