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Kommission zur Arzneimittelversorgung

Die als informelles Gremium geführte "Taskforce Lieferengpässe" wurde im Herbst 2024 als „Kommission zur Arzneimittelversorgung“ neu eingerichtet.
Die Kommission hat nunmehr offiziell die Funktion eines beratenden Organs des/der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers/Bundesministerin in allen Angelegenheiten der Arzneimittelversorgung.

Lieferengpässe und Arzneimittelverknappungen sind ein globales und in der Vergangenheit wiederholt aufgetretenes Problem, das durch die COVID-19-Pandemie und die damit in Zusammenhang stehenden Verzögerungen in der Vertriebskette nochmals verstärkt wurde. Dies hat spürbare Auswirkungen auf die kontinuierliche Patient:innenversorgung. Oft ist nicht ein singulärer Grund der Auslöser eines Arzneimittelengpasses, vielmehr beeinflussen mehrere Ursachen synergetisch die Marktverfügbarkeit. Daher können im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Patient:innen Maßnahmen erforderlich sein, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Patient:innen in Österreich mit Arzneimitteln sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund der multifaktoriellen und vielschichtigen Ursachen bedarf es daher einer fachübergreifenden Einbindung von Vertretern aus allen betroffenen Bereichen, um geeignete Maßnahmen zur Milderung treffen zu können.

Dafür wurde die Kommission zur Arzneimittelversorgung als beratendes Organ des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers gemäß § 8 Bundesministeriengesetz 1986 – BMG, BGBl. Nr. 76/1986, in der geltenden Fassung, eingerichtet.

Aufgaben der Kommission zur Arzneimittelversorgung

  1. die Beratung über mögliche Maßnahmen zur Verhinderung oder Minimierung
    zukünftiger Engpässe und zur Verbesserung der nationalen Versorgungssituation,
  2. die Evaluierung bereits gesetzter Maßnahmen, insbesondere betreffend die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung, BGBl. II Nr. 30/2020, sowie der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Bevorratung von Humanarzneispezialitäten, BGBl. II Nr. 161/2024, und
  3. Information, Austausch und Beratung über die aktuelle und zukünftige nationale Versorgungssituation.

Zudem hat die Kommission zur Überarbeitung und Aktualisierung der Anlage der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Bevorratung von Humanarzneispezialitäten, BGBl. II Nr. 161/2024, eine „Untergruppe Arzneimittelbevorratung“ einzurichten.

Mitglieder der Kommission zur Arzneimittelversorgung

  • Vertreter:innen des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministeriums
  • Vertreter:innen der AGES Medizinmarktaufsicht
  • Vertreter:innen der Österr. Apothekerkammer
  • Vertreter:innen der Arbeitsgemeinschaft der Österr. Krankenhausapotheker
  • Vertreter:innen der Österr. Ärztekammer
  • Vertreter:innen einer österr. Universität (Fachbereich Pharmakologie)
  • Vertreter:innen der Verbandes der pharmazeutischen Industrie
  • Vertreter:innen des Verbandes der pharmazeutischen Arzneimittelvollgroßhändler
  • Vertreter:innen des Österr. Generikaverbandes
  • Vertreter:innen des Verbands der österr. Arzneimittelimporteure
  • Vertreter:innen der Wirtschaftskammer Österreich
  • Vertreter:innen des Dachverbands der Sozialversicherungsträger
  • Vertreter:innen der Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte

Dokumente

Rechtsgrundlagen