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Maul- und Klauenseuche (MKS) Foot and mouth disease (FMD); empfängliche Tier sind  Rinder, Büffel, Schweine, Ziegen, Schafe und andere Paarhufer

Informationen zur Krankheit, zur aktuellen Lage, gesetzliche Grundlagen, behördliche Maßnahmen, Biosicherheit auch in Form von Videos, als Podcast, Merkblätter etc. speziell für betroffene Unternehmer, Betriebe, Tierärzt:innen, Jäger:innen, Schlachthofbetreiber:innen, Bürgermeister:innen, Transporteure und interessierte Bürger:innen. 

Aktuelles

Das Seuchengeschehen in den Nachbarländern hat sich in den letzten Wochen beruhigt. In Ungarn gab es seit dem 17.04.2025 und in der Slowakischen Republik seit dem 04.04.2025 keinen neuen MKS Fall mehr, daher werden nun die Schutzmaßnahmen Schritt für Schritt adaptiert bzw. zurückgenommen.

Die weitere Sperrzone auf österreichischem Staatsgebiet wurde mit 20.05.2025 aufgehoben. Erste Änderungen sind der Abbau des Seuchenteppichs an den Grenzübergängen. Kontrollen werden aber weiterhin bei Bedarf durchgeführt.

Das Einfuhrverbot von Tieren und Produkten aus der weiteren ungarischen Sperrzone wird mit 05.06.2025 beendet.

Das BMASGPK ersucht alle Halter:innen empfänglicher Tierarten weiterhin eindringlich darum, penibel auf allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Dazu zählen unter anderem saubere Stallkleidung, Quarantäne, Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, Zutritt für Betriebsfremde zu Stallhaltungen verhindern, etc.

MKS Ausbreitung in den Nachbarländern 2025

Die bisher letzten MKS Fälle wurden aus Ungarn am 17.04.2025 und aus der Slowakischen Republik am 04.04.2025 gemeldet. Weitere Informationen zur globalen Ausbreitung der MKS und der Bekämpfung in Ungarn und der Slowakei.

In Österreich ist bisher kein MKS Fall aufgetreten. Für Menschen sowie andere Tiere als Klauentiere stellt das Virus keine Gefahr dar!

Österreich hat drei Verordnungen und eine Reihe an Kundmachungen erlassen, um die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche zu verhindern.

Präventionsmaßnahmen gegen die Einschleppung der MKS nach Österreich - (MKS-SofortmaßnahmenVO)

Die MKS-Sofortmaßnahmenverordnung der BMASGPK regelt Maßnahmen bei der Einfuhr von Tieren und Produkten zur Vermeidung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach Österreich (MKS-Sofortmaßnahmenverordnung – MKS-SMV). Betroffene Gebiete werden mittels Verordnung kundgemacht.

Einfuhrverbot für folgende Tiere und Produkte

Die Einfuhr von folgenden Tieren und Produkten aus der Sperrzone in Ungarn ist noch bis 05.06.2025 verboten, wenn diese vor der Verbringung seit dem 1. März 2025 in den lt. Kundmachung 2025/17 genannten Gebieten stammen: 

  1. lebende, empfängliche Tiere
  2. frisches Fleisch von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren
  3. Rohmilch und Kolostrum von empfänglichen Tieren
  4. Nebenprodukte der Schlachtung von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren
  5. tierische Nebenprodukte (insbesondere Gülle und Mist) von empfänglichen Tieren
  6. Jagdtrophäen
  7. Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
  8. erlegtes Wild empfänglicher Arten
  9. Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs sowie Stroh nach Österreich ist verboten, soweit diese Produkte von Pflanzen stammen, die seit dem 1. März 2025 in den (im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/1097) genannten Gebieten geerntet wurden.

Weiterhin erlaubt ist der Transit durch Österreich (Bestimmungsort außerhalb AT).

Folgende Erzeugnisse sind von den Verboten ausgenommen:

Es sind all jene Erzeugnisse/Lebensmittel ausgenommen, die einer geeigneten Behandlung unterzogen worden sind, bei welcher der Erreger (das MKS-Virus) eliminiert wurde. Dabei handelt es sich im engeren Sinne um verarbeitete tierische Produkte/Lebensmittel wie exemplarisch unten aufgelistet zB.:

  • alle gekochten Fleischprodukte (zB. Schinken)
  • pasteurisierte Milcherzeugnisse (zB. past. Vollmilch verpackt)

Nicht unter die Ausnahmen fallen somit alle Erzeugnisse, die zwar selbst keine frische Rohware wie frisches Fleisch oder Rohmilch mehr darstellen aber auch nicht ausreichend behandelt wurden, um das MKS Virus zu eliminieren. Wie etwa nicht verzehrsfähige Fleischzubereitung (zB. gekühlte oder gefrorene Kebab Spieße für den Einzelhandel) oder nicht ausreichend erhitzte Erzeugnisse aus Rohmilch (zB. Frischkäse). 

Einfuhrverbot von Tieren und Produkten aus folgenden Gebieten

Das Einfuhrverbot von Tieren und Produkten aus der Sperrzone in Ungarn betrifft folgende Gebiete:

Ungarn hat aufgrund des letzten Ausbruchs die weitere Zone vergrößert, es sind folgende Gebiete umfasst: 

  • County of Győr-Moson-Sopron, and in the County of Komárom-Esztergom the Districts of Komárom, Tata and Esztergom 
  • Administrative Einheiten von Pápoc, Kenyeri, Csönge, Szergény, Kemenesmagase, Vönöck, Csánig, Nick, Répcelak und Kemenessömjén in Vas county und der
  • Distrikt Pápa in Veszprém county

Siehe dazu den Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/1097 vom 23.5.2025 und Kundmachung vom 21.05.2025


Biosicherheitsvorschriften für Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen

Mit einer aktualisierten Kundmachung (2025/19) die sich an Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen richtet, werden präzise Biosicherheitsvorgaben für die Einfuhr von Klauentieren aus nachweislich MKS-freien Gebieten außerhalb der Schutz- und Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei festgelegt. 

  1. Tiere dürfen ausschließlich direkt vom Herkunftsbetrieb zu einem Bestimmungsbetrieb in Österreich verbracht werden.
  2. Die Tiere müssen klinisch gesund sein.
  3. Bei Einbringung in Haltungsbetriebe ist eine 7-tägige Quarantäne in vollständiger Isolation vorgeschrieben.
  4. Bei Anlieferung an Schlachthöfe gelten strenge Vorgaben:
    • kein Kontakt zu anderen Tieren,
    • Quarantänestall oder vollständige Abwesenheit anderer Tiere erforderlich,
    • klinische Untersuchung durch amtliche Tierärzt:innen vor Ort,
    • getrennte Schlachtung,
    • verpflichtende Reinigung und Desinfektion im Anschluss.
  5. Transportunternehmen müssen die Transportmittel nach Gebrauch reinigen, desinfizieren und anschließend ohne Zwischenstopp in den Herkunftsstaat zurückkehren.

Maßnahmen an der Grenze - Veterinärbehördliche GrenzüberwachungsVO

Die Veterinärbehördliche Grenzüberwachungsverordnung regelt die außerordentliche veterinärpolizeiliche Überwachung von Grenzen des Bundesgebietes zur Verhinderung der Einschleppung einer Tierseuche nach Österreich. 

Die Organe der Behörde wurden ermächtigt Fahrzeuge, welche die Grenze zu Ungarn passieren anzuhalten und einer Reinigung und Desinfektion zu unterziehen. Umgesetzt wird dies in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung, dem Bundesministerium für Inneres, (zur VO des BMI) und den lokalen Behörden. 

Auf Basis der Veterinärbehördlichen Grenzüberwachungsverordnung und einer entsprechenden Kundmachung 2025/17 unterstützt die Exekutive die Veterinärbehörden in Grenznähe bei der vermehrten Durchführung von Kontrollen. Dabei steht die Einhaltung tierseuchenrechtlicher Vorgaben, wie das Vorliegen der Voraussetzungen der rechtmäßigen Verbringung von Tieren, deren Erzeugnissen sowie Heu und Stroh, im Fokus. Ziel ist es illegale Sendungen aus dem Verkehr zu ziehen. 



Maßnahmen in Österreich - MKS-Bekämpfungsverordnung

Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (MKS).

Allgemeine Biosicherheit

In der Novelle der Verordnung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wurden Vorgaben zur Biosicherheit verankert um hervorzuheben, dass österreichische Unternehmer:innen selbstverantwortlich und auf eigenen Kosten allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten haben.

Die Tiergesundheit Österreich ist hier eine wichtige Partnerin der Tierhalterinnen und Tierhalter sowie der betreuenden Tierärzteschaft. Praktische Checklisten zur Risikoabschätzung finden sich in den Biosicherheitsbroschüren des LFI welche auf der Informationsseite für Landwirt:innen verlinkt sind.

Durch zusätzlich notwendige und verhältnismäßige Präventionsmaßnahmen bei der Biosicherheit, soll der besonderen Gefährdungssituation durch die Maul- und Klauenseuche Rechnung getragen werden. 

Damit sind z.B. Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion von

  • Fahrzeugen, die das Betriebsgelände befahren,
  • von Personen, die die Stallanlagen betreten und gegebenenfalls der
  • Ausstattungsgegenstände in den Stallräumlichkeiten gemeint. 

Diese sollen im Rahmen eines überprüfbaren Konzeptes durch Unternehmerinnen und Unternehmer niedergeschrieben werden. Dies erfasst auch Transportfahrzeuge, die Betriebe anfahren, auf denen empfängliche Tiere gehalten werden.

Damit gemeint sind unter anderem:

  • Fahrzeuge zum Transport von Futtermitteln,
  • Molkereifahrzeuge,
  • Viehtransporte oder auch
  • Fahrzeuge des Maschinenringes.
  • Betriebe und Unternehmen

Tierhaltungsbetriebe

Betriebe in denen empfängliche Tiere gehalten werden haben:

  • Eine Risikoabschätzung durchzuführen. Darin sind betriebsinterne Vorkehrungen zu beschreiben um die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche bestmöglich zu verhindern. Die Dokumentation der Risikoabschätzung ist der Behörde auf Verlangen vorzuweisen.

Transportunternehmen

Transportunternehmer:innen haben dafür zu sorgen, dass

  • Transportmittel für die Verbringung gehaltener empfänglicher Tiere und deren Erzeugnisse sich in einem guten Erhaltungszustand befinden, sodass die Einhaltung guter Hygienebedingungen sichergesetellt ist. 

Weiters haben Transportunternehmer:innen den Organen der Behörde auf deren Verlangen glaubhaft zu machen, dass die von ihnen transportierten Tiere und Erzeugnisse nicht den Verbringungsverboten unterliegen.

Biosicherheit in der Sperrzone

Wenn eine Sperrzone eingerichtet wird haben Transportunternehmer:innen in Sperrzonen dafür zu sorgen, dass

  • Mittel zur Reinigung und Desinfektion der Transportmittel und Transportcontainer jederzeit mitgeführt werden.
  • Lenker und Lenkerinnen (auch Insassen), bevor sie Betriebe mit empfänglichen Tiere betreten, geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche anwenden. (z.B. Verwendung von Einmalüberschuhen, Desinfektion der Hände etc.)   

Wirtschaftstreibende

Wirtschaftstreibende, die Kontakt zu Tieren haben oder Stallungen betreten, haben

  • eine Risikoabschätzung in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten vorzunehmen,
  • Vorkehrungen zu treffen, damit eine Verbreitung der Maul- und Klauenseuche bestmöglich verhindert wird.
  • die Dokumentation der Risikoabschätzung ist den Organen der Behörde auf deren Verlangen vorzuweisen
  • in dieser Risikoabschätzung ist Vorsorge zu treffen, dass die Reinigung und Desinfektion des Transportmittels sowie des Transportcontainers an dafür geeigneten Orten erfolgen kann

Veranstalter 

Verantstalter von Messen, Märkten, Tierschauen oder andere Zusammenführungen von gehaltenen empfänglichen Tieren haben

  • die Örtlichkeiten nach jeder Veranstaltung angemessen zu reinigen und zu desinfizieren.
  • geeignete Mittel zur Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln und Transportcontainern zur Verfügung zu stellen.
  • Ein Biosicherheitskonzepten zu erstellen in dem geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche durch Personen, die die Örtlichkeit betreten beschrieben werden (z.B. Desinfektion von Händen und Schuhen an den Ein- und Ausgängen).
  • Das Biosicherheitskonzept ist der Behörde vorzulegen.


Behördliche Maßnahmen bei Ausbruch in einem Betrieb

Derzeit gibt es KEINE Ausbrüche auf österreichischen Betrieben!

Im Falle eines Ausbruches sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Sperre des betroffenen Betriebes
  • Keulung aller empfänglichen Tiere im betroffenen Seuchenbetrieb
  • Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
  • Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius 3 km um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 10 km um den Seuchenbetrieb) und Untersuchung aller Betriebe mit empfänglichen Tieren in den Zonen
  • Handelsrestriktionen


Betriffserklärung Zonen lt. EU Recht

Welche Zonen gibt es und was bedeuten sie?

Aufgrund von MKS Ausbrüchen werden lt. EU Recht sogenannte Schutz- und Überwachungszonen sowie im Bedarfsfalle auch eine weitere Sperrzone gezogen. Diese drei Gebiete werden unter dem Begriff Sperrzone zusammengefasst, auch wenn in jeder einzelnen Zone andere Maßnahmen gelten können. Die Zonen werden mittels Kundmachung in den Amtlichen Veterinär- und Verbrauchernachrichten im RIS (Link zur Suchmaske) veröffentlicht.

Was ist eine Schutzzone?

Eine Schutzzone ist eine Zone mit einem Umkreis von mindestens 3 km um den Ausbruch. Hier werden bestimmte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern. Die Zone kann rund sein oder an Katastralgemeindegrenzen angepasst werden. Die Schutzzone bleibt mindestens 21 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht. 

Vor der Aufhebung der Maßnahmen muss die vorläufige Reinigung und Desinfektion in den verseuchten Betrieben durchgeführt worden sein. Die klinische Untersuchung in allen Betrieben muss jeweils einen Negativbefund aufweisen. Nach Aufhebung der Schutzzone gelten in diesem Gebiet die Maßnahmen der Überwachungszone.

Was ist eine Überwachungszone?

Eine Überwachungszone ist eine Zone mit einem Umkreis von mindestens 10 km um den Ausbruch. Auch hier werden bestimmte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern. Die Zone kann rund sein oder an Katastralgemeindegrenzen angepasst werden. Die Überwachungszone bleibt mindestens 30 Tage aufrecht. 

Vor der Aufhebung der Maßnahmen muss die endgültige Reinigung und Desinfektion in den verseuchten Betrieben durchgeführt worden sein. Die klinische Untersuchung in allen Betrieben muss jeweils einen Negativbefund aufweisen.

Was ist eine weitere Sperrzone?

Um das Risiko weiterer Ausbrüche zu minimieren kann es erforderlich sein, weitere Sperrzonen einzurichten. Mit dieser Sperrzone werden häufig riskante Korridore geschlossen. Die Grenzen dieser erweiterten Sperrzone folgen häufig geologischen Gegebenheiten, Bezirks- und Gemeindegrenzen, natürliche oder künstliche Barrieren (Flüsse, Straßen etc.) aber auch Gebieten mit hoher Tierdichte. 

Die zuständige Behörde kann nach Durchführung einer Risikobewertung weitere Maßnahmen in den weiteren Sperrzonen anordnen.

Alle Zonen werden in Abstimmung mit betroffenen Bundesländern errichtet.


Was ist MKS

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen, Schafen, Kameliden (wie z.B. Kamele, Lama und Alpaka) und anderen Paarhufern. Auch wildlebende Paarhufer wie Rehwild, Rotwild, Schwarzwild aber auch Antilopen und Giraffen, können sich infizieren. Pferde sind für MKS nicht empfänglich; eine Infektion des Menschen (bei beruflich exponierten Personen) kann gelegentlich auftreten, führt aber in der Regel nicht zu einer Erkrankung.

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) gilt als eine der ansteckendsten Viruserkrankungen (Kategorie A) und kommt in der Türkei, im Nahen Osten und in Afrika, in vielen Ländern Asiens und in Teilen Südamerikas nach wie vor endemisch vor. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und Ausscheidungen oder kontaminierte, unbelebte Objekte (Schuhe, Kleidung, Transportfahrzeuge etc.). Auch eine Übertragung über die Luft ist über beträchtliche Distanzen (bis zu 60 km über Land) möglich.

Eine Behandlung erkrankter Tiere ist nicht erlaubt. Tiere auf betroffenen Betrieben müssen gekeult werden und umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. 

In Österreich ist die MKS zuletzt 1981 aufgetreten, in Deutschland handelt es sich um den ersten Ausbruch seit 1988. Im Jahr 2001 kam es zu einem großen Seuchenzug in Großbritannien mit Folgeausbrüchen in anderen europäischen Ländern. Der Schaden ging damals in die Milliarden.

Weitere Information: AGES.

Übertragung

Die Übertragung erfolgt über direkten und indirekten (z.B. über kontaminiertes Material, Futter) Kontakt. Über den Wind kann das Virus mehrere Kilometer weit verbreitet werden. Die Inkubationszeit beträgt maximal 14 Tage. In der Regel allerdings 2 bis 6 Tage. Meist ist die ganze Herde betroffen. Die Krankheit muss rasch erkannt, betroffene Tiere isoliert und infizierten MKS-positiven Tiere rasch gekeult werden. Kontaktbetriebe und der Tierverkehrs müssen rasch nachverfolgt werden, um die Erregerverbreitung zu verhindern.

Symptome

Symptome beim Rind

  • Fieber mit Temperaturen zwischen 40 und 42 °C. 
  • Blasenbildung:
    • Im Maulbereich, einschließlich Lippeninnenseite, Zunge und Zahnfleisch, was zu vermehrtem Speicheln und reduzierter Futteraufnahme führt.
    • An den Klauen, insbesondere im Zwischenklauenspalt und am Kronsaum, was Lahmheit verursacht.
    • Am Euter, insbesondere an den Zitzen, was zu Schmerzen beim Melken führt. 
  • Milchrückgang
  • Allgemeine Symptome wie Schmerzen, Apathie und Bewegungsunlust welche durch Fieber und Blasenbildung ausgelöst werden 
  • Hohe Sterblichkeitsrate bei Kälbern

Symptome beim Schwein

  • Fieber: Erhöhte Körpertemperatur.
  • Depression und Inappetenz: Die Tiere wirken apathisch und zeigen verminderten Appetit.
  • Lahmheit: Aufgrund schmerzhafter Läsionen an den Füßen vermeiden die Schweine das Gehen und nehmen häufig eine sitzende Position ein.
  • Blasenbildung (Vesikel):
    • Schnauze und Zunge: Bildung von Blasen, die zu Erosionen führen können
    • Klauenbereich: Vesikel am Kronsaum und in der Zwischenklauenspalt, oft begleitet von Ablösung des Horns 

Ferkel: Bei jungen Ferkeln kann es ohne vorherige Symptome zu plötzlichen Todesfällen durch Herzmuskelentzündung (Myokarditis) kommen

Symptome beim Schaf

  • Fieber: Erhöhte Körpertemperatur, die oft unbemerkt bleibt.
  • Lahmheit: Aufgrund von schmerzhaften Bläschen (Vesikeln) an den Klauen, insbesondere im Zwischenklauenspalt und am Kronsaum.
  • Bläschenbildung:
    • Maulbereich: Vesikel auf Zunge, Zahnfleisch und Lippen, die zu Erosionen führen können
    • Klauen: Bläschen am Kronsaum, die zu Schmerzen und Lahmheit führen.
  • Milchrückgang: Bei laktierenden Tieren kann es zu einem plötzlichen Rückgang der Milchproduktion kommen.
  • Allgemeine Schwäche: Betroffene Tiere wirken apathisch und zeigen verminderten Appetit

Rechtsinformation

VO (EU) 2026/429 (AHL)

DVO (EU) 2020/687

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1097

Tiergesundheitsgesetz 2024

Verordnung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (MKS-BV)

Verordnung über Sofortmaßnahmen beim Einbringen von Tieren zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach Österreich  (MKS-Sofortmaßnahmenverordnung – MKS-SMV).

Veterinärbehördliche Grenzüberwachungsverordnung (Vet-GÜV)

Kundmachung 2025/17 von Gebieten im Sinne des § 1 der MKS-SMV vom 21.05.2025

Kundmachung 2025/18 über Grenzen, die einer außerordentlichen veterinärbehördlichen Überwachung unterliegen - vom 21.05.2025

Kundmachung 2025/19 Kundmachung zur Festlegung von Sofortmaßnahmen beim Einbringen von Tieren aus bestimmten Gebieten in österreichische Betriebe zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche

Weitere Informationen zur MKS

Informationen zum Thema Impfen

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Impfung bei der Maul- und Klauenseuche.

Informationen für Jäger:innen

Hier finden Jäger:innen wichtige Informationen zu den Einschränkungen bei der Jagd in den unterschiedlichen Zonen, Verbringungsverbote aus Slowakei und Ungarn, Informationen zur Krankheit, Probenentnahmen und zu Biosicherheitsmaßnahmen.

Informationen für Tierärzt:innen

Hier finden Tierärzt:innen wichtige Informationen zur Krankheit, Probenentnahmen und zu Biosicherheitsmaßnahmen.

Informationen für Landwirte, Bürgermeister, Viehhändler etc.

Hier finden Landwirt:innen, Viehhändler:innen, Bürgermeister:innen, etc., wichtige Informationen zur Krankheit, zu Maßnahmen, zur Weidehaltung in den Zonen und zu Biosicherheitsmaßnahmen.

Informationen zu Urlaub am Bauernhof mit Verantwortung – Biosicherheit im Tourismus

Hier finden Landwirt:innen und Touristen Informationen zur MKS, Biosicherheit und ein Plakat für Besucher:innen in vielen Sprachen.

Informationen zur MKS damals und heute und warum eine Durchseuchung keine Option ist

Hier finden Sie Informationen zu MKS-Ausbrüchen damals und heute und warum eine Durchseuchung keine Option ist. 

Biosicherheit und Schulungsinformation

Poster MKS Überblick (mit Bildern Läsionen)

Poster MKS kurz und knapp "Poster für die Stalltür" - Wesentliches auf einen Blick

Powerpoint Präsentation MKS Diese Präsentation stammt vom BMASGPK und darf gerne verwendet werden (für nicht kommerzielle Zwecke unter Angabe der Quellen)

Biosicherheit Rind (LKonline)

Biosicherheit Schaf und Ziege (LKonline)

Biosicherheit Schwein (LKonline) 

7 Gebote zum Schutz des Betriebes vor Maul- und Klauenseuche (MKS) (LKonline)

Videos zur Biosicherheit

Biosicherheitsvideos Hochformat (Playlist 9 Videos auf Youtube)

Biosicherheitsvideos Querformat (Playlist 9 Videos auf Youtube)

Biosicherheitsvideos lang (Playlist 3 Videos auf Youtube)

Podcast zur MKS

 Land schafft Leben

#225 Tierseuchen im Überblick / Ulrich Herzog mit Hannes Royer Podcast vom 03.04.2025
Wer nichts weiß, muss alles essen - zum Thema MKS, HPAI, ASP, BTV, etc.

Beschreibung:

Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe, Afrikanische Schweinepest, Blauzungenkrankheit – Tierseuchen sorgen aktuell für Schlagzeilen. Wie groß ist die Gefahr? Wie beugt Österreich vor? Und was hat das mit unseren Lebensmitteln zu tun? Ulrich Herzog, Sektionsleiter für Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit im Gesundheitsministerium, gewährt tiefe Einblicke in die aktuelle Lage und klärt über Maßnahmen für den Ernstfall auf. Mit Hannes Royer spricht er außerdem über die Eigenverantwortung in der Landwirtschaft und welche Rolle der Klimawandel dabei spielt. Hör rein, um zu erfahren, was ein Seuchenteppich ist und warum Österreich teilweise strengere Regelungen als die EU hat.

Podcast

AGES

Folge 005 – Totgeglaubte leben länger: Nach Jahrzehnten steht die Maul- und Klauenseuche wieder vor der Tür - Stand 17.04.2025

Mit der Maul- und Klauenseuche trat heuer in Europa plötzlich wieder eine gefürchtete Tierseuche in Erscheinung, von der man geglaubt hatte, dass sie auf unserem Kontinent längst zur Vergangenheit gehört. Als im März sowohl Ungarn als auch die Slowakei Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche meldeten, schrillten auch in Österreich die Alarmglocken. Schließlich liegen zwei Betriebe in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich. Die Überwachungszonen, die in einem derartigen Fall eingerichtet werden müssen, reichen bis auf österreichisches Staatsgebiet.

Für den Menschen ist die Maul- und Klauenseuche zwar ungefährlich, sie bringt allerdings großes Tierleid und wirtschaftlichen Schaden mit sich.

Unser Experte Univ.-Prof. Dr. Friedrich Schmoll erklärt uns, was es mit der Maul- und Klauenseuche auf sich hat, was er und sein Team leisten, um die Situation zu überwachen und wie jeder von uns einen Beitrag leisten kann, dass das Virus nicht nach Österreich kommt.

Tierärzte Verlag

#23 - Der MKS-Ausbruch 1973 und was wir daraus lernen können. Im Jahr 1973 gab es einen lang andauernden Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS), betroffen waren vor allem Niederösterreich, das Burgenland und Wien. Auch an der Veterinärmedizinischen Universität trat die MKS auf. Ein Erfahrungsbericht Der MKS-Ausbruch im Jahre 1973 (Onlineausgabe 04/2025)


FAQ rund um Maul- und Klauenseuche

FAQ zur MKS


OTS Pressemeldungen zur Maul- und Klauenseuche

OTS - Maßnahmen gegen Maul- und Klauenseuche werden gelockert 20.05.2025

OTS Maul- und Klauenseuche: Oster-Schwerpunktaktionen für Rückreisende und Tiertransporte 16.04.2025

OTS Neue Verordnung zu MKS – Importverbot für tierische Produkte aus Ungarn gezielt angepasst 12.04.2025

OTS weitere Maßnahmen in Österreich vom 04.04.2025

OTS Neue Maßnahmen gegen Einschleppung der MKS vom 25.03.2025

Gesammeltes Informationsmaterial der EU-FMD (Englisch)

AGES

European Commission for the Control of Foot-and-Mouth Disease (FAO)

www.oie.int

EuFMD/Emergency Toolbox

Krisenplan zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (Login erforderlich)

Stand: 30.Mai 2025