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Epizootische Hämorrhagie

Aktuelles

Am 24.10.2023 wurde das BMSGPK offiziell informiert, dass die zwei von der Schweiz gemeldeten Fälle von Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) vom Referenzlabor der World Organisation for Animal Health (WOAH), nach zusätzlich durchgeführten Analysen, nicht bestätigt werden konnten. 

Zuvor hatten die Schweizer Veterinärbehörden am 11.10.2023 auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Kanton Bern EHD bei einem Kalb und einen zweiten Fall im Kanton Jura bei einer Kuh gemeldet. Alle vom Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche wurden bereits aufgehoben.

Die Krankheit wird durch Mücken übertragen und befällt vor allem Hirsche und Rinder. Sie ist für den Menschen nicht gefährlich und ist bisher in Österreich nicht vorgekommen. 

Was ist EHD

Die Epizootische Hämorrhagie (EHD) ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer und von Kameliden. Bei bestimmten Hirscharten kann es zu hohen Erkrankungs- und Todesraten kommen. Klinisch ist sie der Blauzungenkrankheit sehr ähnlich. Menschen sind von der Erkrankung (weder durch direkten Kontakt mit noch durch Lebensmittel von infizierten Tieren) nicht betroffen. Die Übertragung des EHD-Virus (EHDV) erfolgt über den Biss von Insekten (Gnitzen). Eine spezifische Therapie ist nicht möglich. Erkrankte Tiere können nur symptomatisch behandelt werden. Einen aktuellen Überblick der Tierseuchensituation finden Sie hier.

Behördliche Maßnahmen

Es handelt sich um eine meldepflichtige Tierseuche. Jeglicher Verdacht hat der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet zu werden. Bei Auftreten eines Verdachtsfalles ist eine behördliche Untersuchung des Tieres einschließlich der Entnahme und Untersuchung von diagnostischen Proben des betroffenen Tieres und etwaiger Kontakttiere durchzuführen. Zusätzlich sind epidemiologische Untersuchungen zur Aufklärung des wahrscheinlichsten Eintragsweges und Zeitpunkts durchzuführen.

Als wichtige Präventionsmaßnahme gilt, gehaltene Wiederkäuer und Kameliden so gut wie möglich vor Mücken/Gnitzen zu schützen.

Falls sich ein Ausbruch in einem gehaltenen Tier einer gelisteten Spezies (im Wesentlichen Wiederkäuer und Kameliden) bestätigt, muss der Nachweis der Europäischen Union und international gemeldet werden. Es gelten dann Verbringungsbeschränkung für gehaltene Wiederkäuer und Kameliden im innergemeinschaftlichen Handel. Gehaltene Wiederkäuer und Kamelide dürfen nur dann innergemeinschaftlich verbracht werden, wenn sie aus einem Betrieb stammen,  in dessen  Umkreis von 150km in den letzten beiden Jahren vor der geplanten Verbringung keine Infektion mit dem EHD Virus bei gehaltenen Tieren gemeldet wurde.

Proben für eine labordiagnostische Abklärung können jederzeit an die AGES, Institut für Veterinärmedizinische Untersuchungen, Robert Koch Gasse 17, 2340 Mödling eingesendet werden.

Rechtsinformationen

VO EU 2018/1882 – KATEGORIE D+E

Ausbreitung innerhalb der EU muss verhindert werden (handelsrelevant). Muss innerhalb der Union überwacht werden

Verordnung (EU) 2020/688

Verbringungsbeschränkungen für empfängliche Tierarten.

VO EU 2020/686

Verbringungsbeschränkungen für Zuchtmaterial.

Fachinformationen

AGES

WOAH