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Kennzeichnung genetisch veränderter Lebensmittel

Seit April 2004 gilt in der EU ein Gesetzgebungspaket über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, das ein einheitliches und transparentes System für deren Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung enthält. Genetisch veränderte Organismen (GVO) können dadurch "vom Feld bis zum Teller" nachverfolgt werden. In Österreich gibt es zusätzlich strenge Regeln für die "gentechnikfreie" Produktion. Eine vergleichbare Prozeßqualität der Nichtverwendung von GVO ist sonst nur in der biologischen Produktion zu finden.

Die „Richtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion" von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung" im Österreichischen Lebensmittelbuch wurde komplett überarbeitet, um dem Wunsch der österreichischen VerbraucherInnen zu entsprechen:

  • Lebensmittel ohne Verwendung von GVO
  • Transparenz in der Lebensmittelherstellung
  • Qualitätsgesicherte Lebensmittel

Diese Richtlinie schafft die Grundlage für eine "gentechnikfreie Produktion" von Lebensmitteln: Sie gewährleistet die Interessen der VerbraucherInnen zu schützen und einen lauteren Wettbewerb durch Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Kontrolle der Produktionsabläufe. Die Regeln für eine "gentechnikfreie Produktion" gelten für alle Stufen der Lebensmittelkette. Durch die Richtlinie ist die Verwendung von Angaben zur "gentechnikfreien Produktion" in der Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung festgelegt.

Österreichisches Lebensmittelbuch: Richtlinie zur Definition der "Gentechnikfreien Produktion" von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung

 "Vom Feld bis zum Teller" - Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel

FAO GM Foods Platform

FAO GM Foods Platform - Food and Agriculture Organization of the United Nations

Gentechnik - Information in English

Description of Austrian Regulations on Genetic Engineering and "GMO-free" Products