Inhalt
FAQ zur Blauzungenkrankheit
Inhaltsverzeichnis
- Krankheit
- Was ist die Blauzungenkrankheit?
- Wie wird die Blauzungenkrankheit übertragen?
- Welche Tiere können erkranken?
- Ist die Blauzungenkrankheit für Menschen gefährlich oder beeinflusst sie die Lebensmittelsicherheit?
- Welche Symptome zeigt ein Tier mit Blauzungenkrankheit?
- Welche Symptome zeigen Schafe?
- Welche Symptome zeigen Rinder?
- Wie wird die Erkrankung nachgewiesen?
- Wie wird die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in Österreich kontrolliert?
- Wie kann ich meine Tiere schützen?
- Wie erfolgt die Einschleppung des BT-Virus nach Österreich?
- Was sollte ich tun, wenn ich einen Verdacht auf BT bei meinen Tieren habe?
- Kann ich meine Tiere auf eigene Kosten auf Blauzungenkrankheit untersuchen lassen?
- Wie viel kostet die Untersuchung?
- Wie kann ich mein Transportfahrzeug behandeln, um die Tiere vor Vektorangriffen zu schützen?
- Impfung
- Gibt es Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit?
- Wie lange dauert es, bis Tiere nach der Impfung geschützt sind?
- Sind gegen Blauzungenkrankheit geimpfte Tiere durch Laboruntersuchungen von infizierten Tieren unterscheidbar?
- Welche Nebenwirkungen kann die Impfung gegen Blauzungenkrankheit haben?
- Müssen nach der Impfung gegen Blauzungenkrankheit in Bezug auf das Fleisch oder die Milch geimpfter Tiere irgendwelche Wartezeiten eingehalten werden?
- Wie oft müssen die einzelnen Tierarten gegen BTV-4 geimpft werden und ab wann sind die Tiere geschützt?
- Wer darf impfen?
- Handel
- Was ist beim Verbringen von lebenden Klauentieren zu beachten?
- Bringen geimpfte Tiere einen Vorteil im IGH/Export?
- Gibt es Verbringungsbeschränkungen innerhalb der Blauzungenzone?
- Welche Verbringungsbestimmungen gelten im IGH (Innergemeinschaftlicher Handel)?
- Welche Verbringungsbestimmungen gelten beim Export in Drittländer?
- (Behördliche) Maßnahmen
Krankheit
Was ist die Blauzungenkrankheit?
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruskrankheit der Rinder, Schafe, Ziegen, Kamelartigen und wildlebenden Wiederkäuer und kommt beinahe weltweit vor. Sie zählt nach der Verordnung (EU) 2016/429 („Animal Health Law“ - AHL) zu den meldepflichtigen Tierseuchen der Kategorie C, D und E. Sie wird durch das Bluetongue-Virus (BTV) verursacht, das durch bestimmte Stechmücken der Gattung Culicoides übertragen wird.
Wie wird die Blauzungenkrankheit übertragen?
Das Virus wird hauptsächlich durch infizierte Stechmücken der Gattung Culicoides übertragen. Diese Mücken sind vor allem in warmen Regionen und in den Abend- und Nachtstunden aktiv, was die Verbreitung der Krankheit begünstigt.
Welche Tiere können erkranken?
Empfänglich sind alle Schafe, Ziegen, Rinder und Kamelartigen. Als empfänglichste Tierart gilt das Schaf.
Ist die Blauzungenkrankheit für Menschen gefährlich oder beeinflusst sie die Lebensmittelsicherheit?
Nein, die Blauzungenkrankheit ist eine reine Tierkrankheit und nicht auf den Menschen übertragbar. Menschen können sich mit dem BT-Virus nicht anstecken. BT stellt somit keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder die Lebensmittelsicherheit dar. Es besteht kein Risiko, dass sich die Blauzungenkrankheit durch Fleisch oder Milch verbreitet oder überträgt.
Welche Symptome zeigt ein Tier mit Blauzungenkrankheit?
Die Symptome können variieren, typische Anzeichen sind Fieber, Lahmheit, Schwellungen der Schleimhäute, offene Stellen im Maul, an Klauen und Euter sowie Absondern von der Herde, Inaktivität und Milchleistungsrückgang. Namensgebend ist die charakteristische Blaufärbung der Zunge, die durch Gefäßschädigungen verursacht wird.
Welche Symptome zeigen Schafe?
Fieber bis 42°C, Absondern von der Herde und Abgeschlagenheit, Rötung und Schwellung der Kopfschleimhäute, Kopfödeme, vermehrter Speichelfluss, Entzündungen im Zwischenklauenspalt und Kronsaum und dadurch Lahmheiten, gekrümmter Rücken und vermehrtes Liegen.
Welche Symptome zeigen Rinder?
Die Symptome sind meist mild verlaufend; schwaches Fieber, Milchrückgang, Aborte, bei akutem Verlauf auch Rötungen und Erosionen an Klauensaum und Euter.
Wie wird die Erkrankung nachgewiesen?
Aufgrund der Krankheitssymptome allein kann die Erkrankung nicht nachgewiesen werden. Dazu sind spezielle Laboruntersuchungen nötig, die entweder das Bluetongue-Virus (BTV) selbst mithilfe der Polymerasekettenreaktion (PCR), oder Antikörper gegen das BTV im sogenannten Enzyme-linked-immunosorbent-assay (ELISA) nachweisen. Letzterer Test ist bei geimpften Tieren nicht aussagekräftig. Zur Diagnose wird EDTA-Blut und Blutserum benötigt. In Österreich ist die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) für die Labordiagnostik der Blauzungenkrankheit zuständig.
Wie wird die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in Österreich kontrolliert?
In Österreich wurde seit 2016 kein BT-Fall mehr verzeichnet. Österreich hatte den Status "seuchenfrei" gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 seit dem 15.04.2021. In Österreich wird bei Rindern jährlich ein aktives amtliches Überwachungsprogramm durchgeführt, um die Erregerfreiheit festzustellen. Es beruht auf der Einteilung in 28 Regionen, deren Größe die topografischen Gegebenheiten, die Viehdichte und politische Bezirke berücksichtigt. Pro Region waren ungeimpfte Rinder einer serologischen BTV-AK-Untersuchung zu unterziehen. Aufgrund der aktuellen Seuchenausbreitung wird das Überwachungsprogramm intensiviert, um Daten über eine allfällige Ausbreitung zu gewinnen.
Zudem sind alle klinischen Verdachtsfälle der Behörde zu melden, um frühzeitig eine Ausbreitung feststellen zu können.
Wie kann ich meine Tiere schützen?
Neben der empfohlenen Impfung der Tiere kann die Übertragungswahrscheinlichkeit der Krankheit durch insektenabwehrende Mittel (Repellentien) vermindert werden. Die Gnitzen fallen vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an. Daher wird empfohlen, die Tiere in diesen Zeiträumen in Ställe zu bringen. Weitere Informationen: Anwendung von Repellentien
Wie erfolgt die Einschleppung des BT-Virus nach Österreich?
Die Verbreitung der BT erfolgt hauptsächlich über infizierte Gnitzen, die passiv durch den Wind auch große Entfernungen überwinden können. Auch durch den Handel mit infizierten Tieren und über das Sperma infizierter Tiere kann es zur Weiterverbreitung kommen, weshalb betroffene Regionen Handelsrestriktionen unterliegen. Der BT-Erreger kann zwar durch Tierbewegungen in freie Regionen eingeschleppt werden, er kann jedoch nur überleben, wenn geeignete Vektoren und eine empfängliche Wirtspopulation präsent sind.
Was sollte ich tun, wenn ich einen Verdacht auf BT bei meinen Tieren habe?
Bei Verdacht auf Blauzungenkrankheit muss sofort ein Tierarzt/eine Tierärztin oder die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) kontaktiert werden. Eine frühzeitige Diagnose und Isolierung infizierter Tiere können dazu beitragen, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Kann ich meine Tiere auf eigene Kosten auf Blauzungenkrankheit untersuchen lassen?
Ja. Die Untersuchungen werden von der AGES angeboten. Der Betreuungstierarzt muss dazu Blutproben (Serum und EDTA) bei den jeweiligen Tieren entnehmen. Verdachtsfälle sind jedoch jedenfalls bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Wie viel kostet die Untersuchung?
Im Verdachtsfall fallen keine Kosten für den Tierhalter an.
Private Proben kosten € 27,60 (Massenuntersuchung, Preis pro Probe: € 22,60) für den Virusnachweis (AG-Untersuchung, Erregeridentifikationstest) bzw. € 9,10 für den Antikörpernachweis. Die Kosten der Blutentnahme durch den Tierarzt sind hierbei nicht berücksichtigt.
Wie kann ich mein Transportfahrzeug behandeln, um die Tiere vor Vektorangriffen zu schützen?
Eine Möglichkeit ist der Einsatz von Insektiziden auf Pyrethroid-Basis. Die Präparate sind je nach Gebrauchsanweisung mit Wasser zu verdünnen und mit einem Spritzgerät (z.B. Rückenspritze, wie im Obstbau verwendet) mit mäßigem Druck (ca. 3 bar) am geschlossenen Fahrzeug außen aufzubringen. Vorgangsweise: Der LKW bzw. Anhänger ist gut zu reinigen und zu desinfizieren. Anschließend ist die Lösung auf die abgetrockneten Flächen aufzubringen. Ein Ablecken der Lösung durch die Tiere sollte vermieden werden, d.h., dass Flächen, welche die Tiere beim Transport erreichen könnten (z.B. Lüftungsklappen) von der Behandlung auszunehmen sind
Impfung
Gibt es Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit?
Gegen die Blauzungenkrankheit gibt es serotypenspezifische Impfstoffe. Eine Impfung gegen einen bestimmten Serotypen schützt nur vor der Ansteckung bzw. Erkrankung gegen den geimpften Serotypen. Derzeit gibt es inaktivierte Impfstoffe gegen die Serotypen 1, 2, 4 oder 8 bei Schafen und Rindern, der in der EU (EMA) zugelassen ist. Das bedeutet, dass dieser Impfstoff in Österreich gemäß § 29 Tiergesundheitsgesetz 2024 angewendet werden darf (der behandelnde Tierarzt hat die beabsichtigte Impfung zeitgerecht der zuständigen Behörde zur Kenntnis zu bringen; über die durchgeführten Impfungen haben Tierärzte jährlich Berichte an die zuständige Behörde zu übermitteln). Außerdem muss § 11 der Blauzungenkrankheit-Bekämpfungsverordnung beachtet werden (geimpfte Tiere müssen über eine Einzeltierkennzeichnung verfügen). Derzeit wird in Österreich kein amtliches Impfprogramm gegen BT durchgeführt. Eine Impfung gegen alle Serotypen der Blauzungenkrankheit ist amtlich gestattet, wobei diese auf freiwilliger Basis auf Wunsch (und Kosten) der Tierhalter:innen erfolgen kann, solange die Rahmenbedingungen des Tiergesundheitsgesetzes 2024 und der Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung eingehalten werden. Dabei ist nach den Vorgaben des § 58 TAMG („Kaskade“) und des § 8 AWEG vorzugehen.
Gegen den aktuell auch in Westösterreich vorkommenden Serotyp 3 gibt es derzeit keinen in der EU zugelassenen inaktivierten Impfstoff. Es gibt inaktivierte Impfstoffe dreier Hersteller, die über eine Notfallzulassung in einem Land der EU bei Schafen und Rindern verfügen. Diese Impfstoffe wurden in die Tierimpfstoffanwendungs-Verordnung (Novelle 2024) aufgenommen und können in Österreich bei Schafen und Rindern unter den Bedingungen des § 29 Tiergesundheitsgesetz 2024 und des § 11 Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung angewendet werden.
Eine Impfung von weiteren Tierspezies (z.B. Neuweltkameliden) mit diesen Impfstoffen ist unter der Verantwortung des Tierarztes möglich, wenn kein für die betreffende Tierart vorgesehener Impfstoff zur Verfügung steht. Die Rahmenbedingungen des Tiergesundheitsgesetzes und der Blauzungenkrankheit-Bekämpfungsverordnung sind einzuhalten und es ist nach den Vorgaben des § 58 TAMG („Kaskade“) und des § 8 AWEG vorzugehen.
In den Niederlanden und Deutschland wurden die BTV-3 Impfstoffe bei Rindern und Schafen bereits großflächig angewendet, geimpfte Tiere zeigten deutlich weniger und leichtere Symptome.
Wie lange dauert es, bis Tiere nach der Impfung geschützt sind?
Diese Information ist von den Herstellern in den Packungsbeilagen der jeweiligen Impfstoffe anzuführen. Je nach Impfstoff und Tierart dauert es 3 bis 4 Wochen nach abgeschlossener Grundimmunisierung bis ein vollständiger Impfschutz vorliegt.
Sind gegen Blauzungenkrankheit geimpfte Tiere durch Laboruntersuchungen von infizierten Tieren unterscheidbar?
Nach der Impfung kommt es ähnlich wie bei einer Infektion mit dem Virus zur Bildung von Antikörpern, die je nach verwendetem Test ab ca. 1-2 Wochen nach der Impfung nachweisbar sind. Diese Antikörper unterscheiden sich nicht von solchen, die durch eine Infektion ausgelöst werden, daher ist die sorgfältige Dokumentation geimpfter Tiere von großer Bedeutung. Nach der Impfung kann es zudem erfahrungsgemäß zu einer kurzzeitigen (üblicherweise nur bis wenige Tage nach der Impfung) Nachweisbarkeit von Impfvirus-Genom kommen, die nicht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit zurückzuführen ist.
Welche Nebenwirkungen kann die Impfung gegen Blauzungenkrankheit haben?
Üblicherweise werden Impfungen mit abgetöteten Erregern gut vertragen, da es zu keiner Virusvermehrung im geimpften Tier kommen kann. Typische Nebenwirkungen einer solchen Impfung sind meist auf vorübergehende lokale Impfreaktionen (Schwellung bzw. Knoten, Erwärmung, Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle) und einen kurzfristigen Anstieg der inneren Körpertemperatur sowie reduziertem Allgemeinbefinden beschränkt. Zu selteneren Nebenwirkungen geben auch die Packungsbeilagen der jeweiligen Impfstoffe Auskunft.
Müssen nach der Impfung gegen Blauzungenkrankheit in Bezug auf das Fleisch oder die Milch geimpfter Tiere irgendwelche Wartezeiten eingehalten werden?
Es sind keine zusätzlichen Wartezeiten einzuhalten, auch nicht bei Biobetrieben.
Wie oft müssen die einzelnen Tierarten gegen BTV-4 geimpft werden und ab wann sind die Tiere geschützt?
Diese Information ist von den Herstellern in den Packungsbeilagen der jeweiligen Impfstoffe anzuführen.
Wer darf impfen?
Tierhalter, die ihren Bestand oder einzelne Tiere präventiv oder aufgrund handelsrelevanter Überlegungen einer Impfung gegen die Blauzungenkrankheit unterziehen möchten, müssen sich an ihren Betreuungstierarzt wenden. Dieser hat die beabsichtigte Impfung im Voraus bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzumelden. Die Durchführung der Impfung ist entsprechend den jeweiligen Vorgaben der Bezirksverwaltungsbehörde zu dokumentieren.
Handel
Was ist beim Verbringen von lebenden Klauentieren zu beachten?
Lebende empfängliche Tiere dürfen nur verbracht werden, wenn die entsprechenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/688 in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2020/698 eingehalten werden.
Weitere Informationen: Blauzungenkrankheit - Europäische Kommission
Bringen geimpfte Tiere einen Vorteil im IGH/Export?
Aktuell nein, da Österreich sowohl von BTV-3 und BTV-4 betroffen ist und das gesamte Bundesgebiet eine Blauzungenzone darstellt, können erst Handelserleichterung durch eine Impfung erreicht werden, sobald für die BTV-3 Impfungen ein Immunitätszeitraum festgelegt wird, und die Tiere sowohl gegen BTV-3 als auch BTV-4 geimpft wurden. Für Drittstaaten gelten die Anforderungen, die im jeweiligen Zeugnis verlangt werden.
Gibt es Verbringungsbeschränkungen innerhalb der Blauzungenzone?
Innerhalb der Blauzungenzone dürfen nur Tiere verbracht werden, die nicht aus gesperrten Betrieben stammen, klinisch gesund sind und keinerlei Symptome der Blauzungenkrankheit zeigen. Der Tierhalter hat dies am Viehverkehrsschein zu bestätigen. Weitere Informationen: Dokumentation Viehverkehrsschein
Welche Verbringungsbestimmungen gelten im IGH (Innergemeinschaftlicher Handel)?
Verbringungen in andere Mitgliedstaaten unterliegen den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688. In Länder, die den Status „frei von Blauzungenkrankheit“ haben können derzeit keine Verbringungen erfolgen. Bereits von BT betroffene Länder können jedoch Bedingungen verlautbaren, die festlegen wie empfängliche Tiere in diese verbracht werden dürfen. Diese Bedingungen sind der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten mitzuteilen (siehe Blauzungenkrankheit - Europäische Kommission (europa.eu).
Welche Verbringungsbestimmungen gelten beim Export in Drittländer?
Die Einschränkungen (auch IGH) richten sich nach dem jeweiligen Seuchenstatus des Landes, nach der Tierart sowie dem Alter der Tiere.
(Behördliche) Maßnahmen
Was passiert, wenn sich der Verdacht bestätigt?
Entweder wir der betroffene Betrieb gesperrt oder das nachweislich erkrankte Tier (Einzeltiersperre). Die zuständige Amtstierärztin/der zuständige Amtstierarzt beprobt das verdächtige Tier und weitere unauffällige Tiere des Bestandes (Stichprobe) und ordnet die Behandlung von klinisch erkrankten Tieren an.
Gibt es regionale Einschränkungen oder Maßnahmen in Österreich?
Ja, Österreich ergreift je nach Bedarf regionale Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung der Blauzungenkrankheit. Aktuelle Informationen zu Einschränkungen oder empfohlenen Maßnahmen sind über die Webseite der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) oder auf der KVG verfügbar.
Welche Maßnahmen werden bei Verdacht auf BT durch die zuständige Behörde ergriffen?
- Jeder Verdacht ist von Tierhaltern bei der zuständigen Behörde (ATA) zu melden
- Betriebe, in denen der Verdacht auf Blauzungenkrankheit vorliegt, werden amtlich gesperrt
- Alle empfänglichen Tiere des Bestandes sind zu erfassen
- Blutproben werden vom Amtstierarzt (ATA) gezogen
- Untersuchung durch nationales Referenzlabor (AGES)
- Tiere mit Krankheitssymptomen sind durch Tierärzte zu behandeln
- Empfängliche Tiere dürfen nicht vom Betrieb verbracht, oder neu eingestallt werden
- Das Verenden von Tieren empfänglicher Arten ist dem Amtstierarzt unverzüglich zur Kenntnis zu bringen
- Nach Vorliegen der Laborergebnisse erfolgt die Bestätigung des Ausbruches ODER Aufhebung der Betriebssperre
Welche Maßnahmen werden bei Ausbruch der BT durch die zuständige Behörde ergriffen?
- Betriebe oder Einzeltiere, wo das Auftreten der Blauzungenkrankheit bestätigt wurde, werden amtlich gesperrt
- Es erfolgt keine Tötungsanordnung erkrankter Tiere durch die Behörde!
- Empfängliche Tiere die nicht erkrankt sind, dürfen vom Betrieb verbracht werden
- Auch gesperrte Tiere können, wenn sie klinisch gesund sind, nach Rücksprache mit dem ATA zur direkten Schlachtung verbracht werden
- Tiere mit Krankheitssymptomen sind durch Tierärzte zu behandeln
- Das Verenden von Tieren empfänglicher Arten ist dem Amtstierarzt unverzüglich zur Kenntnis zu bringen
Stand 23.10.2024