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Honig Honig betrachten viele österreichische Konsument:innen als ein naturbelassenes und gesundes Lebensmittel – seine Qualität ist daher besonders wichtig.

Für das Inverkehrbringen von Honig auf dem österreichischen Markt, müssen die Qualitäts- und Kennzeichnungsvorschriften der nationalen Honigverordnung erfüllt werden.

Die Qualität von Honig kann anhand bestimmter Eigenschaften überprüft werden, wie z.B. Wassergehalt, elektrische Leitfähigkeit sowie Diastaseindex und Hydroxymethylfurfurolgehalt (HMF) – zwei wichtige Parameter als Hinweis auf die Unversehrtheit der empfindlichen Inhaltsstoffe. 

Bei der Überprüfung vom Diastaseindex (Enzymaktivität der α-Amylase) können Rückschlüsse auf die Naturbelassenheit, schonende Behandlung und den Reifegrad des Honigs gezogen werden.

Durch die Bestimmung des HMF-Gehaltes (Bildung aus verschiedenen Zuckern – insbesondere Fructose) kann eingeschätzt werden, ob die geregelten Lagerbedingungen eingehalten beziehungsweise eine mögliche Temperaturbehandlung durchgeführt wurde.

Zur Gewährleistung der Einhaltung der Qualitätskriterien ist in der nationalen Honigverordnung ein Höchstwert von HMF auf 40 Miligramm pro Kilogramm Honig (mit Ausnahme von Backhonig) festgelegt. Weiters beträgt der Höchstwert von HMF für Honig mit angegebenem Ursprung aus Regionen mit tropischem Klima und Mischungen 80 Miligramm pro Kilogramm.  

Beurteilung Hydroxymethylfurfurolgehalt („HMF-Gehalt“)

Die Beurteilung des HMF-Gehalts(§ 5 der Verordnung über Honig, BGBl. II Nr. 40/2004 in Verbindung mit Anhang Z 6 lit. b) ist so auszulegen, dass die Höchstwerte bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums gemäß Art. 2 Abs. (2) (r) der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 eingehalten werden müssen.

Beim Honig werden jedes Jahr, zusätzlich zu den routinemäßigen Lebensmittelkontrollen, welche im Lebensmittelsicherheitsbericht abgebildet sind, auch so genannte Schwerpunktaktionen durchgeführt. Die Endberichte dieser Schwerpunktaktionen sind auf der AGES Seite zu finden.

 

 Rechtliche Grundlagen

Verordnung über Honig, BGBl. II Nr. 40/2004

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel

Richtlinie 2001/110/EG über Honig

Weiterführende Informationen

Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)

Codexkapitel des Österreichischen Lebensmittelbuches (KVG)

Lebensmittelsicherheitsbericht (KVG)

Studie (EU Kommission)

Bienen (KVG)

Stand: April 2023