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Aujeszky’sche Krankheit

Morbus Aujeszky, Pseudowut, betrifft Schweine.

Überwachungsprogramm

Im Jahr 1997 erhielt Österreich aufgrund der Freiheit von Aujeszky'scher Krankheit bei Hausschweinen Zusatzgarantien für den Handel (Richtlinie 64/432/EWG). Die Seuchenfreiheit von der Aujeszky’schen Krankheit wurde gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission übernommen. Seit 21.April 2021 sind die Bestimmungen des Animal Health Law, Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission maßgebend.
Die Impfung ist verboten.
Um den guten Seuchenzustand, mit welchem auch wirtschaftliche Vorteile verbunden sind aufrecht erhalten zu können, wird jährlich ein Überwachungsprogramm durchgeführt.  

Im Jahr 2020 wurden 18.749 Schweineblutproben von Tieren aus 5.076 Betrieben untersucht; alle waren negativ; Zusätzlich wurden 137 Proben von Abortusmaterial untersucht; alle Proben waren negativ.

Im Jahr 2019 wurden 17.381 Schweineblutproben von Tieren aus 3.320 Betrieben untersucht; alle waren negativ. Zusätzlich wurden 124 Proben von Abortusmaterial getestet; alle waren negativ.

Im Jahr 2018 wurden 13.404 Schweine aus 3.838 Betrieben untersucht. Zusätzlich wurden 3.598 Blutproben aufgrund von Abortusfällen und 95 Fetus-Proben untersucht, alle Proben waren negativ.

Information für Hausschweinehaltung

Aufgrund des Auftretens der Aujeszky’schen Krankheit bei Wildschweinen wird ersucht, die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen im eigenen Betrieb zu überprüfen, wie z.B.:

  • Wechsel der Schuhe/der Überbekleidung vor dem Betreten des Stallgebäudes
  • Vermeidung des Kontakts zwischen Haus- und Wildschweinen
    Hände waschen auch vor dem Betreten des Stallgebäudes
  • Kein Wildschwein im eigenen Bestand aufbrechen
    Die Einhaltung des Trankfütterungsverbotes wird vorausgesetzt
  • Keine Verfütterung von rohem Fleisch und rohen Innereien an Hunde und Katzen

Weitere Informationen

Im Zusammenhang mit dem Auftreten der Aujeszky’schen Krankheit bei Wildtieren und der Erkrankung von (Jagd)Hunden wurde eine detaillierte Information durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) erstellt.