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Beiräte und Kommissionen Informationen zu Beiräten und Kommissionen für den Bereich Arzneimittel

Da das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für fachliche und strategische Angelegenheiten im Bereich Arzneimittel zuständig ist, sind hier auch maßgebliche Beiräte und Kommissionen des Arzneimittelsektors eingerichtet.
Auf den folgenden Seiten finden Sie allgemeine sowie spezifische Informationen zu den relevanten Gremien.

Abgrenzungsbeirat

Der Abgrenzungsbeirat ist laut Arzneimittelgesetz zur Beratung des:der für Gesundheit zuständigen Minister:in und des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen eingesetzt, um Fragen der Abgrenzung von Arzneimitteln zu anderen Produkten, sowie zur Erstellung von Gutachten darüber, ob ein Produkt die Definition des Arzneimittels erfüllt.

Weiterführende Informationen finden Sie unter diesem Link.

Rechtsvorschriften

Abgrenzungskommission

In Österreich ist die Abgrenzungskommission Teil des gesetzlichen Rahmens, der die Zuständigkeiten zwischen Apotheken und Drogerien regelt. Die Abgrenzungskommission berät den:die für Gesundheit zuständige:n Bundesminister:in und den:die für Wirtschaft zuständige:n Bundesminister:in in Fragen der Abgrenzung der Verkaufsrechte.

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Rechtsvorschriften

Arzneimittelbeirat

Der Arzneimittelbeirat ist laut Arzneimittelgesetz zur Beratung des:der für Gesundheit zuständigen Minister:in und des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen eingesetzt, um Fragen des Arzneimittelwesens zu beantworten sowie zur Erstellung von Gutachten in Angelegenheiten des Arzneimittelgesetzes.

Weiterführende Informationen finden Sie unter diesem Link.

Rechtsvorschriften

Österreichische Arzneibuchkommission

Das Arzneibuch ist eine vom:von der für Gesundheit zuständige:n Minister:in bekannt gemachte Sammlung anerkannter pharmazeutischer Regeln über die Definition, Herstellung, Qualität, Zusammensetzung, Dosierung, Bezeichnung, Lagerung, Abgabe und Prüfung von Arzneimitteln sowie über die Beschaffenheit von Behältnissen und Umhüllungen von Arzneimitteln.

Die Arzneibuchkommission dient als beratendes Gremium für den:die für Gesundheit zuständige Minister:in im Bereich Arzneibuch. Ihre Aufgaben umfassen generelle strategische Planungsarbeiten, darunter die Ernennung von Mitgliedern der Österreichischen Expertengruppe, sowie formale Beschlüsse zu den von dieser Gruppe erarbeiteten Monographien. 
Die Kommission setzt sich aus Vertreter:innen verschiedener Fachgebiete wie Pharmazeutische Chemie, Pharmakognosie, Pharmakologie, Pharmazeutische Technologie, Hygiene, Veterinärmedizin, sowie Vertreter:innen der Sozialpartner und Expert:innen aus Ministerien und dem BASG zusammen. 

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Rechtsvorschriften

Pharmareferent:innenprüfungskommission

Die Tätigkeit eines Pharmareferenten, beziehungsweise einer Pharmareferentin darf gem. §72 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nur von Personen ausgeübt werden, die

  1. ein Universitätsstudium aus den Studienrichtungen Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin oder Pharmazie in Österreich oder in einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgreich abgeschlossen haben oder die Qualifikation einer sachkundigen Person aufweisen,
  2. durch eine Prüfung nachgewiesen haben, dass ihre Berufsvorbildung im Hinblick auf die Tätigkeit eines Pharmareferenten der Berufsvorbildung gemäß Z 1 gleichzuhalten ist.

Die Prüfung gemäß § 72 Abs. 1 Z 2 AMG ist vor einer von dem für Gesundheit zuständigen Ministerium einzurichtenden Prüfungskommission abzulegen.

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Rechtsvorschriften

Rezeptpflichtkommission

Die Rezeptpflichtkommission berät den:die für Gesundheit zuständige:n Minister:in bezüglich der Fragestellung, welche Arzneimittel für Mensch oder Tier in den Apotheken frei an die Patientinnen und Patienten abgegeben werden dürfen (rezeptfreie Abgabe) und für welche Arzneimittel ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibungen (Rezepte) erforderlich sind.

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