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Kosmetische Mittel

Am 22. Dezember 2009 wurde die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009  im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach einer dreijährigen Übergangsfrist löst sie am 11. Juli 2013 die EG-Kosmetikrichtlinie und deren nationalen Umsetzungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ab. Mit dieser Verordnung steht erstmals in Europa eine einheitlich anzuwendende Rechtsnorm zur Verfügung. Die neue Regelung soll ein hohes Maß an Gesundheits- und Verbraucherschutz garantieren.

Der Begriff "Kosmetische Mittel" umfasst eine sehr große, unterschiedliche und vielfältige Warengruppe, zum Beispiel Schönheitsmasken, Schminkgrundlagen, Gesichtspuder, Toilettenseifen, Parfums, Bade- und Duschzusätze, Haarentfernungsmittel, Deodorantien. 

Kosmetische Mittel sind nicht zulassungspflichtig. Davon ausgenommen sind jedoch bestimmte Inhalts- und Zusatzstoffe kosmetischer Mittel wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe und UV- Filter.

Bezüglich Durchführungsvorschriften, Änderungen und Berichtigungen der nachstehend angeführten Verordnungen wird auf die Liste der EU-Verordnungen im Lebensmittelbereich verwiesen.

Kosmetikverordnung - Neuerungen - wesentliche Neuerungen zusammengefasst

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009
Verordnung (EG) Nr, 1223/2009 vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (ABl. Nr. L 342 vom 22. Dezember 2009), gültig seit 11. Juli 2013 (geltende Fassung)

Durch die Verordnung wurde die Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel aufgehoben.

Verordnung (EU) Nr. 655/2013
Verordnung (EU) Nr. 655/2013 vom 10. Juli 2013 der Kommission zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln

Europäische Kommission: Verbot von Tierversuchen

Kosmetik Recht Österreich

(23.3.2018)