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Tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden

Zur näheren Bestimmung der tierschutzkonformen Ausbildung von Hunden, BGBl. II Nr. 56/2012, wurde gemäß der Verordnung § 9 Abs. 2 von der Koordinierungsstelle „Tierschutzqualifizierter HundetrainerInnen" eine Richtlinie veröffentlicht, die der Ausgestaltung des Gütesiegels „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin" bzw. „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" dient. Die Richtlinie enthält Details zum Prüfungsablauf, zur Vor-Ort-Kontrolle, der Kostentragung sowie der Weiterführung und Aberkennung des Gütesiegels. Zusätzlich wurde ein Handbuch zur Qualitätskontrolle erstellt.

Prüfungsablauf

Seit 8. März 2013 kann die Prüfung zur „Tierschutzqualifizierten Hundetrainerin" bzw. zum „Tierschutzqualifizierten Hundetrainer" absolviert werden. Die Prüfung findet am Campus der Veterinärmedizinischen Universität statt und umfasst eine theoretische Prüfung (in Form eines Multiple Choise Tests) sowie eine praktische Prüfung mit einem Fachgespräch und vier praktischen Übungssituationen.

Prüfungszulassung

Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung sind unter anderem die Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung, die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und die mindestens zweijährige praktische Erfahrung in der Arbeit mit Hunden.

Prüfungszertifikat

Die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung wird durch ein Prüfungszertifikat bestätigt.

Antrag auf Gütesiegel

Auf Antrag einer zertifizierten Person ist die Koordinierungsstelle berechtigt das Gütesiegel zu verleihen. Das Gütesiegel darf für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem Datum der Verleihung geführt werden. Drei Monate vor Ablauf des vierten Jahres der Gültigkeit des Gütesiegels ist ein Antrag auf Weiterführung zu stellen.

Linktipp:

FAQs HundetrainerIn

(29.06.2018)