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FAQs zur Aviären Influenza

Inhaltsverzeichnis

Krankheit

Was ist die Vogelgrippe?

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), umgangssprachlich auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, ist eine akute, hochansteckende Viruserkrankung. Hochempfänglich für diese Tierseuche sind Hühner, Enten, Gänse und viele andere Vogelarten. Eine Erkrankung verläuft meist schnell und heftig und endet tödlich. Wildlebende Wasservögel sind das natürliche Erregerreservoir. Das Virus ist auf Säugetiere und auch auf den Menschen übertragbar (Zoonose). Es ist daher für Tierhalterinnen und Tierhalter wichtig, sich und ihre Tiere zu schützen!

Aviäre Influenza - Allgemeine Informationen für Hobbyhalter:innen:  Was ist die Aviäre Influenza? Wie wird sie übertragen und wer ist dadurch gefährdet? Wie können Geflügelhalter:innen ihr Geflügel vor der Vogelgrippe schützen - https://youtu.be/mpDdLc6Kwko?feature=shared

Können sich auch Menschen mit der Vogelgrippe infizieren?

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) bewertet derzeit das Risiko einer Ansteckung mit Aviärer Influenza für die breite Öffentlichkeit als gering ein.  Die meisten Virusstämme der Vogelgrippe sind relativ harmlos und infizieren den Menschen nicht.

Menschen mit intensivem Kontakt zu infiziertem Geflügel können sich mit der Vogelgrippe infizieren. Das gilt für:

  • Personen die im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung z.B. Keulung, Bergung, Desinfektion, Ausbruchsabklärung, etc. tätig sind
  • Personen mit Kontakt zu potenziell infizierten Säugetieren wie Schadnagern, Füchsen oder anderen wildlebenden Tieren und Arbeitskräfte in Wildtierstationen. 

Diese Personen müssen sich während des Kontakts angemessen schützen und sollten auch nach dem Kontakt mit infiziertem Tieren ihren Gesundheitszustand beobachten. Die Vogelgrippe kann von Tieren auf den Menschen hauptsächlich über einen direkten Kontakt mit infizierten Tieren übertragen werden.

Weitere Informationen zur Humangesundheit finden Sie hier.

Wie können sich Personen schützen, die in Kontakt mit betroffenen Tieren stehen?

Es eine Reihe an Empfehlungen, um sich vor einer Übertragung zu schützen:

  • Tragen Sie eine Schutzausrüstung (insb. Atemschutz, Handschuhe und Augenschutz)
  • Achten Sie auf Desinfektionsmaßnahmen bei Betreten und Verlassen von betroffenen Betrieben
  • Berühren Sie keine tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögel und melden Sie diese an die Bezirksverwaltungsbehörde
  • Achten Sie auf eine gründliche Handhygiene. Die Verbreitung von respiratorischen Infektionskrankheiten kann durch Mund-Nasenschutz sowie Nies- und Hustenhygiene reduziert werden.
  • Fernhalten von Geflügel in den stärker von aviärer Influenza betroffenen Ländern, u.a. durch Verzicht auf den Besuch von Tier- und Geflügelmärkten.
  • Direkter Kontakt mit verendeten Wildvögeln sowie krankem oder verendetem Hausgeflügel sollte jedenfalls vermieden werden.
  • Verdachtsfälle bei Geflügel sind meldepflichtig. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt gemeldet werden.

Weitere Informationen für Personen mit intensiven Kontakt zu infizierten Tieren und zu Präventionsmaßnahmen finden Sie hier

Aviäre Influenza - Weitere Maßnahmen | Informationen für Hobbyhalter:innen: https://youtu.be/QWMeC1zpC5Q?feature=shared

Können sich Säugetiere mit der Vogelgrippe infizieren?

In der Regel sind Vögel von der Vogelgrippe betroffen. Unter gewissen Bedingungen können sich auch Säugetiere (u. a. Schweine, Rinder, Ziegen, Katzen, Hunde, Füchse, Dachse, Marder, Fischotter oder Nerze) mit der Vogelgrippe infizieren. Aasfresser oder Schadnager (Mäuse, Ratten) können hier auch eine Rolle bei der Übertragung spielen.

Aufgrund der zahlreichen Ausbrüche bei Wildvögeln werden auch wildlebende, verendet aufgefundene Säugetiere (z.B. Füchse) auf eine Infektion mit Influenza-A-Viren untersucht.

Wie funktioniert die Übertragung?

Die Geflügelpest ist für empfängliche Tierarten hoch ansteckend. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Die Ansteckung findet direkt von Tier zu Tier statt oder indirekt über Gegenstände, die mit dem Virus kontaminiert sind. Bei starker Staubentwicklung ist auch die indirekte Ansteckung über Luft möglich. Häufig verschleppt der Mensch den Erreger mit seiner Stallkleidung, dem Schuhwerk oder über Fahrzeuge (Reifen). Auch Wildvögel können sich anstecken und den Erreger weitertragen, dabei müssen sie nicht unbedingt selbst erkranken.  

Wie lange überlebt das Virus auf Gegenständen und Einstreu?

Influenzaviren sind – wie fast alle Viren – empfindlich gegenüber hohen Umgebungstemperaturen. UV-Licht hat dabei eine oberflächliche Wirkung, kann aber z.B. durch Kot geschützte Viren nicht abtöten. Tiefe Temperaturen wirken sogar stabilisierend auf Viren. Auch Einfrieren auf minus 60 Grad tötet diese Viren nicht ab. Außerhalb eines Wirtes, also auf Gegenständen (Werkzeug, Schuhsohlen, Reifen etc.), ist das Virus bei 20 Grad eine Woche lang lebensfähig. Bei 4 Grad überlebt das Virus bereits bis zu einen Monat. 

Darum ist es wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen zum Beispiel vermehrte Händehygiene, eigene Stallkleidung, Schuh- und Kleidungswechsel bei Betreten bzw. Verlassen des Stalls, Desinfektion an Ein- und Ausgängen, Einstreuhygiene und Schadnager- und Ungezieferbekämpfung.

Aviäre Influenza - Weitere Maßnahmen | Informationen für Hobbyhalter:innen: https://youtu.be/QWMeC1zpC5Q?feature=shared

Gibt es unterschiedliche Schweregrade der Geflügelpest?

Ja. Es können hochpathogene (stark krankmachende, HPAIV) und niedrigpathogene (schwach krankmachende, LPAIV) aviäre Influenzaviren unterschieden werden. Die Unterscheidung bezieht sich auf den Schweregrad der Erkrankung bei Vögeln. Hochpathogen für Vögel sind jedenfalls die Subtypen H5 und H7. Diese Viren sind für Vögel hochansteckend; bei Geflügel werden klinische Erkrankungen auch als Geflügelpest bezeichnet. Niedrigpathogene Varianten des aviären Influenzavirus können sich durch Mutationen spontan zu hochpathogenen Virusvarianten verändern und dadurch schwere Krankheitsausbrüche verursachen.

Wie sieht das Krankheitsbild bei Geflügel aus?

Wenn Sie einen Betrieb oder eine Hobby-Geflügelhaltung haben, achten Sie besonders auf folgende Symptomen Ihrer Tiere:

Atemwegsbeschwerden bis hin zu schwerer Atemnot, grünlich wässriger Durchfall, Blutungen an Organen, Kammspitzen und Ständern, Ödeme (Anschwellungen) im Kopfbereich, ausgeprägter Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eierschalen, deutlich verminderte Wasser- und Futteraufnahme, Mattigkeit und Fieber sind häufige Symptome einer HPAI-Erkrankung. Auch nervale Symptome wie Schiefhalten/Verdrehen des Kopfes oder Lähmungen können auftreten.

Die Geflügelpest ist meldepflichtig. Bei Verdacht muss sofort die Amtstierärztin/der Amtstierarzt der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde informiert werden.

Gemäß Vogelgesundheitsverordnung ist jede Haltung (ab 1 Tier) von Geflügel oder Vögeln binnen einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Ausgenommen sind Heimvögel, die dauerhaft in geschlossenen Räumen und ohne Kontakt zu anderen Vögeln gehalten werden.

Aviäre Influenza - Vogelgrippe erkennen | Informationen für Hobbyhalter:innen:  https://youtu.be/vEoqNR9383g?feature=shared 

Aviäre Influenza - Krankheitsanzeichen | Informationen für Hobbyhalter:innen: https://youtu.be/IMQofhzzOqI?feature=shared 

Wann muss ich den Verdacht, dass eines meiner Tiere an Vogelgrippe erkrankt ist, der Behörde melden?

Wenn Tierbesitzer:innen, Tierärzt:innen oder andere betroffene Personen einen Verdacht auf eine meldepflichtige Tierseuche wie z. B. Vogelgrippe haben, so müssen sie das umgehend der Behörde melden. Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat. Sollte eine Meldung dort nicht möglich sein, kann auch die nächste Polizeidienststelle verständigt werden. Diese Meldung kann persönlich oder per Telefon erfolgen.

Neben der Meldepflicht sind auch folgende Anzeichen bzw. auffällige Veränderungen bei den Tieren den Behörden zu melden:

  • Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder
  • Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder
  • Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche

Aviäre Influenza - Meldepflicht von Geflügelhaltungen | Informationen für Hobbyhalter:innen: https://youtu.be/7PgM1bmWdMA?feature=shared

Ist der Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelerzeugnissen bedenklich?

Der EFSA zufolge gibt es keine Hinweise darauf, dass sich Menschen durch den Verzehr kontaminierter Geflügelerzeugnisse mit der Vogelgrippe infizieren können. In Österreich und in den anderen Mitgliedstaaten der EU werden in jedem Fall Fleisch und Geflügelerzeugnisse aus infizierten Beständen vernichtet und gelangen somit nicht in die Lebensmittelkette.

Darf ich als Direktvermarkter:in Eier oder auch Geflügelfleisch ab Hof verkaufen?

Ja, aber nur, wenn eine gute räumliche Trennung zwischen dem Verkauf der Produkte und den Stallungen sowie dem Futterlager und den Gerätschaften, welche im Stall eingesetzt werden, gewährleistet ist.

Zum Beispiel ist es erlaubt, wenn der Verkaufsstand oder Automat im Ortszentrum, oder aber am Grundstück in Entfernung vom Stall steht. Auch der Verkauf im Wohnhaus oder an der Straße vor dem Betrieb ist möglich.

Nicht erlaubt ist der Verkauf der Produkte aus dem Kühlschrank in unmittelbarer Nähe zum Stall.

Impfung

Gibt es eine Impfung für Menschen gegen das Virus?

Es gibt bereits sogenannte präpandemische Impfstoffe für den Menschen, die auch einen Schutz gegen das derzeit zirkulierende H5N1 Virus vermitteln können. Diese sind allerdings aktuell nicht in Österreich zugelassen.

Weitere Informationen zur Humangesundheit finden Sie hier.

Gibt es eine Impfung für Geflügel gegen das Virus?

Ja, allerdings war diese bisher in Europa verboten, da der Ansatz der Früherkennung und schnellen Beseitigung gewählt wurde. Da die Geflügelpest nun das ganze Jahr über bei Wildvögeln nachgewiesen wird und sich damit offenbar in der Wildvogelpopulation festgesetzt hat, wird an der Entwicklung von Impfstoffen und Impfstrategien gegen die Geflügelpest gearbeitet.

Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/361 sind Impfungen des Geflügels unter strengen Auflagen in den EU Mitgliedstaaten nunmehr möglich. Hierzu muss allerdings der Impfstoff durch die Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen oder die Anwendung durch die Behörde erlaubt werden. 

Handel

Gibt es Vorschriften für den Handel mit infizierten Vögeln und Tieren?

Das Auftreten der HPAI bei Geflügel führt zu Beschränkungen im internationalen Handel mit lebenden Vögeln und Geflügelfleisch aus der infizierten Region/dem infizierten Land.

Auch wenn die Vogelgrippe keine gelistete Seuche bei Säugetieren ist, gelten dennoch die allgemeinen Tiergesundheitsanforderungen. Insbesondere dürfen nur gesunde Tiere gehandelt werden, und für die Verbringung von Tieren in andere Länder ist eine Veterinärbescheinigung erforderlich.

(Behördliche) Maßnahmen

Gibt es gewisse Gebiete in Österreich, die besonders betroffen sind?

Ja, geografisch bedingt gibt es in Österreich etliche Gebiete, in welchen erfahrungsgemäß häufiger mit Ausbrüchen der Geflügelpest zu rechnen ist. Diese Gemeinden bzw. Bezirke liegen überwiegend in der Nähe von fließenden oder stehenden Gewässern, und werden gerne von Wildvögeln als Rast- bzw. Nistplatz genutzt. Hier wurden auch in der Vergangenheit schon Ausbrüche von Geflügelpest festgestellt.

Gemäß Geflügelpest-Verordnung können diese Gebiete in „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ oder „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ ausgewiesen werden. Besondere Schutzmaßnahmen sind in diesen Gebieten auch für Hobby- und Kleinhaltungen (<50 Tiere) rechtlich verpflichtend umzusetzen. Auf folgender Seite finden Sie die aktuellen Risikogebiete: KVG.

Aviäre Influenza - Risikogebiete | Informationen für Hobbyhalter:innen: https://youtu.be/5Op-bDgLxR0?feature=shared

Welche Maßnahmen gelten in Gebieten mit erhöhtem Risiko?

Wenn sich Ihr Betrieb in einem Gebiet mit erhöhtem Risiko befindet, achten Sie bitte auf folgende Maßnahmen:

  • Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein.
  • Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) ODER die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall/unter einem Unterstand erfolgen und Ausläufe müssen von Gewässern mit Wildvögeln abgezäunt sein.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser (z.B. Teiche), zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Bei Abfall der Futter-, Wasseraufnahme (>20%) oder Legeleistung (>5%) sowie erhöhten Todesfällen (>3%) ist verpflichtend die Behörde zu informieren.
  • Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden

Welche Maßnahmen gelten in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko?

Wenn sich Ihr Betrieb in einem Gebiet mit stark erhöhtem Risiko befindet, achten Sie bitte auf folgende Maßnahmen:

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen, sind in „Gebieten mit stark erhöhtem Risiko“ folgende weitere Maßnahmen einzuhalten:

Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.

Auch kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor einer Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der „Gebiete mit erhöhtem Risiko“ einzuhalten.

Dringend empfohlen werden zusätzlich folgende Schutzmaßnahmen:

  • Kontaktieren Sie Ihre Tierärztin/Ihren Tierarzt, wenn Ihre Tiere nicht gesund erscheinen.
  • Achten Sie beim Kauf von Tieren auf Krankheitsanzeichen.
  • Halten Sie zugekaufte Tiere die ersten zwei Wochen strikt getrennt von Ihren Tieren (Quarantäne) und verwenden Sie bei deren Betreuung gesonderte Kleidung/Schuhwerk/Gegenstände.
  • Beschränken Sie den Zutritt zu Ihren Tieren auf Personen, die unbedingt notwendig sind.
  • Wechseln Sie vor und nach Betreten Ihrer Tierhaltung strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung sowie zwischen Straßen- und Stallschuhwerk.
  • Waschen Sie sich vor dem Betreten Ihrer Tierhaltung die Hände.
  • Reinigen und desinfizieren Sie Gegenstände vor dem Einbringen in Ihre Tierhaltung.
  • Lagern Sie Futter und Einstreu geschützt vor Wildvögeln.
  • Entfernen Sie regelmäßig Futterreste.
  • Verfüttern Sie keine Eierschalen von gekauften Eiern.
  • Führen Sie regelmäßig eine Schadnagerbekämpfung durch.

Welche Maßnahmen gelten in Schutz- und Überwachungszonen?

Wenn ein Ausbruch bestätigt ist, werden entsprechende Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. In diesen Zonen gilt eine generelle Stallpflicht, auch für Kleinbetriebe mit weniger als 50 Tieren. Als Tierhalter:in muss man unter anderem für Folgendes sorgen

  • Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
  • Alle Fahrzeuge, die den Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
  • Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
  • Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (z.B.: in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!  
  • Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.
  • Tierschauen, Wettbewerbe oder Messen mit Geflügel sind in diesen Zonen verboten

Die genauen Bestimmungen sind der delegierten Verordnung (EU) 2020/687 zu entnehmen.

Wie sehen die behördlichen Maßnahmen bei einem Ausbruch auf einem Betrieb aus?

Wenn Ihr Betrieb von der Vogelgrippe betroffen ist, werden folgende Maßnahmen von der zuständigen Behörde getroffen:

  • Sperre des betroffenen Betriebes
  • Keulung aller empfänglichen Tiere im Seuchenbetrieb
  • Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
  • Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius 3 km um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 10 km um den Seuchenbetrieb). Beide Zonen zusammen werden als „Sperrzone“ bezeichnet. Innerhalb der Schutzzone werden sämtliche Betriebe in den Zonen untersucht. Innerhalb der Überwachungszone geschieht dies stichprobenartig.  
  • Der Handel mit lebendem Geflügel und ihren Produkten ist verboten

Aviäre Influenza - Schutzzonen | Informationen für Hobbyhalter:innen: https://youtu.be/eY3p4BYvoYY?feature=shared 

Was bedeutet "Stallpflicht"?

Stallpflicht bedeutet, dass Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen – die zumindest oben abgedeckt sind – zu halten sind. Damit soll der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich verhindert werden und der Kontakt zu wildlebenden Wasservögeln völlig ausgeschlossen werden.

Brieftauben dürfen in der Umgebung der Schläge zu Übungs- und Trainingszwecken ausgelassen werden, vorausgesetzt die Tiere werden im Schlag gefüttert und getränkt.

Aviäre Influenza - Tierwohl bei Stallhaltung | Informationen für Hobbyhalter:innen: https://youtu.be/8GDkwgb0B_8?feature=shared

Was mache ich bei Stallpflicht mit meinem Geflügel, wenn ich keinen Stall bauen kann?  

Es können Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für die Haltung von Straußen oder Gänsen, in Anspruch genommen werden. Diese sind jedoch von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde per Bescheid zu genehmigen. Diese Tiere sind danach einmal im Monat von einer Amtstierärztin bzw. einem Amtstierarzt einer klinischen Untersuchung zu unterziehen.

Die Fütterung und Tränkung der dieser Tiere darf jedenfalls nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert. Ebenso sind Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abzuzäunen.

In gemischten Haltungen von Geflügel hat eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel derart zu erfolgen, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist.

Was soll ich tun, wenn ich einen toten Vogel finde?

Jeder Fund von toten Wasservögeln oder toten Greifvögeln ist unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Die amtliche Tierärztin bzw. der amtliche Tierarzt wird dann gegebenenfalls die Bergung verendeter Wasser- oder Greifvögel veranlassen und diese an das nationale Referenzlabor, die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) einsenden.

Aviäre Influenza – Vogelfund: https://youtu.be/Ww_5qqkdGS4?feature=shared

Darf ich Geflügelkot und Einstreu bei Ausbrüchen verbringen?

Der Mist in den Ausbruchsbetrieben muss an Ort und Stelle aufbewahrt und abgedeckt werden. Anschließend wird die örtlich zuständige Behörde die weitere Vorgehensweise mit den betroffenen Betrieben besprechen.

05.12.2024