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Kleiner Bienenstockkäfer

Aethina tumida. Betrifft Bienen.

Allgemeine Informationen

Der Kleine Bienenstockkäfer (Aethina tumida) sorgt für wirtschaftliche Schäden bei Honigbienen. Der dunkelbraune, 5 mm lange und 3 mm breite flugfähige Käfer versteckt und vermehrt sich in verborgenen Winkeln des Kastens. Die Weibchen legen bis tausend weißliche, bohnenförmige Eier paketweise in die Ritzen und unter den Wabendeckeln ab. Die weißlichen, madenähnlichen Larven des Schädlings entwickeln sich in den Waben und ernähren sich von Honig, Pollen und Brut. Der dabei vergorene Honig riecht häufig faulig.

Die Schäden werden vor allem von den Larven verursacht: Kotverunreinigungen und Fermentation des Honigs, fortschreitende Zerstörung der Waben bis zu ihrem Zusammenbruch. Schwächung des Bienenvolks bis zum Verlassen des Stocks. Der Schädling kann sich auch für den Imker unbemerkt entwickeln (subklinischer Befall).

Die Übertragung erfolgt durch Ausschwärmen der adulten Käfer. Die Verbreitung ist auch durch die Wanderimkerei und den Transport von Imkereimaterial und Obst möglich.

AGES: Detaillierte Informationen zum Kleinen Bienenstockkäfer

Bekämpfung

Jeder Verdacht auf den Befall mit dem Kleinen Bienenstockkäfer ist der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt zu melden.

Verbreitung

Der Käfer ist beheimatet in Afrika südlich der Sahara, wo er nur geringe Schäden verursacht. Die Verschleppung erfolgte nach Nordamerika, Australien und Ägypten. In Portugal wurde er rechtzeitig erkannt und schnell ausgerottet. In Österreich wurde der Kleine Bienenstockkäfer bisher noch nicht nachgewiesen.

Aktuelle Situation in Italien

Im September 2014 wurde erstmals das Vorkommen des Kleinen Beutekäfers in Italien, konkret in den Regionen Kalabrien und Sizilien, festgestellt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung  wurden unverzüglich eingeleitet.

Im Zuge des bestehenden Überwachungsprogramms wurde am 14. September 2015 das neuerliche Auftreten des Kleinen Bienenstockkäfers in der Schutzzone (Kalabrien) beobachtet. Es wurden Käfer und Larven nachgewiesen. Die Maßnahmen in der Schutzzone (20km) und Überwachungszone (100km) sind aufrecht. Die befallenen Stöcke wurden vernichtet und die Kontrollen in den Zonen fortgesetzt.

Gemäß dem österreichischem Bienenseuchengesetz sind sowohl ein Befall mit dem Kleinen Bienenstockkäfer als auch der Verdacht seines Vorkommens anzeigepflichtig (Bienenseuchengesetz BGBl I 2005/67, § 3. Abs.1 Z 1. und 2.).

Da die tatsächliche Verbreitung dieses Schädlings noch nicht bekannt ist, sollten aus Gründen der Vorsorge keine Bienenvölker, Bienenköniginnen und gebrauchte Imkerausrüstung aus Italien importiert bzw. im Zuge von Wanderungen nach Österreich (rück)verbracht werden.

Gemäß Richtlinie 92/65 des Rates (innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Bienen und Hummeln) sind Verbringungen von Bienen/Hummeln aus Gebieten, in denen in einem Umkreis von mindestens 100 km Radius keine Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Verdacht oder dem bestätigten Vorkommen des Kleinen Bienenstockkäfers in Kraft sind, gestattet.

Unser einheimischer Bienenbestand kann durch Vorbeugung und gute imkerliche Praxis – einem rechtzeitiges Erkennen und einer fachgerechten Eliminierung des Schädlings – geschützt werden.

Weitere Informationen

AGES-Info zu Bienenstockkäfer
Uni Graz
COLOSS
www.oie.int
www.aca.at
www.imkerbund.at
Istituto Zooprofilattico Sperimentale delle Venezie
EU-Referenzlabor für Bienenkrankheiten

(27.06.2016)