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Biologische Produktion

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Gesetzliche Grundlagen

Die biologische/ökologische Produktion wird durch die Verordnung (EU) 2018/848 vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und diverse Berichtigungen sowie Delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen in der Europäischen Union einheitlich geregelt.

Die Grundlage für die Durchführung der Unionsvorschriften in Österreich bildet das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG).


Der Werdegang von Bio in Österreich Festschrift "Biologische Landwirtschaft – 35 Jahre Bio-Regelungen in Österreich" (Erscheinungsjahr 2017, Neuauflage 2020)


Achtung

W I C H T I G

  • Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln und Düngeprodukten, welche in der biologischen Landwirtschaft verwendet werden
    Pflanzenschutzmittel und Düngeprodukte sind nicht vom Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2018/848 umfasst (vgl. Artikel 2 Absatz 1) und dürfen daher nicht mit Bezug auf die biologische Produktion gekennzeichnet werden. Unter Bezug auf die biologische Produktion sind die in Anhang IV aufgeführten Bezeichnungen „biologisch“ und „ökologisch“, und daraus abgeleitete Bezeichnungen und Diminutive wie „Bio-“ und „Öko-“, allein oder kombiniert, in allen EU-Sprachen zu verstehen. Weder in der Kennzeichnung (vgl. Artikel 3 Nummer 52) noch in der Werbung (vgl. Artikel 3 Nummer 53) darf ein Hinweis erfolgen, der dem:der Käufer:in den Eindruck vermittelt, dass die Produkte nach den Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/848 hergestellt wurden.

    Zulässig ist hingegen gemäß Artikel 31, dass Pflanzenschutzmittel und Düngeprodukte, welche ausschließlich Erzeugnisse und Stoffe enthalten, die laut Anhang I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 in der biologischen Produktion erlaubt sind, einen Hinweis tragen, dass sie für die Verwendung in der biologischen Produktion gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 zugelassen sind

    Ergänzend wird klargestellt, dass das Logo der Europäischen Union für biologische Produktion (vgl. Artikel 33) in der Kennzeichnung und Werbung nicht verwendet werden darf.

  • Vorsorgemaßnahmen: nationale Durchführung
    Die EU-Bio-Verordnung schreibt seit 1.1.2022 verhältnismäßige und angemessene Maßnahmen vor, um eine Kontamination durch Erzeugnisse und Stoffe zu vermeiden, die nicht für die Verwendung in der Bio-Produktion zugelassen sind (Artikel 28 der Verordnung (EU) 2018/848).
    Jede:r Unternehmer:in muss daher die Risiken, die im eigenen Einflussbereich liegen, identifizieren und entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen.

    Zur praxisnahen und österreichweit einheitlichen Spezifizierung dieser EU-Bestimmung wurde die Richtlinie „Verhältnismäßige und angemessene Vorsorgemaßnahmen“ (RL_0007) erlassen. Dieses Dokument listet jene Vorsorgemaßnahmen auf, die für die Umsetzung, sowohl auf Betriebs- als auch auf Kontrollebene, als verhältnismäßig und angemessen gelten. Die Richtlinie ist demnach die maßgebliche Vorgabe zur Erfüllung der Unternehmer:innenpflicht in Bezug auf Vorsorgemaßnahmen, deren Umsetzung im Zuge der Bio-Kontrolle von den Kontrollstellen zu überprüfen ist.


Rechtsgutachten und FAQs: Freigelände und Weide

Rechtsgutachten "Freigelände- und Weidepflicht für Pflanzenfresser - Unionsrechtliche Grundlagen" von Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht, Johannes Keppler Universität Linz

Prof. Leidenmühler beantwortet Fragen

  • zur Auslegung der unionsrechtlichen Bestimmungen über den Zugang zu Freigelände und Weide und deren Verhältnis zueinander,
  • zu grundsätzlicher Weidepflicht und
  • zur Möglichkeit struktureller oder temporärer Ausnahmen

in der biologischen Produktion.

Rechtsgutachten, Zusammenfassung BMSGPK


Häufig gestellte Fragen zum Thema Weide ab 2022 (Weide-FAQs) für Beratung und Praxis
Notwendige Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen der biologischen Landwirtschaft in Österreich (Stand: 14.7.2021)


Daten über die biologische Produktion in Österreich und in der EU


„Alle Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit.“

(Stand: 18.12.2024)

Kontrollsystem BIO

  • Kontrollsystem BIO
    Informationen über das Kontrollsystem im Bereich der biologischen Produktion

Kontrollausschuss

  • Publikationen
    Ergebnisse des Kontrollausschusses gemäß EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG)

Beirat BIO

  • Publikationen
    Ergebnisse des Beirates für die biologische Produktion

Formulare BIO

  • Formulare BIO
    für Antragstellungen bzw. für Meldungen im Bereich der biologischen Produktion