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Lumpy Skin Disease (LSD)

LSD (Hautknotenkrankheit); empfängliche Tiere sind Rinder, Zebu, Bison und Wasserbüffel sowie in Gefangenschaft gehaltene Wildwiederkäuer. Für den Menschen ungefährlich.

Aktuelles

Chronologisches Update zur LSD
Datum Land Betroffener
Viehbestand
Information
10.07.2025Frankreich; Auvergne-Rhône-Alpes, Savoie und Haute-Savoie
10 Rinderbetriebe
keine Zonenanpassung erforderlich
09.07.2025Webinar TGÖ zu LSD (Link bei Webinar)
09.07.2025Italien; Sardinien
4 Rinderbetriebekeine Zonenanpassung erforderlich
08.07.2025   Kundmachung 2025/25 zu Präventionsmaßnahmen in Österreich in Kraft

05.07.2025  05.07.2025
03.07.2025 

Frankreich; Auvergne-Rhône-Alpes, Savoie, 

3 Rinderbetriebe keine Zonenanpassung erforderlich
01.07.2025  30.06.2025 Italien; Sardinien 5 Rinderbetriebe keine Zonenanpassung erforderlich
29.06.2025

Frankreich; Auvergne-Rhône-Alpes, Savoie, 

1 Rinderbetrieb Die Sperrzone wird eingerichtet und reicht bis in die Schweiz

27.06.2025 26.06.2025 
25.06.2025

Italien; Sardinien  3 Rinderbetriebe keine Zonenanpassung erforderlich
25.06.2025 Italien; Lombardei 1 Rinderbetrieb 180 km vor der österreichischen Grenze
21.06.2025 Italien; Sardinien 1 Rinderbetriebe Zonen werden eingerichtet

Präventivmaßnahmen in Österreich

Mit Kundmachung 2025/25 die sich an Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen richtet, werden die bestehenden Biosicherheitsvorgaben für die Einfuhr von Rindern, Bisons und Büffeln aus Italien und Frankreich festgelegt. 

Vorgaben für das Einbringen in Haltungsbetriebe

  • die Tiere sind beim Einbringen in den Betrieb einer amtlichen Kontrolle inkl. einer klinischen Untersuchung sowie Probennahme zu unterziehen
  • die Tiere sind unmittelbar nach Einbringung in den Betrieb mit Insektiziden oder Repellents vor Vektoren zu schützen
  • 28-tägige Quarantäne mit vollständiger Isolation von anderen Tieren

Vorgaben für Schlachthöfe

  • ein von der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigtes Biosicherheitskonzept muss vorliegen
  • die Tiere sind bei der Anlieferung am Schlachthof vor der Schlachtung einer amtlichen Kontrolle inkl. klinischer Untersuchung zu unterziehen
  • Quarantänewartestall oder vollständige Abwesenheit anderer Tiere erforderlich
  • getrennte und unverzügliche Schlachtung
  • verpflichtende Reinigung und Desinfektion im Anschluss (Dokumentation)

Vorgaben für Transportunternehmen

  • genehmigtes Biosicherheitskonzept
  • Transportmittel nach Gebrauch reinigen, desinfizieren (Dokumentieren) und
  • anschließend ohne Zwischenstopp in den Herkunftsstaat zurückkehren


Lage in Frankreich

Wie aus der Tabelle ersichtlich, gibt es in Frankreich bereits vier LSD Ausbrüche in Rinderbeständen in Auvergne-Rhone-Alpes, Region Savoie, Gebiet Chambery. Die Ausbrüche sind in Grenznähe zur Schweiz und Italien, die entsprechenden Zonen (Schutz- und Überwachungszone mit 20 bzw. 50 km Radius) wurden eingerichtet. Die Sperrzone reicht bis in die Schweiz.

Lage in Italien

Wie aus der Tabelle ersichtlich meldete Italien zahlreiche Ausbrüche in Sardinien. Der zweite gemeldete Ausbruch vom 25.06.2025 liegt in der Lombardei in Norditalien. Das plötzliche Auftreten von LSD in Norditalien wurde über Tierverkehr vom ersten Ausbruchsbetrieb in Sardinien verschleppt. 

Die weitere Entwicklung wird seitens der Veterinärbehörde aufmerksam beobachtet und entsprechende Vorbereitungen getroffen.

Aktuelle LSD Lageberichte (ADIS-Auswertungen)


Stand 30.06.2025 Ausbrüche LSD bis 04.07.2025 Bild vergrößern


Verbreitung 

Das Auftreten der LSD in Italien stellt eine signifikante Veränderung der epidemiologischen Lage dar und erhöht das Risiko einer weiteren Ausbreitung der LSD in Europa.

LSD war lange Zeit auf Afrika beschränkt, breitete sich aber zwischen 2015 und 2018 aus und erreichte Südosteuropa, den Nahen Osten und Teile der Russischen Föderation. Als Reaktion darauf führten die europäischen Länder umfangreiche Impf- und Überwachungsprogramme ein, die entscheidend dazu beitrugen, die Ausbreitung zu stoppen.

Seit 2019 breitet sich die LSD jedoch weiter nach Osten in Asien aus und betrifft wichtige Viehzuchtländer wie Indien, Bangladesch, China und Nepal. Anfang 2022 wurden weitere Ausbrüche in Indonesien, Singapur, Pakistan und Afghanistan gemeldet. Seit den Krankheitsausbrüchen in Norditalien und Frankreich stellt LSD nun auch eine erstzunehmende Bedrohung für die Gesundheit österreichischer Nutztiere dar. 

EFSA Video zur Verbreitung von LSD ab 2012 bis 2016 und zur Impfung in Südosteuropa


Was ist LSD

Lumpy Skin Disease (LSD) ist eine hochansteckende virale Erkrankung der Rinder, Bisons, Wasserbüffel und wildlebenden Wiederkäuer. Bei Rindern handelt es sich um eine klassische zyklische Pockenkrankheit mit generalisierendem Exanthem (Hautausschlag) am ganzen Körper.

In Afrika und im Nahen Osten kommt LSD endemisch vor. In Europa war zuletzt in den Jahren 2015 und 2016 die Türkei, Griechenland, Bulgarien und Mazedonien betroffen. In Österreich ist bisher noch nie ein Fall von Lumpy Skin Disease (LSD) aufgetreten. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. 

LSD zählt laut Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law) zu den meldepflichtigen Tierseuchen der Kategorie A, D und E, die Seuche bedingt hohe wirtschaftliche Verluste

Übertragung

Der Übertragungsweg der Erkrankung erfolgt vorwiegend über blutsaugende Insekten (Fliegen) und auch über Spinnentiere (Zecken, Milben). Auch mit Produkten infizierter Tiere (Fleisch, Milch, Samen, Embryonen) kann eine Übertragung erfolgen. Die Übertragungswahrscheinlichkeit der Krankheit kann durch insektenabwehrende Mittel (Repellentien) vermindert werden. 

Symptome

Die Inkubationszeit beträgt bis zu 4 Wochen. Es treten schmerzhafte, feste Schwellungen und Hautknoten auf, die sich bis zur darunter liegenden Muskulatur erstrecken können und bis über 6 Wochen bestehen bleiben. Die Hautknoten können am Kopf, Hals, Schwanzbereich und Extremitäten auftreten. Weitere Symptome sind Fieber, stark vergrößerte Lymphknoten, erhöhter Speichel- und Tränenfluss, Mattigkeit, Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust. Bilder der LSD aus Bulgarien (© AGES),  Kosovo (© Dr. Karl Bauer) (Cloud) und Griechenland zur Verwendung (mit Quellenangabe). 

Aufgrund der Krankheitssymptome allein kann die Erkrankung nicht nachgewiesen werden. Für die diagnostischen Untersuchungen werden Hautveränderungen, Blut und Exkrete (Tränenflüssigkeit, Speichel) herangezogen. Die Proben werden mithilfe international anerkannter molekularbiologischer (PCR und Sequenzierung), virologischer (Isolierung mittels Zellkultur) und serologischer Verfahren (SNT, ELISA) analysiert.

Erreger

Der Erreger der Lumpy Skin Disease (LSD) ist ein Virus aus dem Genus Capripoxvirus. Zu dieser Virusgattung gehört auch das Sheeppox virus und das Goatpox virus, die Erreger der Schaf- und Ziegenpocken. Das Lumpy skin disease virus, das Sheeppox virus und das Goatpox virus sind phylogenetisch eng verwandt.


Behördliche Maßnahmen bei LSD Verdacht 

Früherkennung und schnelle Reaktion sind entscheidend, um LSD-Ausbrüchen einzudämmen.

Das rechtzeitige Erkennen klinischer Symptome, unterstützt durch präzise Labordiagnostik, ermöglicht wirksame Eindämmungsmaßnahmen und verringert das Risiko einer weiteren Übertragung. Die Stärkung der Überwachungssysteme und die Sensibilisierung von Veterinärmedizinern und Landwirten sind wesentliche Bestandteile einer wirksamen Vorsorgestrategie.

  • Jeder Verdacht ist von Tierhaltern bei der zuständigen Behörde (ATA) zu melden
  • Betriebe, in denen der Verdacht auf Lumpy Skin Disease vorliegt, werden amtlich gesperrt
  • Alle empfänglichen Tiere des Bestandes sind zu erfassen
  • Proben werden vom Amtstierarzt (ATA) gezogen
  • Untersuchung durch nationales Referenzlabor (AGES)
  • Empfängliche Tiere dürfen nicht vom Betrieb verbracht, oder neu eingestallt werden
  • Das Verenden von Tieren empfänglicher Arten ist dem Amtstierarzt unverzüglich zur Kenntnis zu bringen
  • Nach Vorliegen der Laborergebnisse erfolgt die Bestätigung des Ausbruches ODER Aufhebung der Betriebssperre


Behördliche Maßnahmen bei LSD Ausbruch

Derzeit gibt es KEINE Ausbrüche auf österreichischen Betrieben!

Im Falle eines Ausbruches sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Sperre des betroffenen Betriebes
  • Keulung aller empfänglichen Tiere im betroffenen Seuchenbetrieb
  • Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
  • Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius 20 km um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 50 km um den Seuchenbetrieb) und Untersuchung aller Betriebe mit empfänglichen Tieren in den Zonen
  • Handelsrestriktionen


Begriffserklärung Zonen lt. EU Recht

Welche Zonen gibt es und was bedeuten sie?

Wenn ein EU Mitgliedsstaat einen LSD Ausbruch meldet, werden lt. EU Recht (Animal Health Law)  sogenannte Schutz- und Überwachungszonen sowie im Bedarfsfalle auch eine weitere Sperrzone gezogen. Diese drei Gebiete werden unter dem Begriff Sperrzone zusammengefasst, auch wenn in jeder einzelnen Zone andere Maßnahmen gelten können. Die Zonen werden in Österreich mittels Kundmachung in den Amtlichen Veterinär- und Verbrauchernachrichten im RIS (Link zur Suchmaske) veröffentlicht.

Was ist eine Schutzzone?

Eine Schutzzone ist eine Zone mit einem Umkreis von mindestens 20 km um den Ausbruch. Hier werden bestimmte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern. Die Zone kann rund sein oder an Katastralgemeindegrenzen angepasst werden. Die Schutzzone bleibt mindestens 28 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht. 

Vor der Aufhebung der Maßnahmen muss die vorläufige Reinigung und Desinfektion in den verseuchten Betrieben durchgeführt worden sein. Die klinische Untersuchung in allen Betrieben muss jeweils einen Negativbefund aufweisen. Nach Aufhebung der Schutzzone gelten in diesem Gebiet die Maßnahmen der Überwachungszone.

Was ist eine Überwachungszone?

Eine Überwachungszone ist eine Zone mit einem Umkreis von mindestens 50 km um den Ausbruch. Auch hier werden bestimmte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern. Die Zone kann rund sein oder an Katastralgemeindegrenzen angepasst werden. Die Überwachungszone bleibt mindestens 45 Tage aufrecht. 

Vor der Aufhebung der Maßnahmen muss die endgültige Reinigung und Desinfektion in den verseuchten Betrieben durchgeführt worden sein. Die klinische Untersuchung in allen Betrieben muss jeweils einen Negativbefund aufweisen.

Was ist eine weitere Sperrzone?

Um das Risiko weiterer Ausbrüche zu minimieren kann es erforderlich sein, weitere Sperrzonen einzurichten. Mit dieser Sperrzone werden häufig riskante Korridore geschlossen. Die Grenzen dieser erweiterten Sperrzone folgen häufig geologischen Gegebenheiten, Bezirks- und Gemeindegrenzen, natürliche oder künstliche Barrieren (Flüsse, Straßen etc.) aber auch Gebieten mit hoher Tierdichte. 

Die zuständige Behörde kann nach Durchführung einer Risikobewertung weitere Maßnahmen in den weiteren Sperrzonen anordnen.

Alle Zonen werden im Ausbruchsfall in Abstimmung mit betroffenen Bundesländern errichtet.


Gesetzliche Grundlagen

Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates (AHL)

Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 (Seuchenbekämpfung)

Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 (Impfung)

Tiergesundheitsgesetz 2024

LSD-Bekämpfungsverordnung (in Begutachtung)

Kundmachung 2025/25 zur Festlegung von Sofortmaßnahmen beim Einbringen von Rindern, Bisons und Büffeln aus bestimmten Gebieten zur Schlachtung in österreichische Schlachtbetriebe zur Prävention der Einschleppung der Lumpy-skin-Krankheit.


FAQs zur Lumpy Skin Disease

Biosicherheit Rind (LKonlin

Videos

Biosicherheitsvideos Hochformat (Playlist 9 Videos auf Youtube)

Biosicherheitsvideos Querformat (Playlist 9 Videos auf Youtube)

Biosicherheitsvideos lang (Playlist 3 Videos auf Youtube)

Video zu Lumpy Skin Disease mit deutschen Untertiteln (bitte einschalten):

Webinar


WOAH Webinar

AGES

GF TADs (WOAH) 

FLI - Friedrich-Loeffler-Institut Institut für Virusdiagnostik (IVD)

Lumpy-Skin-Krankheit (Dermatitis nodularis) (BLV Schweiz)

Informationsmaterial von EU FMD – mit Zugang zu Kursen und Vorträgen auch zu anderen Tierkrankheiten.

Dieses Informationsmaterial dient zur Sensibilisierung der Tierhalter und zur Unterstützung bei der Erkennung der Krankheit, für eine umgehenden Meldung von Verdachtsfällen.