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Tuberkulose (TBC)

Betrifft Rinder und Wildtiere. Österreich ist seit 1999 anerkannt frei von Rindertuberkulose.

Was ist Tuberkulose (TBC)

Die Rindertuberkulose (M. bovis) zählt in Österreich und international zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie ist eine langsam fortschreitende, gefährliche Infektionskrankheit und Zoonose (vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit). Von Tier zu Tier übertragen werden kann diese durch Einatmen feiner, erregerhaltiger Lufttröpfchen, die von erkrankten Tieren ausgehustet werden sowie über Speichel und Kot. Auf den Menschen kann die Krankheit durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder durch Aufnahme von kontaminierten Lebensmitteln (z.B. Rohmilch) übertragen werden.

Die Besonderheit der Erkrankung beim Tier liegt darin, dass die Infektion über Monate bis Jahre bestehen kann, ohne dass die Tiere klinische Anzeichen entwickeln. Treten Symptome auf, sind diese meist unspezifisch. Auch klinisch unauffällige Tiere können den Erreger auf andere Tiere oder den Menschen im näheren Umfeld übertragen und in vielen Fällen bleibt Tuberkulose über Jahre unerkannt. Die Überwachung der Krankheit erfolgt im Zuge der Schlachttier- und Fleischuntersuchung.

Fachinformation

Der klassische Erreger der Rindertuberkulose, Mycobacterium bovis, konnte seit Erlangen der TBC-Freiheit in Österreich in keinem Fall mehr nachgewiesen werden.  Jedoch kam es in den vergangenen Jahren in Gebieten Tirols und Vorarlbergs zur Bildung eines Reservoirs der Wildtiertuberkulose (M. caprae) in der dortigen Rotwildpopulation. In den Bundesländern Tirol und Vorarlberg wird seit 2008 ein Übergreifen der Infektion von Rotwild auf Rinder – bedingt durch die Nutzung der gleichen Weideflächen – insbesondere während der Weide- und Alpungsperiode festgestellt. Darum wurden in einzelnen Regionen Tirols und Vorarlbergs Sonderuntersuchungsgebiete und Sonderüberwachungsgebiete (siehe Rinder-TBC-Verordnung, BGBl. II Nr. 279/2014) amtlich ausgewiesen, in welchen Rinder nach der Alpungsperiode mittels TBC-Test auf Tuberkulose untersucht werden. Begleitend zu den Untersuchungen bei den Rindern in d den  Risikogebieten, werden sowohl in Tirol als auch in Vorarlberg jagdliche Maßnahmen einschließlich entsprechender Untersuchungen von erlegtem Rotwild durchgeführt um die Infektion einzudämmen. Anhand der dabei festgestellten epidemiologische Situation werden gegebenenfalls entsprechende Gebietsanpassungen vorgenommen. Für die aktuelle Lage bezüglich Tuberkulose in Österreich besuchen Sie bitte folgende Seite: AGES

Rechtsinformation

Verordnung (EU) 2016/429 vom 09. März 2016: Tiergesundheitsrecht

Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17. Dezember 2020: Ergänzung des Tiergesundheitsrechtes, Überwachungs- und Tilgungsprogramme für bestimmte gelistete und neu auftretende Tierseuchen

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission vom 19. Dezember 2018: Kategorisierung und Listung bestimmter Seuchen

Rindertuberkulose-Verordnung, BGBl. II Nr. 322/2008 in der geltenden Fassung BGBl. II Nr. 279/2014 vom 07. November 2014

Rotwild-TBC-Verordnung, BGBl. II Nr. 181/2011

Verordnung der Landesregierung Vorarlberg zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tuberkulose in Rotwildbeständen, LGBl. Nr. 88/2016  in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 29/2022 vom 29. April 2022

Stand: Februar 2024