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Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz

Die Bundesanstalt Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz (FTT) ist eine aufgrund von § 18 Abs. 6 iVm. § 18a Abs. 1 Tierschutzgesetz eingerichtete unabhängige Stelle. Sie dient als zentrale Informations- und Begutachtungsstelle im Bereich des Tierschutzes. Örtlich angesiedelt ist die FTT am Gelände der Veterinärmedizinischen Universität Wien.

Die Bundesanstalt Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz untersteht, ausgenommen in wissenschaftlichen Fragen, der Aufsicht der Gesundheitsministerin. Seit 2015 wird die Fachstelle von Dr. Martina Dörflinger geleitet.

Aufgaben der FTT

Hauptaufgabe der Fachstelle ist die Überprüfung von Haltungs- und Stallungssystemen, Heimtierunterkünften und Heimtierzubehör sowie sonstiger in der Tierhaltung eingesetzter technischer Ausrüstungen auf deren Tierschutzkonformität. Bei positiver Bewertung wird das Tierschutz-Kennzeichen vergeben.

Das Tierschutzgesetz sieht in § 18 Abs. 7 eine verpflichtende Überprüfung sämtlicher neuartiger Produkte vor dem ersten Inverkehrbringen in Österreich vor. Als neuartig gelten per Definition Produkte, die vor März 2012  (Zeitpunkt des Inkrafttretens der FstHVO) bei der Tierhaltung in Österreich noch nicht eingesetzt waren, oder, die sich in ihrer Gesamtheit oder hinsichtlich einzelner Teile von bestehenden Systemen oder Ausrüstungen unterscheiden, sodass die Funktionsbereiche für diese Produkte oder die Nutzung durch dieser durch Tiere verändert wird.

Allerdings bietet § 18 Abs. 8 Tierschutzgesetz die Möglichkeit, auch serienmäßig hergestellte (nicht neuartige) Produkte freiwillig überprüfen zu lassen. Zahlreiche Firmen nutzen diese Chance, um durch die Überprüfung und Auszeichnung ihrer Produkte mit dem Tierschutz-Kennzeichen ihren Kundinnen und Kunden Rechtssicherheit zu bieten.

Im Sinne des § 18a Abs. 2 und 5 Tierschutzgesetz ist die Fachstelle als zentrale Informations- und Begutachtungsstelle auch befugt im Auftrag des BMASGPK oder Dritter z.B. Schulungsunterlagen, Ausbildungslehrgänge etc. zu überprüfen und Gutachten zu erstellen. Es ist der FTT auch gestattet, selbst Veröffentlichungen herauszugeben und zu vertreiben sowie Fach-, Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen.

Die FTT erledigt im Auftrag des BMASGPK die Tätigkeit als nationale Kontaktstelle für Tierschutz beim Schlachten und Töten im Sinne der Verordnung (EG) 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung und unterstützt die Kontaktstelle Tiertransport gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen.

Die Fachstelle vertritt Österreich zudem im Europäischen Referenzzentrum für Schweine (EURCAW pigs), im Europäischen Referenzzentrum für Geflügel und kleine Nutztiere (EURCAW poultry and other small farmed animals) und im Europäischen Referenzzentrum für Wiederkäuer und Equiden (EURCAW for ruminants and equines).

In den Aufgabenbereich der Fachstelle fallen unter anderem auch die Sammlung und Evidenthaltung von wissenschaftlichen und juristischen Grundlagen des Tierschutzes und die Erstellung von Handbüchern und Checklisten zur Verbesserung des Vollzugs des Tierschutzrechts.

Die Handbücher und Checklisten bilden eine solide Grundlage für die einheitliche Anwendung des Tierschutzrechts in ganz Österreich: Sie bieten einerseits Tierhalterinnen und Tierhaltern eine anschauliche Darstellung und Kommentierung der für sie relevanten Rechtsbestimmungen, sodass sie eine Selbstevaluierung durchführen und von sich aus entsprechende Anpassungsmaßnahmen ergreifen können. Andererseits sind sie insbesondere Amtstierärztinnen und Amtstierärzten eine wesentliche Hilfestellung beim Vollzug der Tierschutzbestimmungen.

Seit 2025 dient die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz als Geschäftsstelle der Qualzuchtkommission gemäß § 22c Tierschutzgesetz.

Mehr dazu: Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz und Kommission zur Umsetzung des Qualzuchtverbotes


(Juli 2025)