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Novelle der Hundeausbildungsverordnung Schutzhundetraining ab 15. April 2025 verboten!
Die Hundeausbildungsverordnung wurde novelliert und umfasst nun ein Verbot der Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (Schutzhundeausbildung). Mit umfasst sind auch sonstige vergleichbare Ausbildungen und sportlichen Aktivitäten, die gegen den Menschen oder gegen den Menschen getragene Gegenstände (z.B. Schutzärmel oder Schutzanzug) gerichtetes Angriffstraining oder gegen den Menschen gerichtetes Beißtraining beinhalten.
Von diesem Verbot ausgenommen ist nur die Ausbildung von Hunden, die nachweislich als Diensthunde des Bundes eingesetzt werden oder in Zukunft eingesetzt werden sollen.
Klarstellung: nicht umfasst von diesem Verbot sind Spielzeuge (klar, vom menschlichen Körper abgrenzbare Gegenstände) wie Bälle, Seile, Frisbees. Auch das Aufheben von Gegenständen z.B. bei der Assistenzhundeausbildung ist nicht von diesem Verbot umfasst.
Übergangsfrist: das Verbot gilt grundsätzlich ab 15. April 2025, jedoch ist die Weiterführung dieser Arten von Ausbildung bis längstens 1. September 2025 zulässig:
- wenn die Ausbildung in den letzten 6 Monaten vor Inkrafttreten begonnen wurde (somit nach dem 15. November 2024) und
- noch keine vollständige Signalkontrolle über das trainierte Verhalten erreicht wurde.
Diese Ausbildungen dürfen ausschließlich zum Erlangen der Signalkontrolle weitergeführt werden und dürfen kein weiteres – gegen den Menschen gerichtetes – Angriffsverhalten oder Beißtraining fördern.
Ab 15. April 2025 sind somit der Beginn von Ausbildungen sowie die Ausübung sportlicher Aktivitäten, die ein gegen den Menschen oder gegen vom Menschen getragene Gegenstände gerichtetes Angriffsverhalten oder gegen den Menschen gerichtetes Beißtraining beinhalten, jedenfalls verboten.
Das Bundesgesetzblatt zur Novelle findet sich unter diesem Link.
Weitere Informationen
FAQs HundetrainerIn - KVG (verbrauchergesundheit.gv.at)
04.03.2025