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MKS Information für Jäger:innen

Was ist die Maul- und Klauenseuche?

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung von Haus- und Wildklauentieren. Sie kann die Nutztierhaltung, das Wildtiermanagement und den Naturschutz erheblich beeinträchtigen, indem sie schwere Epidemien auslöst, die die Produktivität anfälliger Tiere verringern.

Die MKS ist zweifellos eine der wichtigsten Tierseuchen für den internationalen Handel.

Die Jägerschaft kann zur Früherkennung beitragen, indem sie ungewöhnliche Krankheitsfälle bei Wildtieren meldet. Bitte halten Sie sich an die empfohlenen Maßnahmen, insbesondere nach Wildkontakt in den von MKS betroffenen Ländern ist größtmögliche Vorsicht geboten, um eine Einschleppung nach Österreich zu verhindern. 

Bei Auffälligkeiten ist unverzüglich der/die zuständige Amtstierärzt:in zu informieren! Wenn MKS ähnliche Symptome bei erjagten Tieren festgestellt werden umgehend penible Reinigung und Desinfektion aller kontaminierten Gegenstände und kein Kontakt mit empfänglichen Nutztieren für mindestens 5 Tage!

Empfängliche Wildtiere

Die Maul- und Klauenseuche befällt alle Wildtiere. Zu den empfänglichen Wildtieren gehören Wildschwein (Sus scrofa), Reh (Capreolus capreolus), Rothirsch (Cervus elaphus), Damhirsch (Dama dama), Mufflon (Ovis orientalis) und andere.

Im Jänner 2025 kam es in Deutschland zu einem MKS Ausbruch - der erste in der EU seit vielen Jahren. Es folgten weitere Ausbrüche in Ungarn und der Slowakei im März 2025. Die aktuellen Ausbrüche liegen so nah an der Grenze zu Österreich, dass die Überwachungszonen auf österreichisches Staatsgebiet reichen. Es wurden zahlreiche Maßnahmen in Kraft gesetzt um eine Einschleppung in den heimischen Tierbestand zu verhindern und eine Früherkennnung zu gewährleisten.

Einschränkungen in der Jagd

Jagd in Ungarn und Slowakei

Bis auf Weiteres ist gemäß MKS-Sofortmaßnahmenverordnung die Einfuhr von

  • lebenden empfänglichen Tieren
  • frischem Fleisch von gehaltenen und wild lebenden empfänglicher Tiere,
  • Schlachtnebenerzeugnissen inklusive am Schlachthof anfallender, unverarbeiteter Tierischer Nebenprodukte (TNP) von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren
  • Jagdtrophäen,
  • Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
  • erlegtem Wild  empfänglicher Arten

aus Ungarn und der Slowakei untersagt! Die Durchfuhr in andere Mitgliedsstaaten ist erlaubt.

Die Jagdtrophäen können im Herkunftsland gelagert werden und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die geltenden Maßnahmen aufgehoben wurden, verbracht werden.

 

Jäger:in und MKS MKS Infografik Verbringungsverbot & Jagdverbot in Zonen Bild vergrößern

In welchen Zonen in Österreich darf man jagen?

Grundsätzlich wird bei der Jagd auch außerhalb der MKS Zonen zu erhöhter Biosicherheit aufgerufen.

Aufgrund von MKS Ausbrüchen werden lt. EU Recht Schutz- und Überwachungszonen sowie im Bedarfsfalle eine erweiterte Sperrzone gezogen. Dies drei Gebiete werden unter dem Begriff Sperrzone zusammengefasst, auch wenn in jeder einzelnen Zone andere Maßnahmen gelten. Die Zonen werden mittels Kundmachung in den Amtlichen Veterinär- und Verbrauchernachrichten im RIS veröffentlicht. Die derzeitigen Zonen sind der Kundmachung zur Festlegung einer Sperrzone zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche
vom 26.03.2025 zu entnehmen.

Schutzzone - Jagd verboten. Hege und Pflege ist erlaubt.

Eine Schutzzone ist eine Zone mit einem Umkreis von mindestens 3 km um den Ausbruch. Hier werden bestimmte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern. Die Zone kann rund sein oder an Katastralgemeindegrenzen angepasst werden.

Die Jagd ist in der Schutzzone verboten. Die Hege und Pflege ist erlaubt.

Überwachungszone - Jagd verboten. Hege und Pflege ist erlaubt.

Eine Überwachungszone ist eine Zone mit einem Umkreis von mindestens 10 km um den Ausbruch. Auch hier werden bestimmte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern. Die Zone kann rund sein oder an Katastralgemeindegrenzen angepasst werden.

Die Jagd ist in der Überwachungszone verboten. Die Hege und Pflege ist erlaubt.

Weitere Sperrzone - Jagd erlaubt

Um das Risiko weiterer Ausbrüche zu minimieren kann es erforderlich sein, weitere Sperrzonen einzurichten. Mit dieser Sperrzone werden häufig riskante Korridore geschlossen. Die Grenzen dieser erweiterten Sperrzone folgen häufig geologischen Gegebenheiten, Bezirks- und Gemeindegrenzen, natürliche oder künstliche Barrieren (Flüsse, Straßen etc.) aber auch Gebieten mit hoher Tierdichte. In der weiteren Sperrzone gelten nur einzelne Einschränkungen.

In der weiteren Sperrzone gelten nur einzelne Einschränkungen. Hier ist die Jagd erlaubt aber es wir zu erhöhter Achtsamkeit aufgerufen.

Folgende Vorkehrungen sind zu treffen

  • Kontakt von Nutztieren mit Wildtieren verhindern
  • Krankheitsfälle umgehend der Veterinärbehörde melden
  • Übertragung der Krankheit durch Personen bestmöglich vermeiden (Biosicherheit, Reduktion der Personenanzahl die in direkten Kontakt mit empfänglichen Tieren kommen)

Was ist mit den Tierkörpern MKS-empfänglicher Wildtiere zu tun?

Bei der Jagd in einer weiteren Sperrzone darf der Aufbruch von MKS-empfänglichem Wild nicht unmittelbar nach der Jagd geöffnet und nicht vor Ort am Boden zerlegt werden. Der Tierkörper sollte in einer Kunststoffhülle oder in einer anderen biologisch sicheren Verpackung befördert werden, um eine mögliche Kontamination der Umwelt mit möglicherweise infiziertem Material zu vermeiden.

Der Tierkörper sollte mit einer individuellen Nummer gekennzeichnet werden. Für jedes Tier sollten folgende Daten aufgezeichnet werden:

  • Datum und Uhrzeit des Eintreffens des Tierkörpers in der Sammelstelle
  • Gebiet/geografische Koordinaten, in dem das Tier erlegt wurde
  • Name des Jägers/Jagdvereins
  • Art, Geschlecht, Alter, Gewicht des erlegten Tieres (oder Wildes)
  • Sichtbare Verletzungen (falls vorhanden).

Die inneren Organe sollten entnommen und getrennt aufbewahrt werden, wobei sie mit der gleichen Identifikationsnummer zu versehen sind wie der Tierkörper. Proben sind zu entnehmen und zur Untersuchung an ein Labor zu senden. Wird ein positiver Tierkörper entdeckt, sollten alle gleichzeitig gelagerten Tierkörper seuchensicher entsorgt werden, um eine mögliche direkte oder indirekte Kontamination zu vermeiden.

Welche Proben sollten für MKS-Tests entnommen werden?

Die Probenentnahme sollte nach den Anweisungen der zuständigen Veterinärbehörde erfolgen.

Geeignete Proben sind Blut, alle Arten von Bläschen und deren Flüssigkeiten sowie Tonsillen. Die Proben sollten ordnungsgemäß gekennzeichnet und verpackt sein (wichtig, um eine Kontamination der Umgebung während des Transports zum Labor zu vermeiden).

Wie erkennt man Maul- und Klauenseuche bei Wildtieren?

MKS ist gekennzeichnet durch:

  • Schwäche, Müdigkeit,
  • akute Lahmheit bei mehreren Tieren,
  • vermehrter Speichelfluss,
  • Vesikel (mit Flüssigkeit gefüllte Blasen),
  • Läsionen im Maul,
  • an den Klauen (Abb. 3 und 4)
  • und/oder an den Zitzen, die in den frühen Stadien der Krankheit sichtbar sind.

In den meisten Fällen zeigen die erkrankten Tiere Lahmheiten an allen Füßen, was jedoch bei der Jagd schwer zu erkennen ist. Es kommt auch vor, dass Tiere keine Krankheitsanzeichen zeigen, aber das Virus ausscheiden und zu "Trägern" und einer Infektionsquelle für andere empfängliche Wild- und Haustiere werden können. Unabhängig von den beobachteten Symptomen sollte die Diagnose im Labor bestätigt werden.

Bei Wildschweinen beginnen die Läsionen mit einem Bläschen am oberen Teil der Rüsselscheibe (Abbildung 1) und im Zwischenklauenspalt zwischen den Klauen (Abbildung 2).

In den folgenden Tagen sind mehrere rupturierte Bläschen mit serofibrinöser Füllung im Zwischenklauenspalt, am Kronsaum, an den Zehen, der Ferse, den Klauen und den Lippen zu beobachten. Nach der Infektion sind Abheilung und Deformierung der Klauen sichtbar (Abbildung 5).

MKS MKS Wildschwein Bild vergrößern

Welche Gefahren birgt der Umgang mit erlegten Tieren, die an MKS erkrankt sind?

Die unsachgemäße Handhabung und Lagerung von Tierkörpern und Innereien erlegter Schalenwildarten kann zu einer Verschleppung des Erregers und zu einer Infektionsquelle für andere Wildtiere und Haustiere (Rinder, Schafe und Ziegen, Schweine) führen. Tiere können sich durch den Kontakt mit Blut (das beim Zerlegen und Enthäuten von Tieren in freier Wildbahn anfällt), infizierten Wildprodukten, Fellen, inneren Organen usw. infizieren. Besonders gefährlich sind Wildprodukte, die nicht hitzebehandelt wurden. Alle Felle und inneren Organe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, sollten durch Vergraben oder Verbrennen entsorgt werden.

Das Virus ist hoch ansteckend und wird durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren und deren Produkten (Fleisch, Aufbruch) und Ausscheidungen übertragen. Einen wesentlichen Übertragungsweg stellen auch kontaminierte Gegenstände (Schuhe, Kleidung, Fahrzeuge) dar.

Biosicherheitsmaßnahmen

Um eine Ausbreitung von MKS zu verhindern, sind bei der Jagd daher entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten

Jagdreisen: Von Jagden in der Slowakei sowie in Ungarn sollte derzeit Abstand genommen werden. Siehe dazu Einschränkungen bei der Jagd. An dieser Stelle erlauben wir uns zudem auf die immer noch besorgniserregende Situation bezüglich der Afrikanischen Schweinepest in zahlreichen Europäischen Ländern hinzuweisen.

Schutzmaßnahmen: Nach Wildkontakt Hände waschen und desinfizieren.

Entsorgung: Aufbrüche seuchensicher entsorgen, nicht für Kirrungen oder Luderplätze nutzen.

Reinigung: Messer, Stiefel, Kleidung bei mind. 40°C waschen. Fahrzeuge und Wildwannen gründlich reinigen. Separate Bergewannen für Fallwild nutzen.

Landwirte & Jäger: Wild nicht im Hofbereich aufbrechen. Kein Verfüttern von Wildbret-/Speiseabfällen an Schweine! Nicht mit zur Jagd genutzter Kleidung und Stiefeln den Stall betreten.

Wildkammern: Desinfektionsmöglichkeiten am Ein-/Ausgang bereitstellen, strikte Hygiene einhalten.




Stand 02.04.2025