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FAQ Augen auf beim Welpenkauf!

Vor der Anschaffung eines Heimtieres sollte man sich gut informieren und gründlich überlegen, ob man tatsächlich bereit ist, die Verantwortung für ein Heimtier zu übernehmen. Informierte Entscheidungen statt Spontankäufe, lautet die Devise.

Was ist illegaler Tierhandel?

Achtung:

  • Verkäufe über "StraßenhändlerInnen" aus dem Kofferraum, bei Flohmärkten, auf Parkplätzen oder in Wohnungen sind illegal.
  • Onlineverkäufe durch Inseratenschaltungen von nicht registrierten ZüchterInnen sind illegal.
  • Sonderfall: Betrug – Nicht selten verlangen BetrügerInnen vorab von den vermeintlichen neuen BesitzerInnen Geld für Impfungen, Chippen, etc. für nicht existente Tiere.

Was bedeutet illegaler Tierhandel für die Tiere?

Illegaler Tierhandel führt zu tierschutzrechtlichen sowie tiergesundheitlichen Problemen, die nicht nur mit Tierleid verbunden sind, sondern auch den neuen Heimtierhaltern und Heimtierhalterinnen aufgrund diverser Folgekosten (Tierarzt/Tierärztin, HundetrainerIn, etc.) oft teuer zu stehen kommen.

  • Welpen werden unter widrigsten Bedingungen gezüchtet, quer durch Europa transportiert und viel zu jung von der Mutter getrennt (< 8 Wochen).
  • Rund 200.000 Hundewelpen werden so jährlich in den deutschsprachigen Raum geschleust – ein gutes Geschäft auf Kosten der Tiere.
  • Auch die Elterntiere leiden unter den widrigen Zuchtbedingungen. Oft leben sie in winzigen Zwingeranlagen ohne Licht und menschliche Zuwendung. Sie sind dazu verdammt, ein Dasein als "Gebärmaschinen" zu fristen.
  • Illegaler Tierhandel kann außerdem mit dem Import von Seuchen verbunden sein und bedeutet auch eine Gefahr für den Menschen, wenn kranke, ungeimpfte (teilweise mit gefälschtem Impfpass), verhaltensgestörte Tiere importiert werden.

Wie bzw. wo kann ich Tiere mit gutem Gewissen erwerben?

  • Aus dem Tierheim: Hunde (bzw. Heimtiere allgemein) haben eine zweite Chance verdient. In gut geführten Tierheimen erhält man auch Beratung und kann das Tier beispielsweise über Patenschaften kennenlernen. Ausführliche Handbücher und Checklisten zur Selbstevaluierung von Tierheimen wurden von Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (BMASGK) ausgearbeitet, um Tierschutzstandards und damit die Qualität sicherzustellen: Liste mit Internetadressen von österreichischen Tierheimen 
  • Bei seriösen ZüchterInnen: ZüchterInnen müssen ihre Tätigkeit gem. § 31 Tierschutzgesetz der Behörde melden. Darüber hinaus gibt es jedoch bestimmte Merkmale, an denen man erkennen kann, ob es sich um seriöse ZüchterInnen handelt: Die Mutter oder beide Elterntiere leben mit Familienanschluss und verhalten sich Menschen gegenüber freundlich und offen. Die Welpen werden frühestens in der 9. Lebenswoche abgegeben. ZüchterInnen geben viele Informationen über Hundeverhalten in Form von Merkblättern oder Kontaktadressen mit. Es handelt sich um Informationen, die modernen Erziehungsmethoden entsprechen, also belohnungsbasiert, keine Rangordnungs- oder Dominanzmaßnahmen, tierschutzkonform, etc. ZüchterInnen wählen zukünftige BesitzerInnen nach strengen Kriterien aus.
  • Sonderfall Privatverkäufe: Auch Personen, die einmalig sogenannte "Hoppala"-Würfe verkaufen wollen, sind nach der VO 70/2016 von der Meldepflicht nicht ausgenommen.

Vorsicht und überlegtes Handeln ist in folgenden Fällen geboten:

Richtiger Tierkauf erfolgt wohlüberlegt und fernab von Mitleidseffekten. Tiere sind Lebewesen und keine Handelsware, die wie eine Hose oder ein Spielzeug einfach wieder umgetauscht werden können. Tiere bedeuten eine enorme Verantwortung und brauchen viel Zeit und Aufmerksamkeit.

  • Qualzucht (Französische Bulldogge, Mops und co): Es gibt einige Rasse, bei denen so genannte Qualzuchtmerkmale gehäuft auftreten. Unter Qualzucht versteht man bestimmte Ausprägungen von körperlichen Merkmalen, die die Gesundheit oder ein normales Leben beeinträchtigen. Typische Beispiele sind Atemnot durch zu kurz gezüchtete Nasen, Erkrankungen in Zusammenhang mit bestimmte Farben (z.B. blaugraue Tiere, Taubheit oder Blindheit bei gewissen Farben) oder Lahmheit durch ererbte Gelenksprobleme. Solche Schäden können nur durch eine sehr genaue Untersuchung der Mutter- und Vatertiere vor der Zucht vermieden werden. Diese Untersuchungsergebnisse können und sollten bevor man sich für einen Welpen entscheidet immer eingesehen werden.
    Viele dieser Erkrankungen sind im Welpenalter (noch) nicht zu erkennen, sondern treten erst auf wenn das Tier ausgewachsen ist. Dies erfordert dann häufig sehr kostspielige tierärztliche Behandlungen oder Operationen, die über den Anschaffungspreis weit hinaus gehen.
    Es ist daher sinnvoll sich VOR der Anschaffung über diverse gesundheitliche Probleme einer Rasse bei Zuchtverbänden, Tierärzt:innen oder auch Hundetrainer:innen zu informieren und sich im Zweifelsfall vielleicht für eine weniger problembehaftete Rasse zu entscheiden.
    Der Import, die Weitergabe und der Erwerb von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen ist verboten. 

  • Designerdogs (Goldendoodle, Labradoodle, Maltipoo, Pomsky...): auch diverse Designerzuchten wie Labradoodle, Goldendoodle, Maltipoo... sind nicht automatisch gesünder weil unterschiedliche Rassen beteiligt sind. Im schlimmsten Fall erben die Welpen die Probleme beider Ausgangsrassen. Auch bei solchen Kreuzungszuchten sollten die Elterntiere immer auf erbliche Probleme untersucht werden. 
     
  • In Zoofachhandlungen: Der Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen war zwar zwischenzeitlich verboten, um aber eine Verlagerung auf den Schwarzmarkt zu verhindern, wurde er unter bestimmten Bedingungen wieder legalisiert. Zoofachhandlungen, die Hunde und Katzen verkaufen dürfen, brauchen dafür eine spezielle Bewilligung und benötigen einen Tierarzt/eine Tierärztin, die vertraglich mit ihnen zusammenarbeitet. Die Gesundheit der Tiere ist also im Zoofachhandel im Normalfall gewährleistet. Der Sozialisierung der Tiere ist das Umfeld eines Zoofachhandels allerdings nicht unbedingt zuträglich, was zu Verhaltensstörungen führen kann. Darüber hinaus ist nicht gewährleistet, dass Jungtiere nicht auch aus Zuchtstätten aus dem Ausland kommen. Das BMGF arbeitet daher gerade an Checklisten zur Selbstevaluierung und Kontrolle von Zoofachhandlungen, um Tierschutzstandards sicherzustellen.

  • Auslandstierschutz: Äußerste Vorsicht ist geboten bei der "Rettung" von Streunern oder Hunden aus einer angeblichen Tötungsstation aus dem Ausland (sei dies nun als Privatperson oder als Tierschutz-NGO). Hier besteht nämlich besondere Gefahr der Verschleppung von Tierkrankheiten bzw. Tierseuchen. Darüber hinaus sind derartige Aktionen auch aus Sicht des Tierschutzes mitunter kritisch zu betrachten. Viele Hunde, die gerettet werden, kommen mit der Lebensveränderung nicht zurecht und werden verhaltensauffällig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Tiere vorher in einem kleinen Zwinger ohne Kontakt zu Menschen gelebt haben und dann in eine belebte Stadt kommen. Durch den Import von Tieren aus dem Ausland können außerdem Krankheiten eingeschleppt werden. Besonders perfide sind Zuchtstationen, die als Tötungsstationen ausgewiesen werden, um tierliebe Menschen zu täuschen und daraus Profit zu schlagen.