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Verbot von Wildtieren im Zirkus
Die Haltung oder Mitwirkung von Wildtieren wie Löwen, Elefanten, Tiger und anderen Wildtieren in Zirkussen ist in Österreich seit 1.1.2005 durch das Tierschutzgesetz verboten.
Im Zirkus gehören Platzmangel, ständige Transporte und zweifelhafte Dressuren zum Alltag. Wildtiere können unter diesen Bedingungen kein artgemäßes Leben führen.
Innerhalb der Europäischen Union können die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wie sie Wildtiere im Zirkus schützen. Erst nachdem die Europäische Kommission im Jahr 2006 ein Vertragsverletzungsverfahren zum österreichischen Wildtierverbot in Zirkussen einstellte, haben viele andere Länder Wildtiere im Zirkus ganz oder teilweise verboten.
Weitere Voraussetzungen für die Haltung und Mitwirkung von Tieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen sowie die erforderliche Sachkunde der Betreuungspersonen sind in Österreich zusätzlich durch die Tierschutz-Zirkusverordnung geregelt.
Tierschutzgesetz
Tierschutz-Zirkusverordnung – TSch-ZirkV