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Blauzungenkrankheit
Bluetongue Disease (BT). betrifft vor allem Schafe, Ziegen, Kühe und Wildwiederkäuer.
Inhaltsverzeichnis
Aktuelles
In Österreich ist erstmalig seit 2016 die Blauzungenkrankheit aufgetreten. Bei zwei Rindern in der Steiermark wurde im Rahmen von Routineuntersuchungen der Serotyp 4 festgestellt. Bei einem weiteren Rind in Vorarlberg wurde der Serotyp 3 nachgewiesen, dieses Tier zeigte eine deutliche klinische Symptomatik.
Seit Ende Juli berichten Länder im Nordwesten Mitteleuropas (NL, BE, DE) über einen „explosionsartigen“ Anstieg an Ausbrüchen mit dem Serotyp 3 und zahlreichen erkrankten Tieren. Im selben Zeitraum hat sich die Blauzungenkrankheit sehr rasch auf weitere Gebiete Richtung Südwesten ausgebreitet und wurde in den letzten Tagen unter Anderem in CH, LUX und im Allgäu festgestellt.
Aufgrund der sehr dynamischen Seuchensituation muss in den nächsten Tagen auch in Österreich mit weiteren Fällen gerechnet werden.
Allgemeine Informationen zur Krankheit
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT) ist eine Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen, Kamelartiger und wildlebender Wiederkäuer und kommt beinahe weltweit vor. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr.
Sie zählt laut AHL zu den meldepflichtigen Tierseuchen der Kategorie C, D und E, es sind zahlreiche verschieden Serotypen bekannt. Als empfänglichste Tierart gilt das Schaf, wobei zwischen den einzelnen Rassen Unterschiede in der Empfänglichkeit bestehen.
Die Übertragung des Erregers erfolgt durch Stechmücken (Gnitzen). Es besteht kein Risiko, dass sich die Blauzungenkrankheit durch Fleisch oder Milch verbreitet oder überträgt. Das klinische Krankheitsbild kann an die Maul- und Klauenseuche erinnern (z. B. Fieber, Schleimhautrötungen/entzündungen, Lahmheit).
Der derzeit in Mitteleuropa kursierende Serotyp 3 führt vor allem bei Schafen zu schweren Krankheitserscheinungen und einer hohen Mortalität (Todesfälle). Auch Rinder zeigen bei dieser Virusvariante häufig deutliche Symptome und starken Leistungsrückgang.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der AGES.
Lage in Österreich
Aktuell sind Ausbrüche in Vorarlberg und der Steiermark bestätigt. Daher setzt ganz Österreich den Status „frei von Blauzungenkrankheit“ aus, und das gesamte Bundesgebiet wird als „Blauzungenzone“ ausgewiesen. Dadurch sind für den innergemeinschaftliche Handel (Handel zwischen EU Mitgliedsstaaten) zusätzliche Bestimmungen einzuhalten. Österreich hatte den Status "seuchenfrei" gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 seit dem 15.04.2021.
Aufgrund der starken Seuchendynamik und Ausbreitung der letzten Wochen muss mit weiteren Fällen gerechnet werden! Insbesondere der Serotyp 3 zeigt eine sehr starke Ausbreitungstendenz und führt zu schwerer klinischer Symptomatik!
Impfung
Es gibt von mehreren Herstellern Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit, die – unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen – verwendet werden können.
Eine Impfung mit inaktivierten BTV-3-Impfstoffen stellt in der gegenwärtigen Situation die wirksamste Maßnahme dar, um Tiere vor Krankheit und Tod zu schützen!
Auch die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt mit großer Dringlichkeit, gefährdete Wiederkäuer unverzüglich mit einem der zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe zu impfen: Nähere Informationen.
Um Tierleid zu verhindern und Kosten zur Behandlung von erkrankten Tieren möglichst gering zu halten, wird Haltern von empfänglichen Tieren daher dringend empfohlen, in Rücksprache mit ihren Betreuungstierärzten, ihren Tierbestand mit einer Impfung zu schützen.
Die Behandlung von Tieren mit Insektiziden sowie das Einstallen der empfänglichen Tierarten zwischen Abend- und Morgendämmerung kann einer Infektion ebenfalls vorbeugen.
Behördliche Maßnahmen bei Verdacht in Österreich
- Jeder Verdacht ist von Tierhaltern bei der zuständigen Behörde (ATA) zu melden
- Vorläufige Sperre des Betriebes
- Alle empfänglichen Tiere des Bestandes sind zu erfassen
- Probenahme und Eintragung der Probenahme ins VIS durch ATA
- Untersuchung durch nationales Referenzlabor (AGES)
- Epidemiologische Abklärung durch Behörde
- Bestätigung des Ausbruches ODER Aufhebung der Betriebssperre
Behördliche Maßnahmen bei Auftreten in Österreich
- Betriebe, in denen das Auftreten der Blauzungenkrankheit bestätigt wurde, werden amtlich gesperrt.
- Empfängliche Tiere dürfen nicht vom Betrieb verbracht, oder neu eingestallt werden.
- Es erfolgt keine Tötungsanordnung erkrankter Tiere durch die Behörde!
- Erkrankte Tiere sind auf Kosten der Tierhalter tierärztlich zu behandeln.
Verbringungen in Österreich
Empfängliche Tiere aus nicht gesperrten Betrieben können innerhalb Österreichs ohne weitere Einschränkungen verbracht werden, wenn sie am Tag der Verbringung keine klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit aufweisen.
Verbringungen in der EU
Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 der Kommission regelt die Tiergesundheitsanforderungen, die bei der Verbringung von lebenden Tieren innerhalb der EU einzuhalten sind. Betreffend Blauzungenvirus (BTV) sind ergänzend die Anforderungen gemäß Anhang V Teil II Kapitel 2 der Verordnung (EIU) 20202/689 einzuhalten.
In folgendem Dokument werden die Verbringungsanforderungen im innergemeinschaftlichen Handel zusammengefasst: Verbringungen von Wiederkäuern in andere Mitgliedstaaten
Überwachung in Österreich
Bei Rindern wird seit 2008 ein aktives Monitoring zum allfälligen Nachweis der Blauzungenkrankheit durchgeführt. Ergebnisse des Programmes sind auf der AGES-Seite zu finden.
Zusätzlich werden alle der Behörde gemeldeten Verdachtsfälle epidemiologisch abgeklärt (passives Monitoring).
Rechtsvorschriften
Die Sperrzonen in den Mitgliedstaaten werden ständig von der EU-Kommission aktualisiert und finden sich auf deren Webseite: EU: Bluetongue situation in the EU Member States
- Bluetongue-Bekämpfungsverordnung , BGBl II Nr. 287/2013
- Bluetongue-Überwachungsverordnung BGBl. II Nr. 158/2007
Weitere Informationen
FAQs für Tierärzt:innen und Tierhalter:innen zur Blauzungenkrankheit
12.09.2024