Mit der Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zur Reichweitenmessung zu.

Mehr Informationen

Pest der kleinen Wiederkäuer (Peste de petits ruminants, PPR)

Peste de petits ruminants (PPR) betrifft v.a. Schafe und Ziegen.

Aktuelles

In den letzten Monaten wurden immer wieder Ausbrüche der „Pest der kleinen Wiederkäuer“ (PPR) in Griechenland, Rumänien und Bulgarien gemeldet.. Auch Ungarn meldete am 27. Jänner 2025 einen Ausbruch auf einem Schafbetrieb nur 25 km entfernt von der österreichischen Staatsgrenze.

Vor diesem Hintergrund hat sich Österreich entschlossen, Sendungen empfänglicher Tiere aus den betroffenen Ländern nach Österreich im Rahmen der Quarantäneuntersuchung nach der Ankunft zusätzlichen veterinärbehördlichen Kontrollen zu unterziehen, die auch eine Probenziehung umfassen.

Im Zuge dieser Maßnahme wurde Ende Februar 2025 eine Sendung rumänischer Schafe auf einem Schlachthof in Niederösterreich einer Untersuchung unterzogen, die ein positives Ergebnis auf PPR gezeigt hat. Die betroffenen Tiere wurden im Rahmen der Quarantäne umgehend einer tierschutzgerechten Tötung unterzogen und umfassende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen gesetzt.

Ein Ausbruch der PPR in österreichischen Tierhaltungsbetrieben konnte damit erfolgreich verhindert werden.

Die Schafe waren nur wenige Stunden auf österreichischem Staatsgebiet und jeder direkte und indirekte Kontakt mit anderen Tieren wurde nachweislich von den Veterinärbehörden ausgeschlossen. Vorbeugend wurden auch alle Betriebe in der unmittelbaren Umgebung des Schlachthofes von den Amtstierärzt:innen kontrolliert.

Österreich steht bezüglich des Nachweises der PPR bei der genannten Sendung von Tieren aus Rumänien in intensivem Kontakt mit der Europäischen Kommission und den betroffenen Mitgliedstaaten und sieht sich in seinen intensivierten veterinärbehördlichen Kontrollen bestätigt.

Um den österreichischen Tierbestand weiterhin zu schützen und den WOAH Status „frei von PPR“ aufrecht erhalten zu können, wurde das Einbringen von Schlachttieren aus Rumänien und Ungarn bis auf weiteres ausgesetzt und zusätzliche Vorgaben beim Einbringen empfänglicher Tiere aus Griechenland und Bulgarien in Kraft gesetzt.

Was ist die Pest der kleinen Wiederkäuer (PPR)

Die PPR ist eine hochansteckende akute, hoch fieberhaft verlaufende Virusinfektion der Schafe und Ziegen. Gelegentlich erkranken auch andere Paarhufer. Eine Übertragung erfolgt v.a. durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen sowie durch Inhalation von erregerhaltigem Material. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr. Die PPR zählt laut Tiergesundheitsgesetz 2024 zu den meldepflichtigen Tierseuchen der Kategorie A, D und E.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der AGES.

Lage in Österreich

Die Pest der kleinen Wiederkäuer ist in österreichischen Tierhaltungsbetrieben noch nie aufgetreten. Wie oben beschrieben wurde im Rahmen der Quarantäneuntersuchung nach Ankunft bei einem Schlachttiertransport der Erreger Ende Februar nachgewiesen.

Um den österreichischen Tierbestand zu schützen und den WOAH Status „frei von PPR“ aufrecht erhalten zu können, wurden diverse Maßnahmen ergriffen. Auf Basis der Kundmachung AVN Nr. 2025/09 ist das Einbringen von Schlachttieren aus Rumänien und Ungarn bis auf Weiteres ausgesetzt (bis ein klares Bild aus den jeweiligen Ländern vorliegt).

Beim Einbringen empfänglicher Tiere aus Griechenland und Bulgarien haben Wirtschaftstreibende auf Basis der Kundmachung AVN Nr. 2025/10 sicherzustellen, dass:

  • Tiere über maximal eine Sammelstelle zur Schlachtung nach Österreich verbracht werden
  • eine vollständige Einzeltierkennzeichung am Herkunftsbetrieb der Tiere erfolgt ist
  • für jedes Tier ein negatives PCR-Untersuchungsergebnis des nationalen Referenzlabors des Herkunftslandes vorliegt
  • die Tiere gesondert geschlachtet werden, wobei jeder direkte und indirekte Kontakt mit Tieren anderer Herkunft ausgeschlossen wird.

Nach abgeschlossener Schlachtung ist eine Reinigung und Desinfektion des Schlachtbetriebes durchzuführen. Die Behörden wurden angewiesen, besonderes Augenmerk auf die ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion der Transportmittel nach Abladung der Tiere am Schlachthof zu legen.

Da aufgrund der geltenden Bestimmungen zur Scrapie das Einbringen lebender Schafe und Ziegen aus den betroffenen Ländern ohnehin nicht möglich ist, beziehen sich die Maßnahmen zur Minimierung des Einschleppungsrisikos ausschließlich auf Schlachttiere.

Eine aktuelle Übersicht über die Lage in betroffenen Mitgliedsländern finden Sie hier

Behördliche Maßnahmen

Beim Nachweis einer Seuche der Kategorie A wird der gesamte Bestand getötet. Das Risiko einer Verschleppung des Virus (insbesondere auch bei Transporten von symptomlosen, aber bereits infizierten Tieren) ist groß. Auch Schlachtkörper infizierter Tiere und Rohmilch können zu einer weiteren Verbreitung beitragen.

Es gibt derzeit keinen in Europa zugelassenen Impfstoff zur Bekämpfung der Seuche. Abgeschwächte Lebendimpfstoffe (z. B. auf Basis des Stammes Nigeria-75/1) werden außerhalb Europas (z. B. in der Türkei) in Gebieten mit endemischer Verbreitung eingesetzt.

Hygienische Maßnahmen und die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Tierbeständen und bei Tiertransporten können das Risiko einer Infektion des eigenen Bestandes und die Verbreitung der Infektion minimieren.

Die WOAH und FAO planen weltweit eine Ausrottung der PPR bis 2030.

Fachinformation

Pest der kleinen Wdk Präsentation

Im internen Bereich finden Sie weitere Informationen. (Pfad: Home / ENet Vet / Tierseuchen /Pest der kleinen Wiederkäuer) 

WOAH

FAO

Rechtsinformation

AVN 2025/9-0

AVN 2025/10-0

Tiergesundheitsgesetz 2024

Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2024/2132

07.03.2025