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Newcastle Disease (NCD)
Betrifft Vögel.
Inhaltsverzeichnis
Aktuelles zur Newcastle Disease (NCD)
Die NCD kommt weltweit vor und tritt derzeit in Österreich vermehrt bei Wildtauben auf. Zuletzt wurde das NCD-Virus bei Wildtauben im Burgenland, in Tirol und Niederösterreich nachgewiesen. Die NCD ist in Österreich bei Geflügel zuletzt 1997 aufgetreten wird aber bei Wildtauben derzeit vermehrt beobachtet.
Was ist die Newcastle Disease (NCD)?
Die Newcastle Disease, auch „atypische Geflügelpest“ genannt, ist eine anzeigepflichtige hochansteckende Viruserkrankung (Kategorie A-Krankheit gemäß VO (EU) 2016/429 (AHL)) bei Vögeln, die zu hoher Morbidität und Mortalität führen kann. Empfänglich für diese Tierseuche sind viele Vogelarten inkl. Tauben. Das Virus kann durch den Kontakt zwischen Wildvögeln (Tauben) und gehaltenen Vögeln in Vogelhaltungen eingeschleppt werden. Während des Freiflugs von gehaltenen Tauben kann es zum Kontakt mit Wildvögeln (Wildtauben), zur Übertragung des NCD-Virus in den gehaltenen Taubenbestand und zur Auslösung der atypischen Geflügelpest kommen. Infektionen der Tauben und des Geflügels mit dem NCD-Virus sind anzeigepflichtig. In Einzelfällen können diese Viren auch auf den Menschen (meist Vogelhalter) übertragen werden (Zoonose).
Vorbeugende Maßnahmen
Wirksame prophylaktische Impfungen gegen NCD stehen in Österreich für Heimvögel und Geflügel zur Verfügung und werden bei Hühnern, Puten und Tauben (Brief- und Zuchttauben) durchgeführt.
Es ist daher für alle Tierhalterinnen und Tierhalter wichtig, sich und ihre Vögel zu schützen!
Nähere Informationen zur Krankheit siehe AGES.
Fachliche Informationen
Österreich ist seit 1999 frei von Newcastle Disease. Die NCD ist in Österreich bei Geflügel zuletzt 1997 aufgetreten, wird aber bei Wildtauben derzeit vermehrt beobachtet.
Die NCD ist eine anzeigepflichtige Krankheit. Das Auftreten klinisch verdächtiger Symptome (drastischer Rückgang der Legeleistung, Fieber, Apathie, Appetitlosigkeit, schnupfenähnliche Symptome, Atemnot, Durchfall, zentralnervale Störungen (Kopfverdrehen), hohe Sterblichkeit) ist der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt zu melden, die/der Proben zur Diagnose einsendet. Nur hochpathogene Virustypen werden als Seuche angezeigt, wenn ein hochpathogener (velogener) Pathotyp des Virusstammes festgestellt wird oder das Virus einen Pathogenitätsindex (ICPI) von 0,7 oder höher aufweist. Eine prophylaktische Impfung ist in Österreich erlaubt und wird auch bei Hühnern, Puten und Tauben (Brief- und Zuchttauben) durchgeführt.
Jeder Verdachtsfall muss der Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt der zuständigen Behörde gemeldet werden.
Behördliche Maßnahmen bei Ausbruch in einem Betrieb
- Sperre des betroffenen Betriebes
- Keulung aller empfänglichen Tiere im Seuchenbetrieb
- Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
- Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius 3 km um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 10 km um den Seuchenbetrieb) und Untersuchung aller vogelhaltenden Betriebe in den Zonen
- Handelsrestriktionen
Dringend empfohlene Schutzmaßnahmen
- Besprechen Sie die Möglichkeit einer Impfung Ihrer Tiere mit Ihrer Tierärztin/Ihrem Tierarzt
- Kontaktieren Sie Ihre Tierärztin/Ihren Tierarzt, wenn Ihre Tiere nicht gesund erscheinen
- Achten Sie beim Kauf von Tieren auf Krankheitsanzeichen
- Halten Sie zugekaufte Tiere die ersten zwei Wochen strikt getrennt von Ihren Tieren (Quarantäne) und verwenden Sie bei deren Betreuung gesonderte Kleidung/Schuhwerk/Gegenstände
- Schützen Sie Ihre Vögel bestmöglich vor dem Kontakt zu Wildvögeln
- Füttern und Tränken Sie Ihre Tiere nur im Stall/unter einem Unterstand
- Lagern Sie Futter und Einstreu geschützt vor Wildvögeln
- Entfernen Sie regelmäßig Futterreste
- Tränkwasser sollte nicht aus Oberflächengewässern stammen
- Reinigen und desinfizieren Sie Transportbehältnisse und Gerätschaften regelmäßig
- Wechseln Sie vor und nach dem Betreten Ihrer Tierhaltung strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung sowie zwischen Straßen- und Stallschuhwerk
- Waschen und desinfizieren Sie sich die Hände vor und nach dem Betreten Ihrer Tierhaltung
- Beschränken Sie den Zutritt zu Ihren Tieren auf Personen, die unbedingt notwendig sind