Inhalt
FAQ zur Maul- und Klauenseuche (MKS)
Inhaltsverzeichnis
- Krankheit
- Was ist die Maul- und Klauenseuche?
- Wie wird die Maul- und Klauenseuche übertragen?
- Welche Tiere können erkranken? Was ist mit dem Begriff „empfängliche Tiere“ gemeint?
- Können Alpakas und Schafe von MKS betroffen sein?
- Ist die MKS für Menschen gefährlich?
- Welche Symptome zeigt ein Tier mit MKS?
- Welche Symptome zeigen Rinder?
- Welche Symptome zeigen Schweine?
- Welche Symptome zeigen Schafe?
- Wie wird die Erkrankung nachgewiesen?
- Welche Maßnahmen werden derzeit gesetzt um eine Einschleppung der MKS nach Österreich zu verhindern.
- Was tun bei MKS Verdacht am Betrieb?
- Was passiert bei einem MKS Ausbruch am Betrieb?
- Welche Zonen gibt es und was bedeuten sie?
- Was ist eine Schutzzone?
- Was ist eine Überwachungszone?
- Was ist eine weitere Sperrzone?
- Wie kann ich meine Tiere schützen?
- Ist Weidehaltung in der Sperrzone erlaubt?
- Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr auf der Weide im Vergleich zum Stall?
- Kann MKS über künstliche Besamung übertragen werden?
- Handel
Krankheit
Was ist die Maul- und Klauenseuche?
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen, Schafen und anderen Paarhufern. Das Auftreten von MKS ist mit schwerwiegenden (wirtschaftlichen) Folgen für die betroffenen Länder verbunden. Sie zählt nach der Verordnung (EU) 2016/429 („Animal Health Law“ - AHL) zu den meldepflichtigen Tierseuchen der Kategorie A.
Das MKS-Virus (MKSV) ist nahezu weltweit verbreitet, lediglich in Neuseeland wurden bislang keine MKS-Ausbrüche registriert. Die Krankheit ist in Afrika, Asien, dem mittleren Osten und in Teilen Südamerikas endemisch. In anderen Regionen kann es zu sporadischen Ausbrüchen kommen: so trat MKS in Europa im 21. Jahrhundert bereits zweimal in Großbritannien auf (2001 bis 2002 und 2007). Im Jahr 2011 gab es einen Ausbruch in Bulgarien und nun im Jahr 2025 in gab eine einen Ausbruch in Deutschland, und mehrere Fälle in Ungarn und der Slowakei.
Wie wird die Maul- und Klauenseuche übertragen?
Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und Ausscheidungen oder kontaminierten, unbelebten Objekte (Zäune, Stallumgebungen). Auch eine Übertragung über die Luft ist über beträchtliche Distanzen (bis zu 60 km über Land) möglich.
Welche Tiere können erkranken? Was ist mit dem Begriff „empfängliche Tiere“ gemeint?
Empfängliche Tiere werden gemäß der Durchführungsverordnung VO (EU) 2018/1882 definiert. Für MKS werden folgende Arten als empfänglich gelistet: Paarhufer (Artiodactyla) und Rüsseltiere (Proboscidea). Als die bekanntesten Paarhufern wären Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen sowie Schweine, Rot- und Schwarzwild und alle Kamelidenarten (Lama, Alpaka) zu nennen. Rüsseltiere wie Elefanten spielen im Rahmen von Maul- und Klauenseuche-Ausbrüchen in der Regel eine untergeordnete Rolle.
Können Alpakas und Schafe von MKS betroffen sein?
Ja, sowohl Alpakas als auch Schafe können von der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffen sein. Schafe sind empfängliche Wirte und können das Virus oft unbemerkt weiterverbreiten, da ihre Symptome meist milder ausfallen als bei Rindern oder Schweinen. Sie spielen daher eine wichtige Rolle in der Epidemiologie der Krankheit.
Alpakas und andere Neuweltkameliden (wie Lamas) gelten als weniger empfänglich für das MKS-Virus. Zwar gibt es Berichte über experimentelle Infektionen, jedoch scheint die natürliche Anfälligkeit gering zu sein. Falls sie sich infizieren, zeigen sie meist nur leichte oder gar keine Symptome.
Ist die MKS für Menschen gefährlich?
Eine Infektion des Menschen (bei beruflich exponierten Personen, also Landwirt:innen oder Tierärzt:innen) kann gelegentlich auftreten, führt aber in der Regel nicht zu einer Erkrankung.
Welche Symptome zeigt ein Tier mit MKS?
Generelle Symptome bei allen betroffenen Tierarten sind Blasenbildung im Maulbereich, am Euter und an den Klauen. Auch Fieber (40-42 °C), Schmerzen, Appetitlosigkeit, Lahmheit und ein Rückgang der Milchleistung können auftreten. Die Morbidität kann 100 % erreichen. Die Todesrate ist bei erwachsenen Tieren meist gering (bis 5 %), bei jungen Kälbern, Lämmern und Ferkeln kann sie 20 % oder mehr betragen. Die Inkubationszeit beträgt maximal 14 Tage. In der Regel allerdings 2 bis 6 Tage. Meist ist die ganze Herde betroffen.
Welche Symptome zeigen Rinder?
- Fieber mit Temperaturen zwischen 40 und 42 °C.
- Blasenbildung:
- Im Maulbereich, einschließlich Lippeninnenseite, Zunge und Zahnfleisch, was zu vermehrtem Speicheln und reduzierter Futteraufnahme führt.
- An den Klauen, insbesondere im Zwischenklauenspalt und am Kronsaum, was Lahmheit verursacht.
- Am Euter, insbesondere an den Zitzen, was zu Schmerzen beim Melken führt.
- Milchrückgang
- Allgemeine Symptome wie Schmerzen, Apathie und Bewegungsunlust welche durch Fieber und Blasenbildung ausgelöst werden
- Hohe Sterblichkeitsrate bei Kälbern
Welche Symptome zeigen Schweine?
- Fieber: Erhöhte Körpertemperatur.
- Depression und Inappetenz: Die Tiere wirken apathisch und zeigen verminderten Appetit.
- Lahmheit: Aufgrund schmerzhafter Läsionen an den Füßen vermeiden die Schweine das Gehen und nehmen häufig eine sitzende Position ein.
- Blasenbildung (Vesikel):
- Schnauze und Zunge: Bildung von Blasen, die zu Erosionen führen können
- Klauenbereich: Vesikel am Kronsaum und in der Zwischenklauenspalt, oft begleitet von Ablösung des Horns
Ferkel: Bei jungen Ferkeln kann es ohne vorherige Symptome zu plötzlichen Todesfällen durch Herzmuskelentzündung (Myokarditis) kommen
Welche Symptome zeigen Schafe?
- Fieber: Erhöhte Körpertemperatur, die oft unbemerkt bleibt.
- Lahmheit: Aufgrund von schmerzhaften Bläschen (Vesikeln) an den Klauen, insbesondere im Zwischenklauenspalt und am Kronsaum.
- Bläschenbildung:
- Maulbereich: Vesikel auf Zunge, Zahnfleisch und Lippen, die zu Erosionen führen können
- Klauen: Bläschen am Kronsaum, die zu Schmerzen und Lahmheit führen.
- Milchrückgang: Bei laktierenden Tieren kann es zu einem plötzlichen Rückgang der Milchproduktion kommen.
- Allgemeine Schwäche: Betroffene Tiere wirken apathisch und zeigen verminderten Appetit
Wie wird die Erkrankung nachgewiesen?
Da MKS von anderen hoschansteckenden Viruserkrankungen nicht unterscheidbar ist, muss eine entsprechende Labordiagnostik durchgeführt werden. In Österreich ist die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) für die Labordiagnostik der MKS zuständig (Referenzlabor).
Welche Maßnahmen werden derzeit gesetzt um eine Einschleppung der MKS nach Österreich zu verhindern.
Aufgrund der Nähe der Ausbruchsgeschehen in Ungarn und der Slowakei werden ergänzend zu den Handelsrestriktionen der Europäischen Kommission risikominimierende Maßnahmen gesetzt. Dazu zählen Berichtspflichten der lokalen Veterinärbehörden über alle Transporte lebender, empfänglicher Tiere aus Ungarn und der Slowakei. Aber auch ergänzende Auflagen:
Bis auf Weiteres ist gemäß MKS-Sofortmaßnahmenverordnung die Einfuhr von
- lebenden, empfänglichen Tieren
- frischem Fleisch von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren,
- Rohmilch und Kolostrum von empfänglichen Tieren,
- Schlachtnebenerzeugnissen von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren,
- Gülle und Mist von empfänglichen Tieren,
- Jagdtrophäen,
- Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
- erlegtem Wild empfänglicher Arten
aus Ungarn und der Slowakei untersagt!
Die Jagdtrophäen können im Herkunftsland gelagert werden und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die geltenden Maßnahmen aufgehoben wurden, verbracht werden. mehr
Was tun bei MKS Verdacht am Betrieb?
Bei Verdacht auf MKS muss sofort der/die Amttstierärtz:in kontaktiert werden. Eine frühzeitige Diagnose und Isolierung infizierter Tiere können dazu beitragen, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Krankheitsfälle bei Einzeltieren, die an MKS erinnernde Symptome zeigen (meist Hautveränderungen), werden im Zuge von Ausschlussuntersuchungen abgeklärt. mehr
Was passiert bei einem MKS Ausbruch am Betrieb?
Im Falle eines Ausbruches sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Sperre des betroffenen Betriebes
- Keulung aller empfänglichen Tiere im Seuchenbetrieb
- Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
- Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius 3 km um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 10 km um den Seuchenbetrieb) und Untersuchung aller Betriebe mit empfänglichen Tieren in den Zonen
- Handelsrestriktionen
Welche Zonen gibt es und was bedeuten sie?
Aufgrund von MKS Ausbrüchen werden lt. EU Recht sogenannte Schutz- und Überwachungszonen sowie im Bedarfsfalle auch eine weitere Sperrzone gezogen. Diese drei Gebiete werden unter dem Begriff Sperrzone zusammengefasst, auch wenn in jeder einzelnen Zone andere Maßnahmen gelten können. Die Zonen werden mittels Kundmachung in den Amtlichen Veterinär- und Verbrauchernachrichten im RIS (Link zur Suchmaske) veröffentlicht.
Was ist eine Schutzzone?
Eine Schutzzone ist eine Zone mit einem Umkreis von mindestens 3 km um den Ausbruch. Hier werden bestimmte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern. Die Zone kann rund sein oder an Katastralgemeindegrenzen angepasst werden.
Was ist eine Überwachungszone?
Eine Überwachungszone ist eine Zone mit einem Umkreis von mindestens 10 km um den Ausbruch. Auch hier werden bestimmte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern. Die Zone kann rund sein oder an Katastralgemeindegrenzen angepasst werden.
Was ist eine weitere Sperrzone?
Um das Risiko weiterer Ausbrüche zu minimieren kann es erforderlich sein, weitere Sperrzonen einzurichten. Mit dieser Sperrzone werden häufig riskante Korridore geschlossen. Die Grenzen dieser erweiterten Sperrzone folgen häufig geologischen Gegebenheiten, Bezirks- und Gemeindegrenzen, natürliche oder künstliche Barrieren (Flüsse, Straßen etc.) aber auch Gebieten mit hoher Tierdichte. In der weiteren Sperrzone gelten nur einzelne Einschränkungen.
Alle Zonen werden in Abstimmung mit betroffenen Bundesländern errichtet.
Wie kann ich meine Tiere schützen?
Die effektivste Maßnahme zum Schutz empfänglicher Tiere sind Biosicherheitsmaßnahmen. Hier finden Sie entsprechende Unterlagen und Informationsmaterial.
Biosicherheit umfasst alle Maßnahmen, die getroffen werden
- um infektionsbedingte Krankheiten von Tierpopulationen (Einzeltiere, Bestände) fernzuhalten, in denen sie bislang nicht auftreten,
- oder um das Risiko einer Ausbreitung von infektionsbedingten Krankheiten innerhalb des Bestandes zu minimieren.
Neben den gewaltigen wirtschaftlichen Schäden durch lang andauernde Exportsperren sind auch die finanziellen Einbußen durch seuchenhafte Verendungen, Keulungen, Belegungssperren und Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nicht zu unterschätzen.
Ist Weidehaltung in der Sperrzone erlaubt?
Biobetriebe in der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone können grundsätzlich empfängliche Tiere auf die Weide schicken. In der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone muss sichergestellt sein, dass sie keinen Kontakt mit anderen gehaltenen empfänglichen Tieren haben und bestmöglich vor dem Kontakt mit wildlebenden empfänglichen Tieren geschützt sind.
Können die Betriebe diesen Kontakt nicht mit Sicherheit unterbinden, wird empfohlen, die Tiere nicht auf die Weide zu schicken und im Stall zu belassen. Für die Biobetriebe in der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone ist somit die Weidepflicht bis auf Widerruf ausgesetzt.
Falls die Tiere im Stall verbleiben, ist dies entsprechend zu dokumentieren.
Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr auf der Weide im Vergleich zum Stall?
Die Ansteckungsgefahr mit Maul- und Klauenseuche (MKS) ist im Stall in der Regel höher als auf der Weide. Dies liegt daran, dass Tiere im Stall auf engem Raum gehalten werden, was die Übertragung des Virus durch direkten Kontakt, Tröpfcheninfektion und kontaminierte Materialien begünstigt. Indirekte Übertragungen über kontaminierte Umgebungen können ausreichend sein, um einen Ausbruch aufrechtzuerhalten.
Kann MKS über künstliche Besamung übertragen werden?
Ja, wenn Sperma von infizierten Bullen verwendet wird. Das MKS-Virus kann im Samen infizierter Tiere vorkommen, selbst wenn diese keine sichtbaren Symptome zeigen.
Handel
Worauf müssen Transporteur:innen achten?
Transporteur:innen sind verpflichtet, Fahrzeuge die zur Anlieferung am Schachthof benutzt wurden, zu reinigen und zu desinfizieren, bevor diese den Schlachthof wieder verlassen. Die Durchführung ist zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Verwendete Transportmittel aus anderen Ländern müssen ohne Zwischenstopp in den Herkunftsstaat zurückverbracht werden. Weitere Informationen für Transporteure
Ich habe mir vor kurzem ein Pferd aus Ungarn gekauft, was muss ich beachten?
Grundsätzlich müssen alle Unterlagen und Genehmigungen, ärztliche Bestätigungen etc. für den Transport vorliegen. Die Verbringung von empfänglichen lebenden Tieren aus Ungarn nach Österreich ist nach der MKS-Sofortmaßnahmenverordnungvom 27.03.2025 verboten. Empfängliche Tiere werden gemäß der Durchführungsverordnung VO (EU) 2018/1882 definiert und betreffen im Fall von MKS alle Paarhufer und Rüsseltiere. Pferde (Einhufer) werden nicht als empfängliche Art gelistet und sind von diesem Verbot daher nicht betroffen.
Warum dürfen Tiertransporte aus gefährdeten Ländern noch durch Österreich fahren?
Tiertransporte aus Ländern mit Maul- und Klauenseuche (MKS) dürfen unter strengen Auflagen weiterhin durch Österreich fahren. Die Tiere müssen das Land ohne Zwischenstopp auf direktem Weg durchqueren. Diese Regelungen basieren auf EU-rechtlichen Vorgaben und dienen dazu, den innereuropäischen Warenverkehr aufrechtzuerhalten, während gleichzeitig hohe Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Ein vollständiges Verbot solcher Transporte wäre problematisch, da die Europäische Union den freien Warenverkehr grundsätzlich gewährleistet. Eingriffe sind nur dann möglich, wenn sie verhältnismäßig und notwendig sind, um eine ernste Bedrohung der Tiergesundheit abzuwenden. Zudem könnte ein generelles Verbot rechtliche Fragen aufwerfen, da Handelsbeschränkungen nicht ohne gewichtige Gründe verhängt werden dürfen. Möglich wären Diskussionen mit der Europäischen Kommission oder Verfahren vor dem EuGH. Der kontrollierte Transit ist daher ein Kompromiss zwischen wirtschaftlichen Notwendigkeiten und seuchenhygienischer Sicherheit.
Stand 01.04.2025