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Blauzungenkrankheit: Informationsschreiben für Tierärzt:innen und Landwirt:innen zur Anwendung von Repellentien bei Rindern, Schafen und Ziegen
Die Blauzungenkrankheit (syn. Bluetongue Disease, BT) ist eine Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen, Kamelartigen und wildlebenden Wiederkäuer. Die Übertragung des Erregers erfolgt durch Gnitzen (Fluginsekten). Die Gnitzen sind vor allem in der Abend- und Morgendämmerung aktiv. Daher wird empfohlen, die Tiere in diesen Zeiträumen so unterzubringen, dass sie bestmöglich vor Gnitzen geschützt sind.
Um einer Übertragung der Krankheit durch Gnitzen vorzubeugen, können auch insektenabwehrende Mittel (Repellentien) genutzt werden.
Die Behandlung mit Repellentien ist auch eine der Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel (IGH) mit einigen Europäischen Mitgliedstaaten.
Welche Repellentien sind für den IGH vorgegeben
Folgende in Österreich als Veterinärarzneispezialität zugelassene Repellentien sind hierfür anzuwenden:
Deltamethrin-Präparate (TAM)
- Butox Protect 7,5 mg/ml pour on Suspension zum Übergießen für Rinder und Schaf
- Dectospot 10 mg/ml Pour-on-Lösung zum Übergießen für Rinder und Schaf
- Deltanil 10 mg/ml Pour-on Lösung zum Übergießen für Rinder und Schafe
- Spotinor 10 mg/ml Spot-On-Lösung für Rinder und Schafe
Sollten, aufgrund von Versorgungsengpässen nur in Deutschland zugelassene Veterinärarzneispezialität verwendet werden, so können auch folgende Präparate unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen eingesetzt werden:
- Latroxin Delta 0,750 g/100 ml Suspension zum Übergießen für Rinder und Schafe (Deltamethrin-Präparat)
- Bayticol Pour-on 10 mg / ml Lösung zum Übergießen für Rinder und Schafe (Flumethrin-Präparat)
Wie ist die Behandlung mit Repellentien im IGH zu dokumentieren
Gibt ein Mitgliedsstaat eine mindestens 14 tägige Repellentienbehandlung der Tiere vor, müssen Tierbesitzer/Tierhalter/Verantwortliche die Behandlung unter Angabe des Behandlungsbeginns bestätigen. Aufgrund dieser Eigenbestätigung kann die zuständige Behörde das Verbringen gestatten.
Tierhalter müssen daher diese Bestätigung
- bei Rindern im AMA-Viehverkehrsschein/Lieferschein
- bei Schafen und Ziegen im AMA-Viehverkehrsschein/Lieferschein bzw. VIS-Begleitdokument
integrieren.
Stand: 20. September 2024