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Rezeptpflichtkommission

Die Rezeptpflichtkommission berät den:die für Gesundheit zuständige:n Minister:in bezüglich der Fragestellung, welche Arzneimittel für Mensch oder Tier in den Apotheken frei an die Patientinnen und Patienten abgegeben werden dürfen (rezeptfreie Abgabe) und für welche Arzneimittel ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibungen (Rezepte) erforderlich sind.

Für eine Entscheidung über die Verschreibungspflicht eines Arzneimittels ist eine auf den aktuellen Stand der Wissenschaften gegründete Abwägung zwischen einem möglichst freien und raschen Zugang der Patientinnen und Patienten zu Arzneimitteln und dem Schutz der Gesundheit vor unerwünschten Arzneimittelwirkungen zu treffen, die sich in den detaillierten Regelungen der Rezeptpflichtverordnung niederschlägt.

Die Entscheidungsfindung stützt sich dabei sowohl auf die spezifischen Erfordernisse des österreichischen Gesundheitswesens als auch auf die Empfehlungen des einschlägigen Expert:innengremiums des Europarates.

Die Rechtsgrundlage in Österreich für die Rezeptpflichtkommission ist § 5 des Rezeptpflichtgesetzes:

§ 5 (1) Beim Bundesministerium für Gesundheit ist als beratendes Organ in Fragen der Abgabebeschränkung von Arzneimitteln eine Kommission (Rezeptpflichtkommission) einzurichten.

   (2) Der Rezeptpflichtkommission haben als Mitglieder anzugehören:
        1. der Vorstand eines österreichischen Universitätsinstitutes für Pharmakologie;
        2. ein:e Vertreter:in der Österreichischen Apothekerkammer;
        3. ein:e Vertreter:in der Österreichischen Ärztekammer;
        4. ein:e Vertreter:in der Bundeskammer der Tierärzte Österreich;
        5. ein:e Vertreter:in des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger;
        6. ein:e Vertreter:in der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
        7. ein:e Expert:in der Hersteller pharmazeutischer Produkte.

   (3) Für jedes Mitglied ist ein:e Stellvertreter:in zu bestellen.

Im Rezeptpflichtgesetz ist des Weiteren geregelt, welche formalen Bestandteile ein gültiges Rezept zu enthalten hat.       

Nächste Sitzung der Rezeptpflichtkommission: 13. Mai 2025

Dokumente

Rechtsgrundlagen