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Tierarzneimittelanwendung und Rückstandskontrolle
Die Rückstandskontrolle erfolgt auf Basis der Richtlinie 96/23/EG umgesetzt durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und die Rückstandskontrollverordnung 2006. Der nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist ein wirksames und in der Gemeinschaft einheitlich angewendetes Instrument zur Überwachung und Kontrolle der Verwendung unerlaubter und erlaubter Stoffe bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie in Lebensmitteln tierischer Herkunft. Der von der Europäischen Kommission jährlich genehmigte NRKP umfasst Plan- und Verdachtsproben. Untersucht wird auf Stoffe mit anaboler Wirkung, nicht zugelassene Stoffe, Tierarzneimittel und Kontaminanten. Weitere Informationen über die Kontrolle tierischer Lebensmittel auf Rückstände von Tierarzneimitteln und Hormonen finden Sie auf der Homepage der AGES.
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Kundmachung gem. § 2 Abs. 2 Veterinär-Arzneispezialitäten-Anwendungsverordnung 2010
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Arzneimittelanwendung bei Equiden
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Durchführungserlass 6/Version 13 zu Untersuchungen im Rahmen der Rückstandskontrolle
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Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln
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Richtlinien zur Durchführung der mikrobiologischen Fleischuntersuchung gemäß Fleischuntersuchungsverordnung 2006
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Durchführungserlass 6/Version 12 zu Untersuchungen im Rahmen der Rückstandskontrolle
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Leitlinie zur Vermeidung von Rückständen in der Milch im Zuge der Separationsmelkung behandelter Tiere, Stand 10/2014
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Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen der Aquakultur
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Untersuchung von Wasser- und Sedimentproben von Teichanlagen auf Malachitgrün
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Berechnung der Wartezeit bei Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren
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Anleitung zur Vorgangsweise bei der Schlachtung in Bezug auf Rückstände