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Afrikanische Pferdepest
African Horse Sickness (AHS). Betrifft vor allem Pferde.
Inhaltsverzeichnis
Akute bis subakute Virusinfektion der Equiden. Betrifft Pferde, aber auch Maultiere, Esel und Zebras sind empfänglich, allerdings weniger als Pferde. Selten können Kamelartige, Angoraziegen, Elefanten und Hunde betroffen sein, letztere nach dem Verzehr von Fleisch erkrankter Tiere. Verläuft bei Erstausbrüchen mit einer hohen Mortalität. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Erreger: Virus
Der Erreger ist ein Virus der Gattung Orbivirus.
Symptome
Die Krankheit kann in vier verschiedenen Verlaufsformen auftreten:
- Lungenform: hohes Fieber, Husten, schaumiger Nasenausfluss, erschwerte Atmung. Es sterben bis zu 95 Prozent der erkrankten Tiere.
- Herzform: Fieber, Schwellungen am Kopf und Hals, Schleimhautveränderungen (rote Pünktchen, Blauschimmer). Es sterben bis zu 50 Prozent der erkrankten Tiere.
- Lungen-Herz-Form: Die Tiere zeigen eine Mischung der Krankheitsanzeichen der Lungen- und der Herzform.
- Milde Form (Horse Sickness Fever): 5 bis 8 Tage lang Fieber, danach können sich die Tiere vollständig erholen, jedoch andere Pferde anstecken.
Übertragung durch Insekten
Der Krankheit wird durch den Stich von Mücken (Gnitzen) übertragen, daher treten die Krankheitsfälle vermehrt während der Mückenflugsaison auf. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier findet nicht statt, mit Ausnahme der Ansteckung von Hunden durch den Verzehr von erregerhaltigem Fleisch. Die Krankheit kann indirekt durch gebrauchte Spritzen übertragen werden.
Verbreitung
In Österreich ist die Afrikanische Pferdepest noch nie aufgetreten.
Die Verbreitung der Afrikanischen Pferdepest ist abhängig vom Vorkommen der Mücken, welche die Krankheit übertragen. Die Krankheit ist in Zentralafrika, Südafrika und gelegentlich in Nordafrika verbreitet. In Europa waren die letzten Fälle 1987-1990 in Spanien und 1989 in Portugal. Österreich ist amtlich anerkannt frei von der Krankheit.
Bekämpfung
Die Afrikanische Pferdepest ist eine hochansteckende und somit anzeigepflichtige Tierseuche.
Vorbeugende Impfstoffe gegen die Krankheit existieren, sind aber in Österreich verboten. Erkrankte Tiere müssen getötet und unschädlich beseitigt werden. Jeder Verdachtsfall muss der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt gemeldet werden.