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MKS Information für Jäger:innen

Was ist die Maul- und Klauenseuche?

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung von Haus- und Wildklauentieren. Sie kann die Nutztierhaltung, das Wildtiermanagement und den Naturschutz erheblich beeinträchtigen, indem sie schwere Epidemien auslöst, die die Produktivität anfälliger Tiere verringern.

Die MKS ist zweifellos eine der wichtigsten Tierseuchen für den internationalen Handel.

Die Jägerschaft kann zur Früherkennung beitragen, indem sie ungewöhnliche Krankheitsfälle bei Wildtieren meldet. Bitte halten Sie sich an die empfohlenen Maßnahmen, insbesondere nach Wildkontakt in den von MKS betroffenen Ländern (aktuell Ungarn und die Slowakische Republik) ist größtmögliche Vorsicht geboten, um eine Einschleppung nach Österreich zu verhindern. 

Bei Auffälligkeiten ist unverzüglich der/die zuständige Amtstierärzt:in zu informieren! Werden MKS ähnliche Symptome bei erjagten Tieren festgestellt sind umgehend penible Reinigungs- und Desinfektiosmaßnahmen aller kontaminierten Gegenstände zu setzen und es darf keinen Kontakt mit empfänglichen Nutztieren für mindestens 5 Tage geben!

Empfängliche Wildtiere

Die Maul- und Klauenseuche befällt alle empfänglichen Wildtiere. Zu den empfänglichen Wildtieren gehören Wildschwein (Sus scrofa), Reh (Capreolus capreolus), Rothirsch (Cervus elaphus), Damhirsch (Dama dama), Mufflon (Ovis orientalis) und andere. Obwohl Wildtiere nicht die Hauptquelle von Ausbrüchen darstellen, können sie das Virus aufnehmen und verbreiten. Daher ist es wichtig, auch Wildtierbestände bei der Überwachung und Kontrolle von MKS-Ausbrüchen zu berücksichtigen.

Im Jänner 2025 kam es in Deutschland zu einem MKS Ausbruch - der erste in der EU seit vielen Jahren. Es folgten weitere Ausbrüche in Ungarn und der Slowakei im März und April 2025. Zwei Ausbrüche liegen so nah an der Grenze zu Österreich, dass die Überwachungszonen auf österreichisches Staatsgebiet reichen. Es wurden zahlreiche Maßnahmen in Kraft gesetzt um eine Einschleppung in den heimischen Tierbestand zu verhindern und eine Früherkennung zu gewährleisten. 

Einschränkungen in der Jagd

Jagd in Ungarn und Slowakei

Ab Montag, den 14. April 2025, ist bis auf Weiteres gemäß Novelle der MKS-Sofortmaßnahmenverordnung (Änderungen siehe  BGBl. II Nr. 66/2025 (Link zur konsolidierten VO folgt, sobald diese im RIS online ist) die Einfuhr von folgenden Tieren und Produkten aus den Sperrzonen von Ungarn und der Slowakischen Republik (rund um die MKS Ausbruchsbetriebe in Ungarn und der Slowakei untersagt: 

  1. lebende, empfängliche Tiere
  2. frisches Fleisch von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren
  3. Nebenprodukte der Schlachtung von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren
  4. Jagdtrophäen
  5. Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
  6. erlegtes Wild empfänglicher Arten
  7. Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs sowie Stroh nach Österreich ist verboten, soweit diese Produkte von Pflanzen stammen, die seit dem 1. März 2025 in den (im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/672) genannten Gebieten geerntet wurden.

Die Gesamtliste sowie die Ausnahmen und die betroffene Sperrzonen in Ungarn und der Slowakischen Republik siehe hier

Die Durchfuhr in andere Mitgliedsstaaten ist erlaubt, es wird jedoch auch davon abgeraten.

Es ist geboten, die Jagdtrophäen im Herkunftsland zu lagern/lagern zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die geltenden Maßnahmen aufgehoben wurden und keine Gefahr einer Seucheneinschleppng mehr besteht, zu verbringen.

 

Jäger:in und MKS MKS Infografik Verbringungsverbot & Jagdverbot in Zonen Bild vergrößern

In welchen Zonen in Österreich darf man jagen?

Grundsätzlich wird bei der Jagd auch außerhalb der MKS Zonen zu erhöhter Biosicherheit aufgerufen.

Aufgrund von MKS Ausbrüchen werden lt. EU Recht Schutz- und Überwachungszonen sowie im Bedarfsfalle eine erweiterte Sperrzone gezogen. Dies drei Gebiete werden unter dem Begriff Sperrzone zusammengefasst, auch wenn in jeder einzelnen Zone andere Maßnahmen gelten. Die Zonen werden mittels Kundmachung in den Amtlichen Veterinär- und Verbrauchernachrichten im RIS veröffentlicht. Die derzeitigen Zonen sind der Kundmachung zur Festlegung einer Sperrzone zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 31.03.2025 zu entnehmen.

Schutzzone - in Österreich gibt es dzt. keine Schutzzone

Eine Schutzzone ist eine Zone mit einem Umkreis von mindestens 3 km um den Ausbruch. Hier werden bestimmte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern. Die Zone kann rund sein oder an Katastralgemeindegrenzen angepasst werden. Die Schutzzone bleibt mindestens 21 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht. Nach den 21 Tagen wird diese Schutzzone Teil der Überwachungszone und bleibt als Teil der Überwachungszone bis zum 30 Tag bestehen.

  • Die Jagd ist in der Schutzzone verboten. Gegenwärtig ist in Österreich jedoch keine Schutzzone eingerichtet.
  • Erlösen von Fallwild und krankem Wild (Fangschuss bzw. Knicken) ist als Tierschutzmaßnahmen zu sehen und erlaubt.
  • Meldepflicht für tot aufgefundenes Wild empfänglicher Arten an die Bezirksverwaltungsbehörde. Das weitere Vorgehen liegt im Ermessen der Behörde.

Überwachungszone - Jagd verboten. Hege und Pflege ist erlaubt.

Eine Überwachungszone ist eine Zone mit einem Umkreis von mindestens 10 km um den Ausbruch. Auch hier werden bestimmte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern. Die Zone kann rund sein oder an Katastralgemeindegrenzen angepasst werden. Die Überwachungszone bleibt mindestens 30 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht.

  • Die Jagd – auf alle Tiere - ist in der Überwachungszone verboten um eine Versprengung des Wildes durch Jagddruck zu verhindern.
  • Die Hege und Pflege ist erlaubt.
  • Kirrungen zur Bejagung bzw. auch Lenkung von Schwarzwild sind möglich, um Wildschäden entgegenzuwirken.     
  • Erlösen von Fallwild und krankem Wild (Fangschuss bzw. Knicken) ist als Tierschutzmaßnahmen zu sehen und erlaubt.
  • Meldepflicht für tot aufgefundenes Wild empfänglicher Arten (Wildschweine, Rotwild, Damwild Muffelwild) an die Bezirksverwaltungsbehörde. Das weitere Vorgehen liegt im Ermessen der Behörde.

Weitere Sperrzone - Jagd erlaubt

Um das Risiko weiterer Ausbrüche zu minimieren kann es erforderlich sein, weitere Sperrzonen einzurichten. Mit dieser Sperrzone werden häufig riskante Korridore geschlossen. Die Grenzen dieser erweiterten Sperrzone folgen häufig geologischen Gegebenheiten, Bezirks- und Gemeindegrenzen, natürliche oder künstliche Barrieren (Flüsse, Straßen etc.) aber auch Gebieten mit hoher Tierdichte. In der weiteren Sperrzone gelten nur einzelne Einschränkungen.

In der weiteren Sperrzone gelten nur einzelne Einschränkungen. Hier ist die Jagd erlaubt aber es wir zu erhöhter Achtsamkeit aufgerufen.

Folgende Vorkehrungen sind zu treffen

  • Kontakt von Nutztieren mit Wildtieren verhindern
  • Krankheitsfälle umgehend der Veterinärbehörde melden
  • Übertragung der Krankheit durch Personen bestmöglich vermeiden (Biosicherheit, Reduktion der Personenanzahl die in direkten Kontakt mit empfänglichen Tieren kommen)
  • Meldepflicht für erlegte oder tot aufgefundene empfängliche Wildtiere an die Bezirksverwaltungsbehörde.
    Das weitere Vorgehen liegt im Ermessen der Behörde.

Was ist mit den Tierkörpern MKS-empfänglicher Wildtiere zu tun?

Alle verendet aufgefundenen sowie erlegten klinisch auffälligen wildlebenden empfänglichen Tiere (Reh (Capreolus capreolus), Rothirsch (Cervus elaphus), Damhirsch (Dama dama), Mufflon (Ovis orientalis) und andere) in den Sperrzonen sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.

Werden der MKS entsprechende Symptome (wie z.B. Blasenbildung (Aphten) und /oder Läsionen im Maulbereich, am Euter und an den Klauen) bei erlegten Wildtieren (klinischer Verdacht) vorgefunden, so ist jedenfalls eine Beprobung zu veranlassen. Tupferproben sind nach Maßgabe der zuständigen Behörde durch den Amtstierarzt, den Tierarzt oder durch eine kundige Person zu entnehmen.

  • Die Proben sind entsprechend den geltenden veterinärhygienischen Vorschriften zu entnehmen, zu kennzeichnen, zu dokumentieren und zeitnah an die AGES (NRL) zu senden.
  • Der Tierkörper sollte mit einer individuellen Nummer gekennzeichnet werden. Für jedes Tier sollten folgende Daten – sofern zutreffend - aufgezeichnet werden:
    • Datum und Uhrzeit des Eintreffens des Tierkörpers in der Sammelstelle
    • Gebiet/geografische Koordinaten, in dem das Tier erlegt wurde
    • Name des Jägers/Jagdvereins
    • Art, Geschlecht, Alter, Gewicht des erlegten Tieres (oder Wildes)
    • Sichtbare Verletzungen (falls vorhanden)

Bezüglich des weiteren Umgangs mit dem aufgefunden Tierköper ist den Anweisungen der Behörde Folge zu leisten.

Wie erkennt man Maul- und Klauenseuche bei Wildtieren?

MKS ist gekennzeichnet durch:

  • Schwäche, Müdigkeit,
  • akute Lahmheit bei mehreren Tieren,
  • vermehrter Speichelfluss,
  • Vesikel (mit Flüssigkeit gefüllte Blasen),
  • Läsionen im Maul,
  • an den Klauen (Abb. 3 und 4)
  • und/oder an den Zitzen, die in den frühen Stadien der Krankheit sichtbar sind.

In den meisten Fällen zeigen die erkrankten Tiere Lahmheiten an allen Füßen, was jedoch bei der Jagd schwer zu erkennen ist. Es kommt auch vor, dass Tiere keine Krankheitsanzeichen zeigen, aber das Virus ausscheiden und zu "Trägern" und einer Infektionsquelle für andere empfängliche Wild- und Haustiere werden können. Unabhängig von den beobachteten Symptomen sollte die Diagnose im Labor bestätigt werden.

Bei Wildschweinen beginnen die Läsionen mit einem Bläschen am oberen Teil der Rüsselscheibe (Abbildung 1) und im Zwischenklauenspalt zwischen den Klauen (Abbildung 2).

In den folgenden Tagen sind mehrere rupturierte Bläschen mit serofibrinöser Füllung im Zwischenklauenspalt, am Kronsaum, an den Zehen, der Ferse, den Klauen und den Lippen zu beobachten. Nach der Infektion sind Abheilung und Deformierung der Klauen sichtbar (Abbildung 5).

MKS MKS Wildschwein Bild vergrößern

Welche Gefahren birgt der Umgang mit erlegten Tieren, die an MKS erkrankt sind?

Die unsachgemäße Handhabung und Lagerung von Tierkörpern und Innereien erlegter Schalenwildarten kann zu einer Verschleppung des Erregers und zu einer Infektionsquelle für andere Wildtiere und Haustiere (Rinder, Schafe und Ziegen, Schweine) führen. Tiere können sich durch den Kontakt mit Blut (das beim Zerlegen und Enthäuten von Tieren in freier Wildbahn anfällt), infizierten Wildprodukten, Fellen, inneren Organen usw. infizieren. Besonders gefährlich sind Wildprodukte, die nicht hitzebehandelt wurden. Alle Felle und inneren Organe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, sollten durch Vergraben oder Verbrennen entsorgt werden.

Das Virus ist hoch ansteckend und wird durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren und deren Produkten (Fleisch, Aufbruch) und Ausscheidungen übertragen. Einen wesentlichen Übertragungsweg stellen auch kontaminierte Gegenstände (Schuhe, Kleidung, Fahrzeuge) dar.

Biosicherheitsmaßnahmen

Um eine Ausbreitung von MKS zu verhindern, sind bei der Jagd daher entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten

Jagdreisen: Von Jagden in der Slowakei sowie in Ungarn sollte derzeit Abstand genommen werden. Siehe dazu Einschränkungen bei der Jagd. An dieser Stelle erlauben wir uns zudem auf die immer noch besorgniserregende Situation bezüglich der Afrikanischen Schweinepest in zahlreichen Europäischen Ländern hinzuweisen.

Schutzmaßnahmen: Nach Wildkontakt Hände waschen und desinfizieren.

Entsorgung: Aufbrüche seuchensicher entsorgen, nicht für Kirrungen oder Luderplätze nutzen.

Reinigung: Messer, Stiefel, Kleidung bei mind. 40°C waschen. Fahrzeuge und Wildwannen gründlich reinigen. Separate Bergewannen für Fallwild nutzen.

Landwirte & Jäger: Wild nicht im Hofbereich aufbrechen. Kein Verfüttern von Wildbret-/Speiseabfällen an Schweine! Nicht mit zur Jagd genutzter Kleidung und Stiefeln den Stall betreten.

Wildkammern: Desinfektionsmöglichkeiten am Ein-/Ausgang bereitstellen, strikte Hygiene einhalten.

Aktuelle Lage MKS mit rechtlichen Grundlagen, Maßnahmen und weiteren Informationsmaterial

Hier finden Landwirt:innen, Viehhändler:innen, Bürgermeister:innen, etc., wichtige Informationen zur Krankheit, zu Maßnahmen, zur Weidehaltung in den Zonen und zu Biosicherheitsmaßnahmen.

Hier finden Tierärzt:innen wichtige Informationen zur Krankheit, Probenentnahmen und zu Biosicherheitsmaßnahmen.

Eine Präsentation zur Zoonosen-Wildtiertagung in der AGES finden Sie hier.

Stand 17.04.2025