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Informationen zu Hund und Katze
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Inhaltsverzeichnis
Kauf eines Hundes oder einer Katze
Mit der Anschaffung eines Haustieres übernehmen Sie eine große Verantwortung gegenüber dem Tier. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, genau abzuwägen, ob man alle rassespezifischen Bedürfnisse des Tieres erfüllen kann und will. Nicht jede Rasse ist für jeden Menschen und jede Umgebung geeignet. Überlegen Sie gut, ob das Haustier zum Lebensstil und zum Freizeitverhalten passt.
Hund
Katze
Zucht
Verantwortung des Halters
Zucht ist die Fortpflanzung von Tieren unter Verantwortung des Halters durch
a) gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts oder
b) gezielte oder nicht verhinderte Anpaarung oder
c) das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder
d) durch Anwendung von Techniken der Reproduktionsmedizin. (§14 Z 14 Tierschutzgesetz-TSchG)
Die Haltung von Katzen und Hunden zum Zwecke der Zucht oder des Verkaufs ist vom Halter/von der Halterin der Bezirkshauptmannschaft vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden (gemäß § 31 Abs.4 TSchG)
- Die Mindestanforderungen zur Haltung von Hunden und Katzen zur Zucht sind in der 2. Tierhaltungsverordnung (2.TH VO) Anlage 1, Pkt. 1 und 2 festgelegt
- Es gibt besondere Meldepflichten für Personen, welche Tierrassen, bei denen Qualzuchtmerkmale auftreten, zur Zucht einsetzen. Anlässlich der Meldung der Zucht bei der Bezirksverwaltungsbehörde ist mitzuteilen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um Qualzucht zu verhindern (Zuchtprogramm). (Verordnung BGBl.II Nr.70/2016 iVm § 31 Abs. 4 und § 44 Abs. 17 TSchG )
- Bei der Darstellung der Maßnahmen ist insbesondere auszuführen wie die Dokumentation der Verpaarungen und Geburten bzw. Würfe erfolgt und welche zusätzlichen diagnostischen Maßnahmen neben der klinischen Untersuchung eingesetzt und gewertet werden, um die Erreichung des Zieles der Vermeidung von Qualzuchtmerkmalen bei der konkreten Verwendung der jeweiligen Tiere in der Zucht nachvollziehbar zu gewährleisten. Die daraus sich ergebenden Konsequenzen müssen eingehalten werden.
- Die Meldung der Zucht bei der Bezirksverwaltungsbehörde ist unabhängig davon durchzuführen, ob die Zucht regelmäßig oder unregelmäßig, mit oder ohne Gewinn erfolgt. Dies gilt auch für Landwirte und Landwirtinnen (gemäß § 31 Abs.4 TSchG).
Mit 1. April 2016 erfolgte eine Verordnungsänderung zur Klarstellung der Bestimmung über die Pflicht der Kastration von Katzen. Katzen mit Zugang ins Freie sind zu kastrieren. Nur Zuchtkatzen sind von der Kastrationspflicht ausgenommen und sind ab 1.1.2018 zu chippen und in der Heimtierdatenbank des Bundes zu melden. Auch bereits vorher zur Zucht verwendete Katzen sind bis längstens 31.12.2018 zu melden( §24a TSchG iVm § 44 Abs.23 bis 25)
Mit dieser Bestimmung sollen Katzen, mit denen gezüchtet wird, eindeutig einem Halter zugeordnet werden können.
Mit der generell bestehenden Kastrationspflicht soll die Zahl der streunenden Katzen vermindert werden, die vermehrt schweren Infektionskrankheiten, Verletzungen durch Kämpfe um weibliche Tiere, Schwächung durch häufig aufeinander folgende Geburten, hoher Welpensterblichkeit, schlechter Versorgung, Verwurmung und Hautparasiten ausgesetzt sind.
Verbot von Qualzucht
Verbot von Qualzucht - Wichtige Informationen über das Verbot der Qualzucht (2019)
Seit 1.1.2025 hat die Qualzuchtkommission ihre Arbeit aufgenommen.
Tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden
Zur näheren Bestimmung der tierschutzkonformen Ausbildung von Hunden, BGBl. II Nr. 56/2012, wurde gemäß der Verordnung § 9 Abs. 2 von der Koordinierungsstelle „Tierschutzqualifizierter HundetrainerInnen" eine Richtlinie veröffentlicht, die der Ausgestaltung des Gütesiegels „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin" bzw. „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" dient. Die Richtlinie enthält Details zum Prüfungsablauf, zur Vor-Ort-Kontrolle, der Kostentragung sowie der Weiterführung und Aberkennung des Gütesiegels. Zusätzlich wurde ein Handbuch zur Qualitätskontrolle erstellt.
Prüfungsablauf
Seit 8. März 2013 kann die Prüfung zur „Tierschutzqualifizierten Hundetrainerin" bzw. zum „Tierschutzqualifizierten Hundetrainer" absolviert werden. Die Prüfung findet am Campus der Veterinärmedizinischen Universität statt und umfasst eine theoretische Prüfung (in Form eines Multiple Choise Tests) sowie eine praktische Prüfung mit einem Fachgespräch und vier praktischen Übungssituationen.
Prüfungszulassung
Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung sind unter anderem die Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung, die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und die mindestens zweijährige praktische Erfahrung in der Arbeit mit Hunden.
Prüfungszertifikat
Die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung wird durch ein Prüfungszertifikat bestätigt.
Antrag auf Gütesiegel
Auf Antrag einer zertifizierten Person ist die Koordinierungsstelle berechtigt das Gütesiegel zu verleihen. Das Gütesiegel darf für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem Datum der Verleihung geführt werden. Drei Monate vor Ablauf des vierten Jahres der Gültigkeit des Gütesiegels ist ein Antrag auf Weiterführung zu stellen.