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Afrikanische Schweinepest (ASP)
African Swine Fever (ASF), Afrikanische Schweinepest (ASP) betrifft Schweine
Inhaltsverzeichnis
Aktuelles zur ASP
Im Jahr 2024 gab es europaweit über 500 Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Hausschweinbestand, wobei Serbien, Rumänien und die Ukraine besonders betroffen waren. Im Wildschweinbestand wurden nahezu 5.000 Fälle detektiert. Besonders betroffen waren die Länder: Polen, Deutschland und Bulgarien.
Auch die Situation in den direkten Nachbarländern (DE, SK, HU, IT) bleibt unverändert angespannt, ebenso wie das Geschehen in mehreren Ländern des Balkans. Einen umfassenden Überblick der Tierseuchenlage in Europa und die Risikoeinschätzung für Österreich liefert der monatlich aktualisierte Tierseuchenradar. Den aktuellen Stand der Ausbreitung in Europa finden Sie hier.
Es wird eindringlich von einer Mitnahme von Schweine- oder Wildschweinefleisch und von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten gewarnt! Produkte aus privater Erzeugung, die nicht einer amtlichen Kontrolle im Herkunftsland unterzogen wurden, stellen ein großes Risiko für die österreichische Tierpopulation dar!
Um Ausbrüche in der Wildschweinpopulation frühzeitig zu erkennen, sind österreichweit alle tot aufgefundenen und krankheitsverdächtigen Tiere der Veterinärbehörde zu melden (BGBLA 2019 II 399 - ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung). Zudem spielt die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen eine wesentliche Rolle zur Vorbeugung einer Einschleppung in schweinehaltende Betriebe.
Die Afrikanische Schweinepest ist bisher noch nicht in Österreich aufgetreten, durch die zahlreichen Fälle im Osten Europas ist die Gefahr einer Einschleppung aber sehr hoch! Ein Ausbruch in Österreich hätte schwerwiegende Folgen für Tiere und landwirtschaftliche Betriebe.
Detaillierte Informationen zu den Bekämpfungsmaßnahmen und Rechtsgrundlagen
Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest ist eine äußerst ansteckende, meist fieberhaft verlaufende Seuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine stellt jedoch für andere Tiere und Menschen keine Gesundheitsgefährdung dar. Der Erreger, ein Virus, ist sehr widerstandsfähig. Er kann Wochen bis Monate in Fleisch und Fleischwaren sowie in Schlachtabfällen überleben, in gefrorenem Fleisch sogar mehrere Jahre. Die Krankheit kann schnell und heftig (akut) oder langsam (chronisch) verlaufen, nicht immer werden typische Krankheitsanzeichen gezeigt.
- Detaillierte Informationen zur Ätiologie der ASP (AGES)
- FAQ zur ASP
- Diagnose und Krankheitsverlauf ASP - Präsentation zum Video
Wo kommt die ASP vor?
Aktuelle Informationen zum Vorkommen der ASP und den derzeit gültigen Sperrzonen sind auf der AGES Seite Tierseuchenradar und der Seite der EU-Kommission zu finden.
Eine regelmäßig aktualisierte Darstellung der Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest in der EU auf Basis der internationalen Tierseuchenmeldungen im ADIS (Animal Disease Information System) finden Sie hier.
Was sind die Konsequenzen eines Ausbruches?
Bei Auftreten von ASP in einem Betrieb müssen alle Tiere getötet werden. Bei Auftreten von ASP "nur" im Wildtierbestand sind umfassende und großräumige Handelsbeschränkungen in den betroffenen Gebieten einzuhalten. Die Seuche führt daher zu großen wirtschaftlichen Verlusten, welche die gesamte heimische Schweinewirtschaft sowie nachgelagerte Betriebe betreffen wird. Des weiteren ist in betroffenen Gebieten die Jagd stark zu reglementieren, um einer Ausbreitung in der Wildschweinpopulation entgegenzuwirken.
Detaillierte Informationen zu den Bekämpfungsmaßnahmen und Rechtsgrundlagen
Wie wird die ASP übertragen?
Die Afrikanische Schweinepest wird vor allem durch infizierte Schweine und das Verfüttern kontaminierter Speiseabfälle übertragen. Das Virus kann aber auch über kontaminierte Fahrzeuge, Ausrüstung oder Kleidung weiterverbreitet werden. Diese, von Menschen ermöglichten Übertragungswege stellen die häufigste Ursache dar, wenn ASP Fälle weit entfernt von infizierten Wildschwein-populationen auftreten. Sehr häufig steht im Verdacht, dass sich Wildscheine über nicht ordnungsgemäß entsorgte Essensreste infiziert haben.
Was kann ich tun?
Die obersten Ziele sind eine Einschleppung nach Österreich zu verhindern sowie allfällige Ausbrüche bei Wildschweinen oder Hausschweinen möglichst frühzeitig zu erkennen, um so schnell wie möglich Maßnahmen zur Eindämmung setzen zu können. Dafür sind die Veterinärbehörden auf Hilfe verschiedener Bevölkerungsgruppen angewiesen, die einen sehr wichtigen Beitrag leisten können.
Seit 15.12.2019 sind in ganz Österreich tot aufgefundene Wildschweine der Veterinärbehörde zu melden. (BGBLA 2019 II 399 - ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung)
Jäger
Um Ausbrüche in der Wildschweinpopulation frühzeitig zu erkennen, sind tot aufgefundene und krankheitsverdächtige Tiere der Veterinärbehörde zu melden. Zudem spielt die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen eine wesentliche Rolle zur Vorbeugung einer Einschleppung in schweinehaltende Betriebe. Besondere Vorsicht ist bei Jagdreisen in betroffene Länder geboten.
- Früherkennung und Biosicherheit (Details zu Maßnahmen und Rechtsgrundlage)
- Merkblatt JägerInnen
- Unterlagen zum BTSF Workshop Wildschwein und Jagd vom 19. September 2017
- Vorträge und Ergebnisse der Tierseuchenexpertensitzungen
- Info für Jäger - (zum Video siehe Vorschau unten)
- ASP Studiogespräch mit Ulrich Herzog und Josef Pröll (Video)
Informationsfilm für Jäger:
Schweinehalter
Schweinehalter spielen eine wesenliche Rolle bei der Früherkennung von ASP-Ausbrüchen. Zudem muss durch strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen verhindert werden, dass die ASP in Betriebe eingeschleppt wird. Ein Ausbruch in einem schweinehaltenden Betrieb hat nachhaltig schwerwiegende Auswirkungen auf die gesamte heimische Schweinewirtschat sowie nachgelagerte Betriebe. Daher:
- Jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildscheinen und Hausschweinen verhindern
- Kein Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine
- Keine betriebsfremden Personen in den Stall lassen
- Personen, die den Stall betreten, müssen saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen
- Mäuse und Ratten konsequent bekämpfen
- Tiertransportfahrzeuge nach jedem Transport reinigen und desinfizieren
- Jeden Verdacht auf Afrikanische Schweinepest unverzüglich dem Amtstierarzt melden
ASP Früherkennung beim Hausschwein (FLI Oktober 2018)
ACHTUNG: Die Vorgaben der Schweinegesundheits-Verordnung-SchwG-VO. BGBl. II Nr. 406/2016 sind jedenfalls einzuhalten. Schweine müssen so gehalten werden, dass ein Kontakt mit Wildschweinen verhindert wird.
- Empfehlung der Schweinegesundheitskommission (SGK)
- Information für Schweinehalter mit Information zur Biosicherheit (5-seitig)
- Information für Schweinehalter und Jäger (eine Doppelseite)
Informationsfilm für Schweinehalter:
Das Ländliche Fortbildungsinstitut Österreich (LFI) hat die Broschüre Biosicherheit Schwein herausgegeben. Diese Broschüre ist sehr anschaulich und wird von der Schweinegesundheitskommission als Grundlage für die Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen empfohlen.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen.
Auf der Homepage der Landwirtschaftskammer werden neben weiteren Publikationen auch noch andere praktische Empfehlungen zur seuchensicheren Haltung von Schweinen zur Verfügung gestellt.
Reisende
Reisende und Transporteure die aus betroffenen Ländern nach Österreich kommen, werden angehalten, Speisereste nur in verschlossenen Müllcontainern zu entsorgen. Illegal mitgebrachte Lebensmittel, die unsachgemäß entsorgt werden, können eine Ansteckungsquelle für Wildschweine darstellen.
- ASP mehrsprachiges Merkblatt für Reisende (Stand 2023 - 16 Sprachen)
- ASP Müll richtig entsorgen (A3 Plakat mehrsprachig)
Forstarbeiter
Krankheitsverdächtige und tot aufgefundene Wildschweine sind der Veterinärbehörde zu melden. Eine möglichst schnelle Erkennung von Ausbrüchen in Österreich erlaubt es rasch geeignete Maßnahmen zur Eindämmung setzen zu können.
Tierärzte
Betreuungstierärzte von schweinehaltenden Betrieben können am direktesten das Gewahrsein der Tierhalter zur Afrikanischen Schweinepest erhöhen und die Bedeutung der Biosicherheit als Vorbeugemaßnahme vermitteln. Bei unspezifisch erkrankten Schweinen ist immer auch die ASP als Differentialdiagnose in Betracht zu ziehen.
- Ätiologie
- Merkblatt Tierärzte
- Folder zur Beprobung von Wildschweinen auf ASP
- Videos zur Probenahme im Freiland und im Labor
Saisonarbeiter und Pflegekräfte
Personen die auf landwirtschaftlichen Betrieben in Österreich beschäftigt sind und die aus Ländern kommen in denen ASP vorkommt werden darauf hingewiesen, dass durch Unachtsamkeit ASP übertragen werden könnte.
Die wichtigsten Infos zur Krankheit sowie Maßnahmen die das Übertragungsrisiko verringern können, werden in folgenden Merkblättern in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt.
- ASP-Infoblatt deutsch (Stand 2022)
- ASP-Infoblatt albanisch (Stand 2023)
- ASP-Infoblatt bosnisch (Stand 2023)
- ASP-Infoblatt bulgarisch (Stand 2022)
- ASP-Infoblatt kroatisch (Stand 2023)
- ASP-Infoblatt mazedonisch (Stand 2023)
- ASP-Infoblatt polnisch (Stand 2022)
- ASP-Infoblatt rumänisch (Stand 2022)
- ASP-Infoblatt russisch (Stand 2022)
- ASP-Infoblatt serbisch (Stand 2022) -> kyrillisch (2023)
- ASP-Infoblatt slowakisch (Stand 2022)
- ASP-Infoblatt slowenisch (Stand 2023)
- ASP-Infoblatt tschechisch (Stand 2022)
- ASP-Infoblatt ukrainisch (Stand 2022)
- ASP-Infoblatt ungarisch (Stand 2022)
Zusatzinformation
Folder zur ASP
- Alle ASP Videos des BMASGK (Playlist YouTube)
- ASP FAQ
- ASP-ExpertInnen - Empfehlungen ab 2017
- Empfehlung der Schweinegesundheitskommission (SGK)
- Vorträge, Webinar, BTSF Workshop
- Weiterbildung Amtstierärzte (intern)
- AGES
- EU Kommission ASP
- ASFORCE-Folder zu ASP
- World Organisation for Animal Health OIE
- GF-TADs zum Thema ASF