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MKS Merkblatt für Landwirt:innen, Viehändler:innen, Schlachthofpersonal, Bürgermeister:innen
Die MKS ist eine sehr leicht übertragbare Infektionskrankheit
Inhaltsverzeichnis
Was ist MKS
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen, Schafen und anderen Paarhufern. Das Auftreten von MKS ist mit schwerwiegenden (wirtschaftlichen) Folgen für die betroffenen Länder verbunden. Auch wildlebende Paarhufer, wie Hirsche, Antilopen, Wildschweine, Giraffen und Kamele können sich infizieren. Pferde sind für MKS nicht empfänglich; eine Infektion des Menschen (bei beruflich exponierten Personen) kann gelegentlich auftreten, führt aber in der Regel nicht zu einer Erkrankung.
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) gilt als eine der ansteckendsten Viruserkrankungen (Kategorie A) und kommt in der Türkei, im Nahen Osten und in Afrika, in vielen Ländern Asiens und in Teilen Südamerikas nach wie vor endemisch vor. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und Ausscheidungen oder kontaminierte, unbelebte Objekte (Schuhe, Kleidung, Transportfahrzeuge etc.). Auch eine Übertragung über die Luft ist über beträchtliche Distanzen (bis zu 60 km über Land) möglich.
Eine Behandlung erkrankter Tiere ist nicht erlaubt. Tiere auf betroffenen Betrieben müssen gekeult werden und umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
In Österreich ist die MKS zuletzt 1981 aufgetreten, in Deutschland handelt es sich um den ersten Ausbruch seit 1988. Im Jahr 2001 kam es zu einem großen Seuchenzug in Großbritannien mit Folgeausbrüchen in anderen europäischen Ländern. Der Schaden ging damals in die Milliarden.
Erreger
Sehr widerstandsfähiges Virus; wird von erkrankten Tieren mit Speichel, Milch und Blasenmaterial ausgeschieden. Virus überlebt bis 15 Wochen in Futter und Abwasser, mehrere Jahre im Tiefkühlfleisch
Einschleppung und Übertragung
Gefahr der Einschleppung bei Tier‐ und Fleischimporten. Unscheinbare Verlaufsform (bes. bei Wildrindern) möglich. Direkte (von Tier zu Tier) und indirekte Übertragung (über Fleisch, Milchprodukte, Schlachtabfälle, Küchenabfälle, Dung, Gülle, Abwasser, Staub, Schmutz, Schuhwerk, Kleidung,
Nagetiere usw.).
Verlauf
Meist erkrankt ein Großteil des empfänglichen Tierbestandes (Rinder,Schweine, Schafe, Ziegen). 2 ‐ 7 Tage nach der Ansteckung kommt es zu Krankheitserscheinungen. Kennzeichen sind 1 ‐ 2 Tage Fieber, Blasenbildung (Maulschleimhaut, Zunge, Zitzen und im Klauenbereich), Hin‐ und Hertreten, Lahmheit, häufiges Liegen, Schmatzen und Speicheln. Schweine und Schafe erkranken überwiegend an den Klauen, MKS bei Ziegen unscheinbar. Selten Todesfälle (bei Jungtieren häufiger).
Zu ähnlichen Symptomen (meist jedoch ohne Blasenbildung) kommt es auch bei anderen Erkrankungen!
UNBEDINGT TIERARZT BEIZIEHEN ‐ VERENDETE TIERE MIT VERDÄCHTIGEN SYMPTOMEN NICHT OHNE DIAGNOSE ZUR TKV!!
Diagnose
Verdachtsdiagnose durch Tierarzt, sofortige Meldung beim Bürgermeister und beim Amtstierarzt, Gehöftsperre, Seuchenabsicherung in der AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
Biosicherheit
Biosicherheit im Betrieb
In der Novelle der Verordnung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wurden Vorgaben zur Biosicherheit verankert um hervorzuheben, dass österreichische Unternehmer:innen selbstverantwortlich und auf eigenen Kosten allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten haben. mehr
Um das Risiko der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche zu reduzieren sind gezielte Vorsichtsmaßnahmen entscheidend. Eine gute und durchdachte Hygiene auf den landwirtschaftlichen Betrieben ist die Grundlage, um eine Einschleppung des Virus zu verhindern. Betriebseigene Kleidung, Fußwannen mit Desinfektionsmitteln sowie die Schadnager- und Fliegenbekämpfung sind bewährte Maßnahmen. Darüber hinaus sollten keine tierischen Produkte aus betroffenen Gebieten mitgebracht oder gar an Zieltierarten verfüttert werden.
im Tierseuchenfall
- Keine Stallbesuche in Schutzzone und Überwachungszone
- Amtlich angeordnete Maßnahmen strikt einhalten
Biosicherheit im Stall
- Betriebsgelände möglichst wenig befahren
- Vor Verlassen des PKW Einwegüberziehschuhe anziehen
- Stallbesuche nur nach vorheriger Absprache mit dem Landwirt
- Betreten des Stalls nur über die Hygieneschleuse
- Strikte Trennung des Schwarz-Weiß-Bereiches einhalten
- Ein- und ausduschen, wenn möglich • Besuch dokumentieren, Eintrag in das Stallbesuchsbuch
- Betriebseigene Schutzkleidung verwenden (Overall, Stiefel, Mütze, Handschuhe)
- Falls keine betriebseigene Schutzkleidung vorhanden ist, Einweg-Overall, Einwegüberschuhe/-stiefel, Einweghandschuhe benutzen Nach dem Stallbesuch verbleiben diese auf dem Betrieb!
- Hände vor und nach dem Stallbesuch waschen und desinfizieren
- Möglichst kein Material/keine Gerätschaften mit in den Stall nehmen; falls doch nötig, Gerätschaften (z.B. Messgeräte, Kamera) nach dem Betriebsbesuch reinigen und desinfizieren
- Benutzte Schreibblocks, Klemmbretter und Kugelschreiber verbleiben auf dem Betrieb
- Denken Sie an die Dokumentation von externen Personen im Stallbesuchsbuch.
Schutzmassnahmen beim Tätowieren, Kennzeichnen, Besamen und Kastrieren
- Vor Betreten des Stalles Hände mit Seife waschen.
- Betriebseigene Kleidung und Stiefel verwenden
- Betriebseigene Gummihandschuhe oder Einmalhandschuhe verwenden
- Tätowierwerkzeug, Besamungskatheter und Kastrationsinstrumente udgl. In 3%iger IOSAN Lösung desinfizieren oder auskochen
Schutzmassnahmen beim Tiertransport
Transportfahrzeuge nach jedem Transport reinigen und desinfizieren.
- Einstreu in den Container verbringen.
- Desinfektionsmittel (IOSAN) mitführen.
- Bei Betreten des Stalles betriebseigene Mäntel und Stiefel verwenden.
- Bei Verlassen des Gehöftes die eigenen Stiefel reinigen und desinfizieren.
- Schlachtschweine durch betriebseigene Personen verladen
Biosicherheit Rind (LKonline)
Biosicherheit Schaf und Ziege (LKonline)
Biosicherheit Schwein (LKonline)
7 Gebote zum Schutz des Betriebes vor Maul- und Klauenseuche (MKS) (LKonline)
Biosicherheit auf der Weide (in der Sperrzone)
Biobetriebe in der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone können grundsätzlich empfängliche Tiere auf die Weide schicken. In der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone muss sichergestellt sein, dass sie keinen Kontakt mit anderen gehaltenen empfänglichen Tieren haben und bestmöglich vor dem Kontakt mit wildlebenden empfänglichen Tieren geschützt sind.
Können die Betriebe diesen Kontakt nicht mit Sicherheit unterbinden, wird empfohlen, die Tiere nicht auf die Weide zu schicken und im Stall zu belassen. Für die Biobetriebe in der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone ist somit die Weidepflicht bis auf Widerruf ausgesetzt.
Falls die Tiere im Stall verbleiben, ist dies entsprechend zu dokumentieren.
Maßnahmen im Seuchenfall
Sperrmaßnahmen am Betrieb:
- alle Tiere sind am Ort ihrer Aufstallung zu belassen
- Personen ist das Verlassen der Gehöfte verboten
- Verbot des freien Herumlaufens von Tieren
- Verbot des Tierverkehrs, tierischen Produkten (Milch, Fleisch, Eier usw.)
- Verbot des Ausbringens von Dünger, Streu, Gülle usw.
- Anbringen von Desinfektionsmatten an Gehöftzufahrten und vor Stalleingängen
- Keulung der Bestände (getötete Tiere werden vom Staat entschädigt)
Biosicherheit für den Transport von Waren - im Seuchenfall
Für Fahrer - zusätzliche Mitnahme von:
- Rückenspritze (5l) gefüllt mit Desinfektionslösung (und Nachfüllung)
- Einwegüberziehschuhe/-stiefel
- Einweg-Overalls
- Einweghandschuhe
- Baumwollhandschuhe mit Noppen
- Handdesinfektion Aseptoman Forte
- Schutzbrille
- Mülltüten
- Staubsäcken
Befahren des Betriebsgeländes:
- Betriebsgelände möglichst wenig befahren
- Zwei Paar Einweg-Überziehschuhe im LKW anziehen
- Einweg-Handschuhe, Baumwollhandschuhe mit Noppen und Overall anziehen
- Reifen und Radkästen des Fahrzeugs mit Virkon S desinfizieren
- Ausblasschlauch desinfizieren
- Unbenutzten Staubsack verwenden
- Futter ausblasen, Stallungen dabei nicht betreten (Siloanschlüsse und Viehrampen müssen außerhalb der Stallungen angebracht sein) •
Verlassen des Betriebsgeländes:
- Ausblasschlauch entfernen, erneut desinfizieren und verstauen
- Verwendeter Staubsack verbleibt auf dem Betrieb
- Einweg-Overall ausziehen und vor Ort entsorgen
- Einweghandschuhe, Baumwollhandschuhe mit Noppen sowie ein Paar Überziehschuhe ausziehen und vor Ort entsorgen
- Zweites Paar Überziehschuhe im Fahrzeug ausziehen und in Mülltüte entsorgen (Mülltüte nach letzter Fahrt entsorgen; mind. 1 x tägl.)
- Hände anschließend desinfizieren
Tierseuchen Warentransport Abbilldung
Links und Broschüren
Anleitung zur empfohlenen Vorgehensweise bei der Errichtung eines Seuchenteppichs.
Biosicherheit beginnt bei der Einfahrt. Unsere Broschüre informiert Sie, wie Sie als Dienstleistende landwirtschaftliche Betriebe schützen können.
Poster Maul- und Klauenseuche (MKS) kurz & knapp
Maul- und Klauenseuche kurz und knapp Bild "MKS kurz und knapp" vergrößern
Hier finden Jäger:innen wichtige Informationen zu den Einschränkungen bei der Jagd in den unterschiedlichen Zonen, Verbringungsverbote aus Slowakei und Ungarn, Informationen zur Krankheit, Probenentnahmen und zu Biosicherheitsmaßnahmen.
Hier finden Tierärzt:innen wichtige Informationen zur Krankheit, Probenentnahmen und zu Biosicherheitsmaßnahmen.