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Leitfaden "Haltung von Futterinsekten im Zoofachhandel"
Futtertiere sind keine "Tiere zweiter Klasse", die lediglich als Mittel zum Zweck dienen, sondern auch ihnen steht Schutz aus der "besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf" zu. Gemäß Tierschutzgesetz (TSchG) ist es verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.
Dass auch Insekten und andere Wirbellose schädigende Reize wahrnehmen, steht außer Frage. Ob es sich dabei auch um eine Schmerzwahrnehmung handelt, ist ungeklärt. Nach dem Vorsichtsprinzip sollte jedoch beim Umgang mit Insekten darauf Bedacht genommen werden, dass sie möglicherweise Schmerz empfinden.
Auch dem Schutz vor "Schäden" unterliegen Futterinsekten, wie etwa Verletzungen, Schädigungen durch schlechtes Futter, zu geringe Versorgung mit Feuchtigkeit oder Sauerstoff oder zu hohe bzw. zu tiefe Temperaturen.
Die Arbeitsgruppe "gewerbliche Tierhaltung" des Tierschutzrates hat einen Leitfaden zur "Haltung von Futterinsekten im Zoofachhandel" erstellt, der Empfehlungen zu folgenden derzeit handelsrelevante Insektenarten (Futterinsekten) beinhaltet:
- Wanderheuschrecke
- Amerikanische Schabe
- Wüstenheuschrecke
- Mehlwurm
- Heimchen
- Zophobas
- Steppengrille
- Drosophila
- Feldgrille
- Fliegenmade
- Schokoschabe
- Wachsmotte
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Leitfaden "Haltung von Futterinsekten im Zoofachhandel"
(12.5.2017)