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Tuberkulose (TBC)
Betrifft Rinder und Wildtiere.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Information
Tuberkulose (TBC) ist eine langsam fortschreitende, gefährliche Infektionskrankheit und Zoonose (vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit).
Die Besonderheit der Erkrankung beim Tier liegt darin, dass die Infektion über Monate bis Jahre bestehen kann, ohne dass die Tiere klinische Anzeichen entwickeln. Treten Symptome auf, sind diese meist unspezifisch. Auch klinisch unauffällige Tiere können den Erreger auf andere Tiere oder den Menschen im näheren Umfeld übertragen und in vielen Fällen bleibt Tuberkulose über Jahre unerkannt.
Für die Veterinärbehörden hat daher TBC bei Rindern eine besondere Bedeutung.
Die eigentlichen Tuberkulose-Erreger bei Mensch und Tier werden aufgrund ihrer engen genetischen Verwandtschaft zum Mycobacterium-tuberculosis-Komplex zusammengefasst. Dazu gehören u.a. M. tuberculosis, der Erreger der Tuberkulose bei Menschen, M. bovis, der Erreger der Rindertuberkulose, sowie M. caprae, der Erreger bei Wildtieren.
Übertragung Tier zu Tier
- durch Einatmen feiner, erregerhaltiger Lufttröpfchen, die von erkrankten Tieren ausgehustet werden oder über kontaminierte Äsung, Futterkrippen und Salzlecken
- über den Speichel oder Kot: durch monatelanges Überleben in kontaminiertem Futter kann es zur Ansteckung weiterer Tiere kommen
- Winterfütterungen der Wildtiere sind problematisch: durch Erregerübertragung und geringere natürliche Sterblichkeit sowie Ansammlungen von Tieren im Bereich der Fütterungen wird die Übertragung gefördert
Übertragung Tier zu Mensch
- durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren
- durch die Aufnahme von kontaminierten Lebensmitteln (z.B. Rohmilch)
- Rückübertragungen vom Mensch auf das Tier möglich
Amtlich anerkannte TBC-Freiheit
Die Rindertuberkulose (M. bovis) zählt in Österreich und international zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen.
Österreich ist seit 1999 anerkannt frei von Rindertuberkulose (Entscheidung der EU-Kommission vom 23. Juni 2003, 2003/467/EG aufgehoben und ersetzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission vom 15. April 2021).
Die amtlich anerkannte Tuberkulose-Freiheit eines Mitgliedstaates oder einer Zone bleibt erhalten, wenn die Anforderungen gemäß Anhang IV, Teil II, Kapitel 2, Abschnitt 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17. Dezember 2020 erfüllt sind.
Aktuelle Situation
Hintergrund
Der klassische Erreger der Rindertuberkulose, Mycobacterium bovis, konnte seit Erlangen der TBC-Freiheit in Österreich in keinem Fall mehr nachgewiesen werden.
Jedoch konnte sich in den vergangenen Jahren, unterstützt durch Fehler in der jagdlichen Bewirtschaftung, in einigen Gebieten Tirols und Vorarlbergs sowie in angrenzenden Gebieten Bayerns ein Reservoir der Wildtiertuberkulose (M. caprae) in der dortigen Rotwildpopulation etablieren.
Wesentlich für eine Übertragung der Tuberkulose vom Rotwild auf das Rind ist der hohe Infektionsdruck, der in deutlich überhöhten Rotwildbeständen – welche trotz entsprechender jagdrechtlicher Bestimmungen in den jeweiligen Landesgesetzen in einzelnen Regionen vorkommen – herrschen kann.
Die wechselseitige Übertragung von M. caprae zwischen Rotwild und Rindern gilt seit der ersten Studie zur Erhebung der Prävalenz im Rotwildbestand des Lech- und Tannheimertales 2009/2010 mittlerweile als gesichert, nachdem der idente Erreger sowohl beim Rotwild als auch beim Rind nachgewiesen wurde und nach wie vor nachgewiesen wird. Zusätzlich erlaubt heutzutage eine verfeinerte Genotypisierung ganze Infektionsketten zu rekonstruieren.
In den Bundesländern Tirol und Vorarlberg wird seit 2008 ein Übergreifen der Infektion von Rotwild auf Rinder bedingt durch die Nutzung der gleichen Weideflächen von Rind und Rotwild, insbesondere während der Weide- und Alpungsperiode festgestellt.
In Vorarlberg wurden im Jahr 2018 zwei humane Fälle von M. caprae festgestellt.
Zur Feststellung der jeweils aktuellen Situation im Rinderbestand werden seit einigen Jahren in einzelnen Regionen Tirols und Vorarlbergs Sonderuntersuchungsgebiete und Sonderüberwachungsgebiete (siehe Rinder-TBC-Verordnung, BGBl. II Nr. 279/2014) amtlich ausgewiesen, in welchen Rinder nach der Alpungsperiode mittels TBC-Test auf Tuberkulose untersucht werden. Diese Untersuchungen werden an die festgestellte epidemiologische Situation angepasst und gegebenenfalls entsprechende Gebietsanpassungen vorgenommen.
Aktuelle Untersuchungsergebnisse Rind
Bild "TBC-Untersuchungsergebnisse Rind 2008-2021" vergrößern
Tabelle Untersuchungsergebnisse Rind
Im Bundesland Tirol wurden in den letzten vier Untersuchungsperioden (Sonderuntersuchungs- und Sonderüberwachungsgebiete) keine M. caprae - Infektionen bei Rindern mehr festgestellt.
Dies konnte nicht zuletzt durch eine entsprechende begleitende Umsetzung von in der Rotwild-TBC-Verordnung vorgesehenen jagdlichen Maßnahmen durch die Veterinärbehörde in enger Zusammenarbeit mit der Jägerschaft erreicht werden.
Im Bundesland Vorarlberg wurden im Jahr 2021 (Sonderuntersuchungs- und Sonderüberwachungsgebiete) in 6 Betrieben bei 7 Rindern M. caprae-Infektionen festgestellt.
Aktuelle Untersuchungsergebnisse Rotwild
Bild "TBC-Untersuchungsergebnisse Rotwild 2009-2021" vergrößern
Tabelle Untersuchungsergebnisse Rotwild
Im Bundesland Tirol wurde im Jahr 2011 zum ersten Mal auf der Rechtsgrundlage der Rotwild-TBC-Verordnung, BGBl. II Nr. 181/2011, ein entsprechendes Seuchengebiet definiert und ausgewiesen. Seit dem Jahr 2012 wird zusätzlich ein Rotwild-Screening in bestimmten Revieren der Bezirke Innsbruck-Land, Landeck, Kufstein, Reutte und Schwaz durchgeführt. Aufgrund der seit 10 Jahren getätigten Bemühungen in der Seuchenbekämpfung beim Rotwild hat sich die Lage im Tiroler Lechtal seit 2020 stabilisiert.
Das Bundesland Vorarlberg führt seit 2009 ein landesweites Rotwild-TBC-Monitoring durch, wobei im Jahr 2013 im Bezirk Bludenz ein Bekämpfungsgebiet eingerichtet wurde. Im Bekämpfungsgebiet werden in den betroffenen Rotwildräumen – ähnlich dem Seuchengebiet in Tirol Kern-, Überwachungs- und Beobachtungsgebiete unterschieden.
Ausblick
Die bisherigen Untersuchungen bei Rindern und Rotwild in den Risikogebieten Österreichs werden an die epidemiologische Situation sowie an die Ergebnisse der abgelaufenen Untersuchungsperiode angepasst und weitergeführt.
Gesetzliche Grundlagen
- Verordnung (EU) 2016/429 vom 09. März 2016: Tiergesundheitsrecht
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17. Dezember 2020: Ergänzung des Tiergesundheitsrechtes, Überwachungs- und Tilgungsprogramme für bestimmte gelistete und neu auftretende Tierseuchen
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission vom 19. Dezember 2018: Kategorisierung und Listung bestimmter Seuchen
- Rindertuberkulose-Verordnung, BGBl. II Nr. 322/2008 in der geltenden Fassung BGBl. II Nr. 279/2014 vom 07.November 2014
Ziele der Verordnung unter Berücksichtigung des Zoonosen-Aspekts- Erfassung sämtlicher potentieller TBC-Erreger beim Nutztier
- Über internationale Bestimmungen hinausgehend: in Österreich besteht Anzeigepflicht für Mykobakterien des gesamten „Mycobacterium Tuberculosis Complexes“ (MTBC; dieser umfasst etliche zoonotische Mykobakterien-Arten), einschließlich der Anzeigepflicht an die Lebensmittelbehörde/ Landes-Zoonosen-Koordinator im Falle des Verdachts beziehungsweise Feststellung der Erkrankung
- Rotwild-TBC-Verordnung, BGBl. II Nr. 181/2011
- Verordnung der Landesregierung Vorarlberg zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tuberkulose in Rotwildbeständen, LGBl. Nr. 88/2016 in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 29/2022 vom 29. April 2022